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Aug. Schnaufer bei der untern Brücke.

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Allerhand aus dem Publikum.

Feuerwehrsache.

Wie man hört, soll der Verwaltungsrath der hiesigen Feuerwehr beschlossen haben, ein neues Exercitium einzuführen, und soll mit der Einübung diese Woche begonnen werden, ^a nun der größere Theil der Feuerwehr ans älteren Mitgliedern besteht und diese, wie wir be> stimmt wissen, in ihrer großen Mehrheit keine Lust haben, sich zu die­ser Eiudrillung herzugebcn, so erlauben wir uns, den verehrt. Ver- waltungsrath auf diesem Wege zu ersuchen, im Interesse der Einig­keit unseres gemeinnützigen Instituts vorläufig von der Einführung abzustehen. Die Feuerwehr ist kein Militär, sondern eine freie Ver­einigung von Bürgern, die pch zui'ammengethan haben, nm Jedem in der Noth und Gefahr bcizusprmgen, somit dürste nach unserer Ansicht das alte Exercitium noch so lange genügen, bis verschiedene Aeltere den Jungen Platz gemacht haben.

^ _ Mehrere ältere Feuerwehrmänner._

chf Calw, 22. Mai. Von einem Herrn aus Baden, der das Georgenäum auf seiner Durchreise besuchte, kam dieser Tage emc Sendung Bücher an, die er als Geschenk dem Georgenäum übergibt.

Es sind 90 meistens werthvolle Werke in 2i7 Bänden verschiedenen Inhalts, darunter mehrere in französischer und englischer Sprache.

Dieser Freund der Anstalt sprach sich lehr erfreut ans, ein derartiges Institut, hier angetroffen zu haben und wünscht, cs möge möglichst Viel Gebrau ch von demselben gemacht werden.

.Stuttgart, >9. Mai. (20. Sitzung der Kammer der Abgeordneten.)

Präsident Holder widmet dem mit Tod abgegangenen Abgeordneten Gustav Müller einen warmen anerkennenden Nachruf und ersucht die Mitglieder, sich zum ehrenden Andenken von den Sitzen zu erheben, was geschieht. Hierauf tadet er dieselben zu einem gemeinschaftlichen Leichenbegängnis des Eollcgcn ein. Der Herr Finanzminister hat eine Note vvkgelegt in Betreff der Lei­stungen der einzelnen Kameralämter und anderer Staatskassen an die Staats- fchuldenzahlungskasse. Die Fortsetzung der Zusammenstellung der Beschlüsse " über den Etat wird gutgeheißen und geht an die Kammer der Standesher­ren. Beutler fährt in der Berichterstattung über den Gesetzentwurf, be­treffend die Bewirthschastnng und Beaufsichtigung der Waldungen der Gemein­den, Stiftungen und sonstigen öffentlichen Körperschaften fort. Uebcrschrift und Eingang des Entwurfs beantragt die Kommission unverändert anzuneh- mcn. Fetzer verlangt vorherige Erörterung und Entscheidung der Frage, ob durch den Gesetzentwurf eine Aenderung der Verfassung involvirt werde.

Psei ffcr stimmt bei und wünscht, daß sofort darüber adgestimmt werde.

Präsident H ö ld er, Probst und Schmid wollen, daß sofort in die Berathung -deS Emwurss eingegangen werde; bei den Artikeln 8 und 9 werde sich dann zeigen, ob in dem Gesetz eine BerfassungS-Aenderung verkomme. Die Kam­mer stimmt dieser letzteren Ansicht zu und nimmt Netzer schritt und Eingang an. Art. 1.Die Aussicht über rie Bewirthschastnng der Waldungen der 'Gemeinden, der Stiftungen, im Sinne des ^.120 des Verwaltungsedikts und anderer öffentlichen Körperschaften wird, in Unterordnung unter das Mi­nisterium des Innern, durch die Forstämter und durch die Forstdirektion, Ab- theilung für die Korperschaftswaldungen , ausgcübt. Die Forstdircktion, Ab- ^ theiluiig für die KörperschaftSwaldungen, besteht aus dem Vorstand der Forst­direktion, aus drei technischen Mitgliedern derselben und aus drei dem Depar­tement des Innern angehorigcn Mitgliedern. Der Forstdirektion, Abtheilung für die Korperschaftswaldungen, kommen die. Befugnisse eines Landeökvllcgiums zu." Die Kommission beantragt im ersten Absatz des Entwurfs nach Forst­ämter einzuschaltm:beziehungsweise Oberämter", und nach KörperschaftSwal- dnngen am Schluffe des ersten Absatzes zu setzen:nach Maßgabe des ge­genwärtigen Gesetzes" auSgcnbt. Ferner als Absatz 2 einzuschaltm:Bei Meinungsverschiedenheit zwischen Forstamt und Oberamt entscheidet die Forst­direktion, Abtheilung für die Körperschastswaldunqcn." Die beiden letzten Ab­sätze des Regierungsentwurss empfiehlt sie zur unveränderten Annahme. Län­gere Debatte und verschiedene AendernngSanträge, besonders darüber, ob nach s «.g hie er sick vor 14 Taaen durch Zerbrechen einer Porzellan dem Antrag der Kommission die Obcrämter hcrcingezogen werden sollen, wo-rimeroaen liattc und rn welcher «egen sich Finanzministcr v. Renner erklärt. Auch s Mohl stst dagegen und schuflel denn Nehmen eines Fußbades zng z g ha , Z ch

beantragt unveränderte Annahme des Art. 1 nach dem RegiernngSentwiilf. in den letzten Tagen der Brand getreten war. <, ie rrunoe von oem

