Das Tokioer Wolflenökalt erscheint wöchentlich dreimal: Vienstag, Donnerstag und Samstag. Der Samstags nummer wird «in Unterhaltungsblatt beigegeben. Abvnne- mentspreis halbjährl.lfl., durch die Post bezoMa im Bezirk k fl. 16 kr., sonst in ganzWürttemb. Ist. 30kr.
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Für Calw abonnir man bei der Red aktion auswärts bei den Booten oder der nächstgelegenen Poststelle. Die EinrücknngSae- bühr beträgt 3 kr. für die dreispaltige Zeile oder deren Raum.
Donnerstag, den 24. Juni.
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Ginkaclung zum Abonnement lmf äa8 „Takwer Aocbenbkatt".
Mit dem 1. Juli 1873 beginnt ein neues Abonnement auf das „Calwer Wochenblatt", zu welchem wir hiemit freundlich einladen mit dem Ersuchen an die auswärtigen Abonnenten, ihre Bestellungen rechtzeitig zu erneuern, damit in der Zusendung keine Unterbrechung eintritt. Der halbjährige Abonnementspreis beträgt in der Stadt (ohne Trägerlohn) 1 Mark 80 Pfg-, durch die Post bezogen (sammt Lieferungsgebühr) im Bezirk 2 Mark 30 Pfg» sonst in ganz Württemberg s Mark 70 Pfg
Die Redaktion und Expedition des „Calwer Wochenblatts".
Amtliche Dekannlnrachnngen.
Calw. An dis Ärtsvorsteher.
Indem die Ortsvorsteher daran erinnert werden, daß die Pferde- und Wagenregister dem Herrn Civilvorsitzenden der Oberersatzkommission bei der nächsten Aushebung vorzulegen sind (vgl. Minist.-Amtsblbtt 1874, Seite 215), werden dieselben veranlaßt, dafür zu sorgen, daß diese Listen, soweit es auf den letzten Termin (1. Juni) noch nicht geschehen ist, nach dem neuesten Stande vollständig richtig gestellt werden.
Dabei ist bezüglich d^s Pfer d ereg isters darauf zu sehen, daß die Pferde fortlaufend nummerirt, die Größe und Abzeichen derselben richtig eingetragen, auch keine Pferde ausgenommen sind, welche nach dem Reglement vom 14. Oktober 1873 S. 6 (Reg.-Bl., S. 380) als untauglich ausgeschlossen sind. Namentlich sind also alle unter 1,55 Meter großen Pferde zu streichen.
In den W ag en re g iste rn müssen die einzelnen Fuhrwerke gleichfalls fortlaufend nummerirt, auch sämmtliche brauchbare Wagen, gleichviel ob die Eigentümer auch die Pferde dazu besitzen oder nicht, ausgenommen sein. Um in der Führung der Wagenregister die möglichste Vollständigkeit und Gleichförmigkeit zu erzielen, werden in jede Gemeinde einige Bogen eines Formulars hinausgegeben, welche da. wo die vorhandene Liste die gehörige Übersichtlichkeit vermissen läßt, zu benützen sind.
Bezüglich beider Listen wird endlich bemerkt, daß Durchstriche nur mit dem Lineal und so zu machen sind, daß die durch«, strichenen Einträge noch lesbar bleiben.
Len 21. Juni 1875. K. Oberamt.
Doll.
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Calw An die Gemeindebehörde».
Nach diesseitiger Wahrnehmung scheint da und dort bei den Gemeindebehörden die Auffassung zu bestehen, daß Besoldungen, Pensionen, Wartgelder und andere Belohnungen öffentlicher Diener, welche wenigere als 10 Mark betragen, auf diesen Betrag, und höhere Beträge, welche nicht vielfache von 10 Mark sind, bis zum nächsten Vielfachen von 10 abgerundet werden müssen, während der §. 6 der Minister-Verfügung vom 6. April d. I. dahin auszulegen ist, daß überhaupt eine ang emessen e Abrun- ' düng vorzunehmen ist und daß, wenn hiebei im einzelnen Fall ein Aufsteigen zum nächsten Vielfachen von 10 angezeigt ist, dieß keinem Anstande unterliegt. Ob zum nächsten Vielfachen von 10 aufzusteigen ist, wird sich in der Regel nach der Beschaffenheit des Betrags, welcher sich bei genauer Umrechnung in der Markwährung ergibt, richten. So wird beispielsweise eine Besoldung von 75 fl. — 128 Mk. 57 Psg. zu 130 Mark abgerundet werden, wogegen eine Besoldung von 60 ,fl. — 102 Mk. 86Pfg. künftig auf 104 Mk., oder 105 Mk., und wenn Gründe dazu vorliegen, selbst auf 110 Mk. abgerundet werden kann.
Hievon wercen die Gemeindebehörden zu ihrer Information in Kenntniß gesetzt.
Den 22. Juni 1875. . K. Oberamt.
D oll.
Revier Naislach.
WegMorbe.
Am Samstag, den 26. d. M., Mittags 1 Uhr.
werben im Hirsch j,i Würzbach folgende Arbeiten im Akkord vergeben:
1) Das Brechen des jährlichen Bedarfs an Straßensteinen auf die Dauer von drei Jahren.
2) Die Beifuhr und das Zerkleinern von 550 Roßlasten Straßenstemen für den Distrikt I. Weckenhardtj und II. Frohnwald.
Auswärtige tüchtige Steinbrecher und Steuychläger rc. werden hiezu eingeladen. Naislach, den 21. Juni 1875.
K Revieramt.
M e z g e r.
Revier Hirsau.
Streu-Berkaus.
Samstag, den 26. d. M.,
Mrd die Heide- und Moosstreu auf einer Mche von 6 H. im Staatswald Altbur
gerberg 3. ca. 400 Rm. Streu, in kleineren Flächenloosen im Aufstreich verkauft.
Zusammenkunft Morgens 8 Uhr auf dem neuen Weg oberhalb der Beeri'schen Fabrik.
K. Revieramt.
Calw.
Gläubiger-Aufruf.
In der Verlassenschafts- und Schuldensache des kürzlich verstorbenen Johann Jakob Widmann, Leinewebers dahier, ist zur Anmeldung und Nachweisung der For- derungen Tagfahrt auf
Montag, den 5. Juli, Vormittags 8 Uhr,
auf hiesigem Rathhause anberaumt, wozu die Gläubiger mit dem Anfügen vorgeladen werden, daß die nicht erscheinenden unbekannten Gläubiger bei der Auseinandersetzung nicht werden berücksichtigt werden.
Der Verkauf des Hauses
findet am
Montag, den 28. d. M., Vormittags 11 Uhr, die Versteigerung der Fahrniß am
Mittwoch den 30. ds., und der Maaren an den folgenden Tagen je von Vormittags 8 Uhr an statt.
Den 21. Juni 1875.
K. Gerichtsnotariat.
M a j e r.
Altbulach,
Gerichtsbezirks Calw.
Liegekschastsverkanf
Aus der Gäntmafse des weiland Johann Georg Wurster, Bäckers hier, kommt die vorhandene Liegenschaft
Samstag, den 3. Juli d. I., Vormittags 9 Uhr,
auf dem hiesigen Rathhause zum zweiten und letztenMale, mit Au s sch lu ß von Nachgeboten im öffentlichen AufstreiH zum Verkaufe und zwar:
Gebäude.
Parz.Nro. 59.
Die unabgetheilte Hälfte an:
4 Ar 61 Met. Einem Wohnhaus mit Scheuer, Wagenschopf, Viehstall und Hofraum, an der vorderen Gaffe;
Erlös 600 ff.