DaS k«!wcr Wi><i«aökaU erscheint wöchentlich drei­mal: Dienst«», Danner»- rag und Samstag. Dec SamstagSnummer wird ein Unterhaltungsblatt dcigegeben. Abonne- mentSpreiS halbjShrl.lfl., durch die Post bezog« im Bezirk Ist. 16 kr., sonst in ganzWürtlemb. 1 st. Mkr.

Calwer Wochenblatt.

Amts- unä Intekkigenzökaü De äen Kezir^.

Für Ealw abonnirt man bei der Red «ktion auswärts bei den Bo­ten oder der nächstge­legenen Poststelle. Die EinrückungSae» bühr beträgt 3 kr. für di- dreispaltige Zeile oder deren Raum.

Hlro 32.

Samstag, den 20. März.

Abonnements Einladung.

Mit dem 1 . April beginnt ein neues vierteljähriges Abonnement auf dasCalwer ^Wochenblatt"', worauf wir diejenigen unserer verehrt. Leser, welche das Blatt nur auf ein Quartal bestellt haben, aufmerksam machen, mit dem Ersuchen, ihre Bestellungen gef. bald erneuern zu wollen. Zugleich laden wir zu weiterem Beitritt freundlich ein. Für die Stadt Calw abonnirt man bei der Redaction, für auswärts bei den Postboten oder der »öchstgelegeneu Poststelle. Abonnementspreis für hier (ohne Trägerlohn) 30 kr., im Bezirk 38 kr., außerhalb desselben 45 kr.

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Amtliche Dekanntmachungen.

Calw. Aushebung im Jahr 187S. .

Nach dem von der Ober Ersatz-Commission genehmigten Geschäftsplau für das zieß jährige Ersatz geschäht rm Allshebungsbezirk Calw findet statt:

am 19. April die Musterung in Gechingeu,

20. die Musterung in Neuweiler,

21. die Musterung in Liebenzell,

22. die Musterung in Calw,

23. die LsoSziehung in Calw.

Bei der Musterung haben sich die Pflichtigen, sowie die betreffenden Ortsvorfteher präcis in den bestimmten Terminen einzusinden. und zwar:

1) bei der Musterung in Gecdingen am IS. April. Morgens S Uhr: die Pflichtigen von Althengstett, Dachtel, Deckenpsronn, Gechingen, Holzbronn, Ostelsheim, Stammheim;

2) bei der Musterung in Neuwcilcr am 2S. April, Morgens S Uhr:

die Pflichtigen von Agenbach, Aichhalden, Altbulach, Bergorte, Breitenberg, Emberg, Hornberg, Liebelsberg, Martinsmoos, New» bulach, Neuweiler, Oberhaugstett, Oberkollwangen, Nöthenbach, Schmieh, Teinach, Würzbach, Zwerenberg;

3) bei der Musterung i» Lirbcnzell am 2L. April, Morgens S Uhr:

die Pflichtigen von Dennjächt, Ernstmühl, Hirsau, Liebenzell, Möttlingen, Monakam, Neuhengstett, Oberkollbach, Oberreichenbach, Ottenbronn, Simmozheim, Unterhaugstett, Unterrcichenbach;

4) bei der Musterung in Calw am 22 April, Morgens 8 Uhr: die Pflichtigen von Altburg. Calw, Sommenhaldt,' Speßhardt und Zavelstein.

In den oben genannten Terminen und Orten haben sich nicht nur alle im Jahr 1855 geborenen, im Aushebungsbezirk gestellungspflichtigen jungen Männer, sondern auch diejenigen der Jahrgänge 1854, 1853 und früherer Jahrgänge, über deren Militärpflicht noch nicht definitiv entschieden worden ist, zu stellen, die Letzteren auch ihre Loosungs- und Gestellungsatteste zuver­lässig mitzubringen. Diejenigen, welche sich nicht stellen, haben die gesetzlichen Strafen zu erwarten und dürfen außerdem an der Loosung nicht Theil nehmen, bzw. verlieren das Recht aus der bereits gezogenen Loosnummer und werden vor den Andern ein­gereiht. Nicht zu erscheinen haben nur die zum Einjährig-Freiwilligen-Dienst Ermächtigten, die Kranken rc., sowie diejenigen Ange­hörigen der früheren Altersklassen, welche vom Oberamt in den Stammrollen gestrichen und also bereits ausgehoben, oder zur Er­satzreserve verwiesen oder als dauernd unbrauchbar von der Ober-Ersatz Commission ausgemustert worden sind, oder solche Pflich­tige, welche in andern Bezirken gestellungspflichtig wurden.

Zu der

Loosziehung am 23 April,

welche Morgens 8Uhr beginnt und für diePflichtigen sämmtlicherAmtsorte in Calw stattsindet, haben, wofern nicht in einzelnen Fällen etwas Anderes bestimmt wird, nur die gestellungspflichtigen Mannschaften von 1855 Theil zu nehmen. Die Pflichtigen sind jedoch nicht verbunden, zur Loosung selbst zu 'erscheinen; für die Abwesenden wird das Loos von einem Mitglieds der Kreisersatzkommission gezogen. Auch haben die Ortsvorsteher zu dem Akte der Loosziehung nicht zu erscheinen.

Die Ortsvorsteher haben nun auf Grund der znrückgegebenen Stammrollen die Gestellungspflichtigen von 1855, 1854, 1853 und früheren Jahrgängen, welche in den Stammrollen nicht gestrichen sind, zur Musterung vorzuladen und für deren rechtzeitige Gestellung Sorge zu tragen. Für Kranke, Krüppel, Blödsinnige, welche bei der Musterung nicht persönlich erscheinen können, sind neben ärztlichen Zeugnissen auch solche von der Orlsbehörde vorzulegen. Gleichzeitig mit der Vorladung ist den Pflichtigen alles Lärmen und Schreien bei Strafe zu untersagen.

Sollten Militärpflichtige, welche früher im Bezirke sich aufhielten, ihren Aufenthalt aber veränderten und demgemäß in der Stammrolle gestrichen wurden, neuerdings in den Bezirk zurückgekehrt sein, so wären dieselben in die Stammrolle neu einzutragen, zur Musterung vorzuladen und hievon ungesäumt Nachricht hieher zu geben. Ebenso ist von jeder An- oder Abmeldung eines Pflichtigen dem Oberamt ohne Verzug Nachricht zu geben, wobei im ersten Fall bei Angehörigen früherer Jahrgänge die Loosungs- und Gestellungsscheine mit vorzulegen sind.

Schließlich werden die Ortsvorsteher angewiesen, auch .diejenigen Angehörigen von Militärpflichtigen, zu deren Gunsten. Zurückstellungsansprüche geltend gemacht werden, auf den betreffenden Musterungstermin gleichfalls vor die Ersatzkommission vorzuladen» Den 18. März 1875. K. Oberamt.

_ ^ __D^ll._

Calw. All die Ortsvorsteher, betreffend die ZuriicksiellungsausprüKe Militärpflichtiger, sowie von Reservisten

und Landwehrleuten.

Die Ortsvorsteher werden unter Hinweisung auf die Bestimmungen der 1921 des Reichs-Militärgesetzes vom 2. Mai.

1874, ^ufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß die noch nicht eingekommenen Zurückstellung Sgesuche von Militärpflich-