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Verfügung des Finanzministeriums, betreffend die durch die «inführnng der Markrechnung vrranlMe Umwechslung der Münzen süddeutscher Währung.

Zu Vollziehung des §. 5 der K- Verordnung jvom 5. März d. I., betreffend die Einführung der Reichsmarkrechnung (Reg.-Bl. Seite 160) wird hiemit Nachstehendes verfügt:

8 - 1 .

Die Umwechslnng sämmtlicher Münzsorten süddeutscher Währung ohne Unterschied des GeprägS mit Ausnahme der bereits außer Kurs gesetzten Zwciguldenstücke, also der Einguldcnstücke,

Halbguldenstücke. Scchskreuzerstücke, Dreikreuzerstücke, Einkreuzerstücke s Halbkreuzerstücke l und der Einkreuzerstücke Halbkreuzerslücke

in Silber,

i

.in Kupfer,

Viertelskrcuzerstücke > beginnt am 7. Juni d. I.

8 2 .

Die Umwechslung erfolgt !

1) bei sämmtlichen Staatskameralämtern des Landes, ferner beH den Hauptzollämtern Stuttgart, Heilbronn, Ulm und Friedrichs-! Hafen und bei den Zollämtern Biberach und Tuttlingen;

2) in Stuttgart außer dem Kameralamt und dem Hauptzollani^ bei einer zu diesem Zwecke ausgestellten besonderen EinlösmixS- stelle;

3) weitere Einlösungsstellcn werden in denjenigen Oberamtsstädten'

oder anderen Orten von gewerblicher und kommerzieller Beden-! lung, welche nicht Sitz eines Kameralamts sind, aufgrstellt^ und bekannt gemacht werden. !

8. 3-

Eine Umwechslung durch eine Einlösungsstelle kann nicht im! Korrespondenzwege ersolgcns, sondern nur gegen persönliche Uebergabe i von Münzen des Guldenfußes und nur in Beträgen von 3^/z Kreu>! zern oder dem Vielfachen dieses Betrags oder gegen Uebergabe von württembergischem Papiergeld. Die Umwechslung erfolgt seitens der Einlösungsstellen durch Verabfolgung entweder von ReichsmUuzen oder von stellvertretenden Münzen der Thalerwährung nach Maßgabe der ^ Bestimmungen des tz. 3 der K. Verordnung vom 5. März d. I. (Vi' Vi- V»- V« Thaler) oder von Rcichskassenscheinen.

Durchlöcherte, verstümmelte, inglcichcn verfälschte Münzen sind von der Umwechslnng ausgeschlossen, wogegen Geldstücke, welche durch den gewöhnlichen Umlauf abgeschliffen und abgegriffen sind, angenom­men werden.

Eine Einlösung von auf süddeutsche Währung lautenden Bank­noten oder nicht rtte mb ergisch e m Staatsprpiergeld findet nicht statt.

8 - 4 . '

Reicht der Kassenvorrath der Einlösungskasse zu augenblicklicher UmwechSlung nicht mehr zu, so ist für das überbrachte Geld eine Quittung (Münzschcin) ausznstellen, gegen deren Zurückgabe dem Vor-^ zeiger so bald als möglich von der Einlösungsstelle Zahlung zu lei­sten ist.

8 - 5 .

V In Betreff der Einziehung des württembergischen Staatspapier, gelds wird abgesonderte Verfügung ergehen.

^_Stuttgart, den 13. April 1875,. Renner.

Laut Bekanntmachung des K. Ministeriums des Innern, Amts-. blatt Nr. 6 Seite 69, wurde dem Cioil-Jngcnieur C. Kr über in' Stuttgart ans Grund der von ihm vorgelegten Zeugnisse über seine technische Ausbildung und nach dem Gutachten des Staatstechnikers für das öffentliche Wasserversorgungswesen die Befähigung zuerkannt, für die Gemeinden, Amlskörperschaften und Stiftungen des Landes in Brunnen- und Wasserleitmigs-Angelegenheiten Pläne und Kostenanschläge auszuarbeiten und die Ausführung solcher Einrichtungen zu besorgen. Wir fügen dieser amtlichen Bekanntmachung noch bei, daß Herr Krö-' ber nicht als Unternehmer, sondern als beratheuder und leitender Tech- > niker thätig ist und in letzterer Eigenschaft ausschließlich dem Interesse j der Gemeinden rc. sich widmet.

Stuttgart, 19. April. Der ständische Ausschuß hielt in

den letzten Tagen, namentlich auch am Samstag, noch mehrfache! Sitzungen, worin unter Anderem das neue Staatsanlehen von 18 j Millionen Reichsmark die verfassungsmäßige Genehmigung des Aus-! schusseS erhielt. ' I

Stuttgart, 20. April. Der kommandirende Herr General, General der Infanterie von Schwartzkoppen ist heute nach Ulm ab- gereist, um nach nunmehr beendeter Ausbildung der Kompagnien am Mittwoch und Donnerstag in Ulm, am Freitag und Sams­tag in Weingarten den Kompagnie-Besichtigungen beizuwohnen.

