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Rra. «1.
Donnerstag, den 3. Juni.
i '«5.
Amtliche Dekanntmachungen.
Calw. Amtsvergleichungstaxen pro 187S/76.
In' der Sitzung der Amtsversammlung vom 24. d. Mts. sind die Amtsvergleichungstazen pro 1875/76 folgendermaßen festgesetzt worden:
l) Fubrkolmrtare.
Dieselbe beträgt für jeden Kilometer Entfernung —> Ve Mark, zum Wenigsten aber im Ganzen —2 Mark.
2) Care für zu Fuß gekeaäe Loten.
Für jeden Kilometer Entfernung werden gewährt —: - 20 Pfennig, im Ganzen nicht unter —: - 1 Mark.
Z) Feuerritktarea. . , cm >»
Für ein Pferd, welches den Feuerreiter trägt oder angespannt wird, passirt auf jeden Kilometer Entfernung —'/zMarr, im Ganzen nicht unter —3 Mark. . .
Hiebei bleibt überall (1—3) der Rückweg außer Berechnung; doch werden überschießende Bruchtheile eines Kilometer»
für einen volles Kilometer gerechnet. . . .
Dauert die Abwesenheit von Hause über 8 Stunden, so werden zu obigen Belohnungen weiter vergütet für jedes ernzelne Pfxrd —2 Mark.
4) Prämien. .... .. .. . ,
Ohne Unterschied der Entfernung werden neben den oben bestimmten Sätzen noch folgende Prämien für zulässig erkannt, und zwar:
s) für die Feuerreiter: für den ersten mit einem Pferd auf dem Versammlungsplatz erscheinenden Reiter . 2 Mark,
für den 2., 3. und 4. Reiter je.
d) für die Zugpferde: für den 1. Zug von 2 Pferden.
für den 2. und 3. Zug je . ..
für den 4.. 5. und 6. Zug je..
Auf einen Zug werden immer nur 2 Pferde gerechnet, so daß, wenn einer als erster mit 4 Pferden erscheint, derselbe die zweV ersten Prämien, mit 7 Mark erhält.
^Erscheint ein Zug von zwei verschiedenen Besitzern, so haben sich dieselben in die Prämie zu theilen.
Dieß wird hiemit zur Kenntniß der Gemeindebehörden, sowie der Bezirksangehörigen gebracht.
Den 1. Juni 1875. K. Oberamt.
Doll.
1 Mark. 4 Mark. 3 Mark,
2 Mark.
Calw. An die ZOrtsvorsteher.
Den Ortsvorstehern wird die pünktliche Einsendung der Sportelurkunden und Sportelgelder auf den letzten Mai d. I. hiemit in Erinnerung gebracht.
Den 1. Juni 1875. K. Oberamt.
Doll.
Abänderung eines
Liegenschafts-Verkaufs.
In der Gantsache des Michael Br aun, Taglöhners in Breitenberg, findet der auf Montag, den 12. Juli d. I., anberaumte Liegenschaftsverkauf in Folge eingetretener Hindernisse schon^«y Freitag, den 9. Juli d.
Vormittags 10 Uhr, im Rathhaus in Breitenberg statt.
Den 29. Mai 1875.
K. Oberamtsgericht.
S ch u o n.
Münz-Umwechslungssache.
Zur Erleichterung der Münzumwechs' lung von süddeutschen Scheidemünzen sind für die entfernten Ortschaften des Oberamtsbezirks vom 7. Juni 1875 an die K. Accis. ämter:
Deckenpfronn,
Unterreichenbach,
Zavelstein.
Neubulach, Kameralbezirks Reuthin. als Einlösungsstellen bestellt, was diese Accis- ämter in ihrer Oltschaft bekannt machen lassen wollen; größere Beträge werden zur Umwechslung an das K. Zollamt Calw und Kameralamt Hirsau verwiesen.
Hiebei wird noch auf Folgendes aufmerksam gemacht:
1) Thalermüuzen:
Doppelthaler, 1 Thaler, Vs Tha- ler und '/«-Thaler
gelten bis auf Weiteres als gesetzliches Zahlungsmittel nnd werden nicht umgewechselt.
2) Außer württembergischem Staatspapiergeld werden weder Banknoten noch ausländisches Papiergeld umgewechselt.
3) Bezüglich der Rollirung der Gelder verbleibt es bei den seitherigen Vor- schriften, wonach Guldenstücke in Rollen von 100 fl. und ausnahmsweise von 50 fl.. Halbe-Gnlden in Rollen s 50 fl., Sechser ü 15 fl. oder 10 fl., Dreikreuzerstücke ü 10 fl., Kreuzer L 2 fl., Halbe Kreuzer L 1 fl. und Viertelskreuzer ä 30 kr. zu bringen, zu sie- göln und zu überschreiben sind.
4) Sechskreuzer- und Dreikreuzerstücke, ebenso ganze Kreuzer und halbe dürfen nicht in eine Rolle gepackt werden.
Hirsau, den 1. Juni 1875.
K. Kameralamt.
Althengstett,
Gerichts.Bezirks Calw.
Gläubiger-Aufruf.
In der Verlassenschastssache des Jakob
Straile, gew. Schneiders, werden dieGläu» biger aufgefordert, ihre Ansprüche, insbe» sondere auch die aus Bürgschaften des Verstorbenen,
binnen fünfzehn Tagen anzumelden, widrigenfalls sie die Nachtheile und Einreden der Erben sich selbst zuzu» schreiben hätten.
Den 1. Juni 1875.
K. Gerichtsnotariat.
M a j e r.
Revier Hirsau.
Gras-Verkauf.
Der Grasertrag von den Wegen und Kulturen der Staatswaldungen wird Samstag, den 5. d. Mts., im Aufstreich verkauft.
Zusammenkunft Vormittags 10 Uhr bei Wirth Jäger.
K. Revieramt.
Revier Hofstett.
Holzbeifuhr Akkord in Rehmühle.
Am kommenden
Freitag, den 4. Juni d. I., Nachmittags 3 Uhr,
wird die Beifuhr von ca. 535 Rm. tannene Scheiter aus den Holzschlägen