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Nro. 52.
Dienstag, den 11 . Mai.
187 S
Amtliche Kekanntmachungrn.
Calw. Bekanntmachung und Erlaß an die Ortsvorsteher, betreffend den Schutz der Vögel.
Mit Rücksicht auf die Abnahme der Singvögel und anderen nützlichen Vögel aller Art sieht sich das Oberamt zu nach» stehender Kundgebung veranlaßt: , ,
Einer Geldstrafe bis zu zwanzig Thalern oder einer Haftstrafe bis zu sechs Wochen unterliegt nach 368 Punkt 11 der Reichsstrafgesetzes und Art. 40 des Polizeistrafgesetzes vom 27. Dezbr. 1871, wer unbefugt Eier oder Junge von jagdbarem Feder» wild oder von Singvögeln ausnimmt, Vogelnester zerstört oder wer Vögel jeder Art sängt oder erlegt. Außerdem sind Vögel, welche der gesetzlichen Vorschrift zuwider gefangen worden find, wegzunehmen und in Freiheit zu setzen.
Eltern, Pflegeltern, Lehr» und Dienstherren werden ausgefordert, den ihrer Aufsicht unterstellten Kindern und jungen Leuten das bestehende Verbot eindringlich «inzuschärfen und dieselben in der angegebenen Richtung gehörig zu überwachen. Ganz besonders aber werden die Lehrer daran erinnert, den Schulkindern das Verbot einzuprägen, dieselben hiebei auch über den Nutzen der Vögel in gewinnender Weise zu belehren, vor deren Verfolgung zu warnen und überhaupt den Sinn für das Leben der Thierwelt unter der Jugend zu wecken.
Zu den Ortsvorstehern versieht man sich, daß sie nicht nur die K. Verordnung vom 7. Mai 1859, betreffend den Schutz der Vögel (Reg..Bl. S. 80). sowie die gesetzlichen Strafbestimmungen in ihren Gemeinden alsbald auf ortsübliche Weise bekannt machen, sondern auch diese Vorschriften mit aller Strenge handhaben, auf Personen, von welchen bekannt ist, daß sie mit dem Fangen von Vögeln oder dem Vogelhandel sich abgeben, fortgesetzt ein scharfes Augenmerk richten und überhaupt dem verderblichen Unfug des Fangens, beziehungsweise Ausnehmens von Vögeln, Eiern oder Nestbrut überall kräftig entgegen wirken. Auch haben sie das ihnen untergeordnete Polizeipersonal, sowie die Feld- und Waldschützen angemessen zu instruiren, denselben ihre dreh- fallsigen Obliegenheiten mit Nachdruck einzuschärfen und darauf bedacht zu sein, daß jeder Fall einer Uebertretung unnachsichtlich zur Anzeige gebracht wird.
Den 8. Mai 1875. K. Oberamt.
Doll.
Calw An die OrtSvorsteher
Diejenigen Ortsvorsteher, welche mit der Einsendung des mit Erlaß vom 27. v. M. verlangten Berichts (Amtsblatt Nro. 47) noch im Rückstand sind, werden aufgefordert, denselben ohne weiteren Verzug zu erstatten.
Den 8. Mai 1875. K. Oberamt.
Doll.
Calw. An die Ortsvorsteher.
Die Ortsvorsteher werden an die ihnen aufgetragene Berichterstattung iu Betreff des Erscheinens der Maikäfer (Amtsblatt, Nro. 48) erinnert.
Den 8. Mai 1875. K. Oberamt.
Doll.
Forstamt Wildberg.
Revier Hirsau.
Hoh-Verkauf.
Mittwoch, den 19. Mai, aus dem Staatswald Bruderberg 1.
11 Rmm. eichene Scheiter, 37Rm. dto. Prügel,. 5 Rm. buchene Scheiter, 137 Rm. dto. Prügel, 1 Rm. birkene Scheiter, 6 Rm. birkene Prügel , 9 Rm. aspene Prügel, 84 Rm. Nadelholzscheiter, 173 Rm. dto. Prügel, 4 Rm. dto. Anbruch, 550 eichene, 4520 buchene, 21 birkene, 20 aspene, 2710 Nadel- holzwellen.
Zusammenkunft Vormittags 9 Uhr im Schlag bei der Bruderhöhle.
Donnerstag, den 20. Mai, aus dem Staatswald Kohlberg 1.:
2 Buchenstämme mit 1,46 Fm., 108 Rm. buchene Scheiter, 75 Rm. dto. Prü- gel, 12 Rm. dto. Anbruch, 2 Rm. Nadelholzprügel, 1450 buchene, 50 aspene und 30 Nadelholzwellen. Zusammenkunft Vormittags 10 Uhr im Schlag auf dem neuen Weg.
Freitag, den 21. Mai, aus dem Staatswald Altburgerberg 2.
147 Rm. Nadelholzschriter, 50 Rm. dto.
Prügel und 75 Haufen Nadelholzreir. Zusammenkunft im Schlag Morgens 9 Uhr auf dem neuen Weg.
Futter-Verkauf.
Der Futter-Ertrag der Bahnböschungen und Lagerplätze aus der Strecke Weilder» Stadt—Nagold wird auf die Dauer von 6 Jahren an Ort und Stelle im öffentlichen Äufstreich verpachtet und zwar:
Donner st ag, den 20. Mai,
Morgens 8 bis 10 Uhr von der Würmbrücke bei Weilderstadt bis zur Markungsgrenze Schaffhausen,
„ 10 bis 12 „ von der Markungsgrenze Schaffhausen bis zur Mar»
kungsgrenze Ostelsheim,
Mittags I Ve Uhr bis Abends von der Markungsgrenze Ostelsheim His zu«
Wärterhaus am Korsttunnel.
Freitag, den 21. Mai,
Morgens 8 Uhr bis 12 Uhr vom Forsttunnel bis zur Straßendurchfahrt an
der Pflanzschule,
Mittags 21/2 Uhr bis Abends von der Straßendurchfahrt bei der Pflanzschule
bis zum Bahnhof Calw.
Samstag, den 22. Mai,
Morgens 7>/2 bis 9 Uhr vom Bahnhof Calw bis Station Teinach,
„ 9 bis 12 Uhr von Station Teinach „ „ Wildberg,
Mittags 2 bis 4 „ „ „ Wildberg „ „ Emmingen,
„ 4 Uhr bis Abends von Station Emmingen bis Station Nagold.
Calw, den 5. Mai 1875. K. Betriebsbauamt.
Fuchs.