Stuttgart, 17. April. Gestern hatten die hochbetagten Regimentstambour Hfermann'S Eheleute das seltene Glück erlebt, die diamantene Hochzeit feiern zu dürfen. Beide erfreuen sich noch besonderer Rüstigkeit. (Hermann ist 83 und seine Frau 77 Jahre alt.)

Stuttgart. 19. April. Der glückliche Gewinner des ersten Preises der Pferdemarktlotterie ist Metzgermeister JohS. Huber in Pforzheim. Der zweite Preis fiel aus C- F. Schmidt hier, der dritte auf Conditor Beck in Balingen, der vierte auf Landwirth Jooö bei Hall und der fünfte auf Gastwirth Pfeifler in Göppingen.

Cannstatt, 19. April. Ein Mann von etwa 24 Jahren,

gut und fein gekleidet, wurde heute in der Nähe der hiesigen Stadt todt aus dem Neckar gezogen. Bis jetzt ist über seine Herkunft nichts bekannt. (StA.)

Zuffenhausen, 16. April. Die Ackergerächefabrik des Herrn A.B lessing in Hemmingen wird hierher verlegt und sind zu diesem Zweck bereits Güter in der Nähe des alten Bahnhofs angekaust worden.

Backnang. 19. April. Heute Vormittag IOV 2 Uhr ertönten die Feuerglocken während der bereits begonnenen Konfirmationshandlung. ES brannte in dem eine halbe Stunde von hier entfernten Staatswald Senlach, wo eine sehr schöne mittelstarke Fichtenpflanzung von circa 10 Morgen gänzlich abbrannte. Durch angestrengte Thätigkeit gelang es einem Weitergreifen vorzubeugen. Auch in Ehingen kam (am 17. April) ein Waldbrand vor.

DemSchwäbischen Merkur" wird aus Ellwan g en gemeldet: Stadtpfarrer Schwarz, dessen Wahl zum Dekan und Nichtbestätigung durch den Bischof voriges Jahr Aufsehen erregte, ist zum päpstlichen Hansprälaten ernannt worden.

Oehringen, 17. April. Schon wieder wurde ein Menschen­leben durch die beklagenswertheste Rohheit geopfert, und zwar der Vater durch den Sohn. In dem im Steinbacher Thal gelegenen Torf Harsberg waren am 9. April zwei Taglöhner von Heuholz (ein durch seinen vorzüglichen Wein bekannter Weiler) im Weinberg beschäftigt und Abends vom Arbeitsherrn bewirthet worden. Schon bei diesem Zechen bekam der Vater mit dem Sohn Händel und trug eine Kopfverletzung davon. Nach Mitternacht kehrten sie, beide ange» trunken, heim nach Heuholz, der 62 I. alte Vater V? Stunde nach dem Sohn. In der gemeinschaftlichen Wohnung kamen sie abermals hinter einander, der Alte wurde nicht nur auf einen mit Steinen ge- pflasterten Boden niedergeworfcn und geschlagen, sondern auch in der Wohnstube mit einem Stecken durchgebläut. In Folge dessen kam er auf ein schweres Krankenlager, die Folgen der erlittenen gewaltigen Verletzung führten heute Abend seinen Tod herbei. Der unnatürliche Sohn sitzt bereits in Untersuchungshaft.

Wiesbaden, 18. April. Der Kaiser traf um 10 Uhr 50 Min. Vormittags hier ein und fuhr unter den Hochrufen einer zahlreich herbeigcströmtcu Volksmenge nach dem Schloß. Die Stadt ist festlich geschmückt.

Leipzig, 16. April. Der Verlauf der gegenwärtigen Oster» messe ist in allen Branchen als ein in hohem Grade unbefriedigender zu bezeichnen.

Berlin, 17. April. Das Herrenhaus nahm das Dotations- sperrgesttz in zweiter Berathung unverändert nach den Beschlüssen der ersten Lesung an.

Nachdem der Entwurf, betreffend die Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln für die römisch-katholischen Bisthümer und Geist­lichen im Herrenhause in zweiter Berathung unverändert nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses angenommen worden ist, bedarf derselbe, um Gesetz zu werden, nur noch der königlichen Sanktion. Dieselbe dürste noch vor der Abreise des Kaisers und Königs erfolgt sein und bringt man damit in Verbindung, daß der Ministerpräsident Fürst Bismarck am 17. noch kurz vor dem Diner Vortrag bei Sr. Majestät hatte.

In dem Kampfe des preußischen Staates mit dem Papste und den Bischöfen ist dem Gesetze, betr. die Einziehung der Gehalte der Bischöfe rc. (Brodkorbgesetz) die Aufhebung der ZK. 15, 16 und 18 der preuß. Verfassung gefolgt. (Durch die Aufhebung fdieser Ar« tikel gewinnt der Staat freie Hand zur Neuordnung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche, es ,wird die Grundlage gelegt für ein Gebäude, in welchem künftig Staat und Kirche friedlich neben einander wohnen können.) Diese die Abänderung der Verfassung betreffende Vorlage kam am 16. April im Abgeordnetenhaus zur ersten und zweiten Lesung (Berathung). 6 Redner waren gegen, 8 für die Vorlage ein« geschrieben. Reichensperger bedauert, daß im Kulturkämpfe nun auch die Selbstständigkeit der Kirche fallen solle, erörtert die Entstehung de»