Das KoctientlaU

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Nr« 58

Calwer Wochenblatt

Amts- unä Intekkigenzbkatt ^ür äen Aezirk.

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Donnerstag, den 27. Mai. Amtliche Kekanntmachungen.

IMS.

Calw. Bekanntmachung.

Nachstehende Bekanntmachung der K. Regierung des Neckarkreises vom 18. d. M., betreffend die Aufnahme armer Ohren­kranker in die Anstalt des ausübenden Arztes, Dr. Hedinger in Stuttgart, wird hiemit zur Kenntniß der Bezirksangehörigen gebracht. Den 24. Mai 1875. K. Oberamt.

Doll.

Seine Kön. Majestät haben dem Anerbieten des ausübenden Arztes Dr. A. He ding er in Stuttgart, arme inländische Ohrenkranke ganz oder theilweise unentgeltlich in Behandlung zu nehmen, vermöge Erlasses des K. Ministeriums des Innern vom 7. Mai d. I. zu entsprechen gnädigst geruht, und es ist zu diesem Behufs aus Staatsmitteln eine entsprechende Summe zunächst für die Dauer von drei Jahren (1. Juli 187578) ausgesetzt worden.

Für die Aufnahme gelten folgende Bestimmungen: . ....

1) Es^werden nur solche vermögenslose Württemberger zum Genüsse der Wohlthat zugelaffen, welche durch ein Ohrenlerden, das noch als heilbar der ärztlichen Pflege bedarf, in ihren Erwerbsverhältnissen beeinträchtigt werden und für welche die iHälfte des entstehenden Aufwands aus öffentlichen Kassen bestritten wird.

Ausnahmsweise können auch solche Personen unter die Staatspfleglinge ausgenommen werden, welchen nach ihren Vermö­gens- und Erwerbs-Verhältnissen die Bestreitung des ganzen entstehenden Aufwands unmöglich ist, die aber doch die zweite, nicht auf die Staatskasse zu übernehmende Hälfte des Aufwands ganz oder theilweise aus eigenen Mitteln oder vermöge anderweitiger Unterstützung ersetzen können. , .

2) Diejenigen Mittellosen, welche die Aufnahme nachsuchen, haben von Seiten der Ortsobrigkeit ein Zeugniß über tue Vermo« gens- und Erwerbslage beziehungsweise über die Uebernahme der hälftigen Kosten auf die Armenkasse beizubringen.

3) Dr. Hedinger ist befugt, Aufnahmesuchende, deren Unheilbarkeit wahrscheinlich ist, zurückzuweisen. . ^

4) Der Betrag der Entschädigung des Dr. Hedinger sür ärztliche Behandlung, Wohnung und Verköstigung ist auf 2 Mark pro ,,Tag festgesetzt. Für Kranke, welche der Fürsorge des Dr. Hedinger für Wohnung und Kost nicht bedürfen, wird 1 Mark

in Verrechnung gebracht. Für beiderlei Kranke übernimmt der Staat die Hälfte der Kosten.

, Ludwigsburg, den 18. Mai 1875. K. W. Regierung des Neckarkreises'

C - l w. Einladung.

Die bürgerlichen Collegien haben beschlossen, den Abschluß 40jähriger Dienstzeit des Stadtvorstandes, Herrn Stadtschultheißen S ch uldt, sowie die ihm bei diesem An­laß von Seiner Majestät dem König für seine Verdienste zu Theil gewordene Auszeich­nung durch ein zu Ehren des Decorirten stattfindendes gemeinsames Essen Samstag, den 29. Mai 1875, Abends 7 Uhr, im Gasthof zum Wjaldhorn zu feiern.

Wir laden zur Therlnahme Jedermann freundlich ein; bei den hiesigen Einwohnern wird eine Liste circuliren. Auswärige wollen ihre Betheiligung bei Herrn Kuom anzeigen. __ Gemeinderath und Bürger-Ausschuß.

Vergebung von Brunnenarbeil.

Hohem Aufträge gemäß wird der Umbau eines Schöpfbrunnens mit Aufzugvor­richtung am Bahnwärterhaus Nro. 22 bei Malmsheim, Abtheilung Renningen, im Akkord vergeben.

Die Arbeiten betragen nach dem Voranschlag:

^ 1) Grab- und Maurerarbeit . . 112 fl. 59 kr.

2) Zimmerarbeit . . . . 46 fl. 31 kr.

3) Schmiedarbeit .... 20 fl. 48 kr.

Liebhaber zur Uebernahme dieser Arbeiten werden eingeladen, von den Zeichnungen,

Kostenvoranschlag und Bedingungen bei Bahnmeister Daniel in Leonberg Einsicht zu nehmen und Offerte längstens bis

Montag, de» SI. d. Mts.,

,, ^ Mittag« IS Uhr,

daselbst emzureichen.

Stuttgart, den 23. Mai 1875.

K. E.-Betriebsbauamt.

Böblingen.

Aufforderung.

Agnes Katharine, geb. Wagner, geboren am 27. April 1790, Ehefrau des Johann Jakob Reich, Schneiders aus Althengstett O.A. Calw, erscheint bei der Vermögens- vertheilung des Johannes Haußer von Aidtlingen als erbsberechtigt.

Da von dem Leben oder Aufenthalt der Reich, welche mit ihrem Manne längst

nach Amerika gezogen ist und das 70. Le- bensjahr zurückgelegt hätte, lediglich nichts bekannt ist, so ergeht an sie die Aufforderung, sich binnen

neunzig Tagen

vom Erscheinen dieses Aufrufs an hier zu melden, widrigenfalls dieselbe für todt er­klärt würde.

Den 4. Mai 1875.

K. Oberamtsgericht.

Gulden.

Calw.

Mäubiger-Avfruf.

Ansprüche an den verstorbenen Christian Benz, Schneiders von hier, sind binnen fünfzehn Tagen

schriftlich bei der Unterzeichneten Stelle an­zumelden, widrigenfalls sie bei der Schul­denauseinandersetzung nicht berücksichtigt würden.

Den 25. Mai 1875.

K. Gerichtsnotariat.

M aj er.

Calw.

Güter-Verkauf.

Posthalter Bauer d. Ae. beabsichtigt folgende Grundstücke am

Montag, den 31. Mai 1875, Vormittags 11 Uhr,

zum dritten und letzten Mal zu ver» steigern:

V« Mrg. 46,3 Rthn. Acker im Hau, mit Haber und Klee angeblümt. Anschlag 375 fl.

Vs Mrg. 46,1 Rthn. Acker im Hau, mit Haber angeblümt.

Anschlag 200 fl.

Vs Mrg. 46,3 Rthn. Acker am Hagelweg, mit Dinkel angeblümt. Anschlag 250 fl.

I Vs Mrg. 27,0 Rthn. Acker am Hagel­weg, mit Weizen angeblümt. Anschlag 350 fl.

1 Mrg. 16,1 Rthn. Acker in der großen Heumade. Anschlag 275 fl. Vs Mrg. 3,8 Rthn. Acker am Galgen- waasen, mit Klee angeblümt. Anschlag 150 fl.

Vs Mrg. 33,9 Rthn. Acker in der großen