Sein Antrag wird mit 86 gegen 24 Stimmen abgelehnt. Der Antrag v. B itz e r'S, über den von der Kommission eingeschalteten Absatz 2 zur Ta­gesordnung überzugeben, wird mit 45 gegen 36 Stimmen, im Nebligen der KommlssionSantrag angenommen unter Ablehnung aller sonstigen Aende- nmgsanträge. . '

Stuttgart, 20. Mai. (21. Sitzung der Kammer der Abgeordneten.) Beutler fährt in Berichterstattung über den Gesetzesentwurf, betreffend die Bewirthschaftung und Beaufsichtigung der Waldungen der Gemeinden, Stif­tungen und sonstigen öffentlichen Körperschaften fort.Art. 2. Bei der Be- wirihschaftung und Benützung der Waldungen von Gemeinde», Stiftungen und Mistigen öffentlichen Körperschaften ist die Rücksicht maßgebend, daß der WirthschaftS- und NutznngSbctrieb sich innerhalb der Grenzen der Nachhaltig­keit bewege und sofern die letztere in Folge übermäßiger Nutzungen oder auS anderen Gründen gestört wäre, darauf zurückgeführt werde. Die Neben­nutzungen sind auf dasjenige, Matz zu beschränken, bei welchem die Erhaltung der standortsgemäßen Holz- und Betriebsart nicht gefährdet wird." Die Kom­mission stellt den Antrag auf unveränderte Annahme und der Berichterstatter beantragt weiter die Art. 2 und 3 zusammen zu berathen, da sie in unmittel­barem innerem Zusammenhänge stehen. Die Kammer stimmt zu. Art. 3. Die Bewirthschastnng der KörperschaftSwaldungen muß auf Wirthschaftsplane ge­stützt sein, bei deren Aufstellung die Grundsätze des Artikels 2 zur Richtschnur zu nehmen tind für deren Anfertigung üott der StaatSausfichtSbehörde Vor­schriften zu" erlheilen ' sind: Innerhalb der durch Artikel 2 gezogenen Grenzen sind bei der Entwcrfung der Wirthschaftsplane die besonderen', in der Eigcn- rhümlichkeit des Haushalts der Körperschaft begründeten Zwecke und Bedürf­nisse der Walcbesitzcr zu berücksichtigen und hienach Holzart, Betriebsart und Umtriebszeit zu wählen. Wenn, die Gesammtfläche des Waldbaues einer Kör­perschaft so gering ist, daß eine regelmäßige Bewirthschaftung juicht stattfinden kann, oder wenn die Betriebsverhaltnisse so einfach sind, daß «ine speciclle NutzungSregulirung entbehrlich erscheint, jo kann von der Ausstellung svrm- .licher Wirthschaftsplane Umgang genommen werden. In solchen Fällen sind summarische technische Gutachten über die in den nächsten 10 Jahren cinzuhal- tendc Waldbehandlung zu fertigen. Die Wirthschaftsplane, sowie die an ihre Stelle tretenden technischen Gutachten sind von den Forstämtern zu prüfen und unterliegen ver Genehmigung der Forstdireklion, Abtheilung für die KörperschaftSwaldungen." Die Kommission beantragt den ersten Absatz des Ar- , tikels unverändert anzunehmen; ebenso den dritten Absatz. Bei dem zweiten l Absatz beantragt sie statt der EingangsworteInnerhalb der durch die Artikel ! 2 gezogenen Grenzen sind rc." einfach zu setze» :Jedoch sind rc." Im vierten ! Absatz beantragt die Kommission nach den Forstämtern cinzuschallcn:in ! forstlcchnischcr und von den Oberämtern in gelneindeökonomischer Beziehung" !zu prüfen." Mohl begründet in längerer Ausführung den Antrag ans un­veränderte Annahme der Artikel 2 und 3 nach dem Reaiernngsentwurf. Ketzer stellt den Antrag, in Art. 2 nach den WortenKörperschaften ist" einzuschaltenunbeschadet der privatrechtlichen und öffentlich rechtlichen Verpflicht

. tungen. Nach längerer Debatte zwischen dem Berichterstatter Beutler, den Abg. Storz, Mohl, Fetzcr, Bücher, Schmid und den Ministern v. Renner nnd v. Sick werden die Anträge von Ketzer und von Mohl abgclehnt und die Artikel 2 und 3 ganz den Commissivnsanträgen gemäß angenommen. Der Abgeordnete Schmid hatte dabei vom Ministertische aus eine Erklärung dar­über verlangt, >daß die Bestimmung der sorsttechnischen Prüfung die Berück­sichtigung besonderer Interessen der Gemeinden nicht ansschließc. Finanzmi­nister v. Renner gab eine solche Erklärung ab, indem nicht bloß forsttechnischc Rücksichten, sondern auch die auf die Gemeinden selbst bei den Wirthschaftspla- nen mßgebend sein sollen.

Stuttgart, 21. Mai. Die Beerdigung des Reichs- und Landtags.Al geordueteii Gvst Muller fand gestern Vormittags 11 Uhr statt. Wie groß die Trauer um den so früh Gestorbenen war, bewies die große Zahl der Leidtragenden, die sich dem reichgeschmückten Sarge angeschlossen hatten. Unter denselben befanden sich sämmtliche Mini­ster, die Mitglieder beider Kammern, diejenigen der Handelskammer, der Centralstelle für Gewerbe und Handel, die bürgerlichen Kollegien.

Stuttgart, 22. Mai. Schon wieder haben wir den Tod eines hervorragenden Mitbürgers zu beklagen. Pros. Dr. Reuschle am K. Gymnasium starb heute früh au den Folgen einer Fußverle-

einer