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Tonnerstag, den 4. März
Für Calw adonnirt H man bei der Redaktiv»
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Amtliche Drkanntmachungrn.
Calw. An die Ortsarmeubehördcn.
Es ist schon mehrfach dre Wahrnehmung gemacht worden, daß die Verhandlungen der Gemeinderaths-Collegien in ihrer Eigenschaft als Ortsarmenbehörden ohne Zuziehung des betreffenden Ortsgeistlichen stattgefunden haben. Da diese Geschäftsbehandlung dem Gesetze vom 17. April 1873, betreffend die Ausführung des Reichsgesetzes über den Unterstützungswohnsitz wider» streitet, so sieht man sich veranlaßt, die Ortsarmenbehörden, insbesondere die Vorstände derselben, auf die gesetzliche Vorschrift, wornach der erste OrtSgeistliche als ständiges Mitglied der Ortsarmenbehörde zu den Berathungen und Verhandlungen der letzteren stets einzuladen ist, zur genauen Nachachtung aufmerksam zu machen.
Den 2. März 1875. K, gemeinsch. Oberamt.
_ ' _ ^ Dol l. Mezger.
Calw. Bekanntmachung, betr. die Abhaltung eines UnterrichtSkurseS in der Zucht feinerer
-Obstfrückte auf Formen- (Zwerg ) Bäumen.
Die nachstehende Aufforderung der K. Centralstelle für die Landwirthschaft vom 23. Febr. d. Js., betreffend die Abhaltung eines Unterrichtskurses in der Zucht feinerer Obstfrüchte, wird hiemit höherer Anordnung zu Folge zur Kenntniß der Bezirks» angehörigen gebracht. Die Gemeindebehörden werden aufgefordert, geeignete Leute auf diese Gelegenheit zu Erweiterung ihrer Kenntnisse im Obstbau noch besonders aufmerksam zu machen.
Den 2. März 1875. K. Oberamt.
. . Doll.
Die Wahrnehmung, daß die feineren Obstfcüchte auf dem > einberufen werden. Der Unterricht ist unentgeltlich, wogegen die Markte mehr und mehr an Bedeutung gewinnen und die die-? Theilnehmer für Kost und Wohnung selbst zu sorgen haben. Um selben erzeugenden Bäume, insbesondere die Formen- (Zwerg).! auch Unbemittelten die Theilnahme zu ermöglichen, werden an Bäume, von den gewerbsmäßigen Obstproduzenten und von Gar-? eine Anzahl auswärtiger Theilnehmer, deren Bedürftigkeit tenliebhabern überhaupt gesucht find, sowie die Ueberzcugung von > durch gemeiuderäthliche Zeugnisse nachgewiesen ist, Staatsbeiträge der Wichtigkeit der Verbreitung richtiger theoretischer und prakti- s bis zum Betrage von je 25 fl. verabreicht, scher Kenntnisse in der rationellen Zucht und Pflege dieser Bäume > Bei der Zulassung zu diesem Unterrichtskurfus wird voraus« für Gärtner, Baumschulbesitzer und Obstbaulreibende überhaupt I gesetzt, daß der Betreffende 1) gut prädizirt ist; 2) das 17te hat die Centrulstelle veranlaßt, neben dem in Hohenheim jährlich? Lebensjahr zu rü ckgel eg t hat; 3) schon Vorkenntniffe in der Obststattfindenden Obstbaulehrkurs auch für die Abhaltung eines Uu-? baumzucht besitzt, sei es, daß er eine Gärtnerlehrzeit hinter sich terrichtskurses in der Zucht feinerer Obstsrüchte aus Formen ! hat, oder ein pomologisches Institut besucht, oder an einem von (Zwerg) -Bäumen entsprechende Einleitung zu treffen. sder Ceulralstelle veranstalteten Obstbaulehrkurs Theil genommen
Ein solcher Kursus findet unter der Voraussetzung genügen-oder aus irgend welche andere nachweisbare Weise pomolo- der Betheiligung in diesem Frühjahr in Stuttgart unter der! gische Vorkenntniffe erworben hat. Einen Staatsbeitrag können Leitung des Pomologen und Baumschulbesitzers Gaucher dahier übrigens nur diejenigen bekommen, bei welchen eine der geuann- statt. Der Unterricht wird theils theoretisch, theils praktisch' ten drei bestimmten Voraussetzungen genossener Vorbildung zutreffen, sein, sofern zunächst die allgemeinen Grundsätze über Zucht und? Gesuche um Zulassung zu diesem Unterrichtskurfus sind mit Pflege der Bäume mit Rücksicht auf den speziellen Zweck des! den entsprechenden behördlichen oder amtlich beglaubigten Belegen Kurses erörtert und gleichzeitig die verschiedenen im Frühjahr I versehen spätestens bis 30 März d. L. hieher einzureichen, statlfindenden Beredlungsarten und Operationen des Baumschnittes ? Staats- und Gemeindebehörden, sowie namentlich die landpraktisch durchgenommen, sodann diejenigen Operationen, welche, wirthschaftlichen Vereine, werden ersucht, geeignete Leute auf diese während der Wachsthumsperiode überhaupt und insbesondere den? Gelegenheit zur Erweiterung ihrer Kenntnisse im Obstbau beson» Sommer über an den betreffenden Obstbäumen vorzunehmen sind, ? ders aufmerksam zu machen, erläutert, vorgezeigt und praktisch durchgeführt werden. Die Dauer! Stuttgart, den 23. Febr. 1875. des Kursus ist auf 4 Wochen berechnet und zwar sollen die Theilneh-! . K. Ceulralstelle für die
mer Anfangs A pril auf 14 Tage und Anfangs Juni auf 14 Tage? ___ Laudwirthschaft.
Calw. An die Ortsvorstcher.
Den Ortsvorstehern wird die pünktliche Einsendung des auf 1. d. Mts. verfallenen Berichts über die Veränderungen im Bestände der Steuerobjekte hiemit in Erinnerung gebracht.
Den 3. März 1575. K. Oberamt.
Doll.
A « fr u f
an einen Verschollenen.
Für Michael Lörcher von Altburg wird ein Vermögen von 153 fl in seiner Heimath pflegschaftlich verwaltet. Derselbe ist ini Jahr 1847 nach Ainerika gereist; über seinen Aufenthalt ist seither lediglich nichts mehr bekannt geworden. Falls rc. Lörcher noch am Leben wäre, würde er nunmehr sein 70. Lebensjahr zurückgelegt haben.
Auf Antrag der Interessenten ergeht an ihn und an seine etwaigen Leibeserben hiemit die Aufforterung, binnen 3 Monaten
seinen Aufenthalt hieher anzuzeigen, widrigenfalls er für stobt erklärt und die Ver- theilung seines Nachlasses an die zur Zeit bekannten Jntestaterben 'angeordnet würde.
Calw, den 25. Febr. 1875.
Königs. Oberamtsgericht.
S ch u o n.
Forstamt Wildberg.
Revier Hirsau.
Nadelholzstangen-Verkauf.
Freitag, den 5. März, Vormittags 10 Uhr, im Waldhorn in Hirsau
aus den Abtheilungen Altburgerberg 4.
und Ottenbronnerberg 1. und 5. bis 12 Cm. Stockstärke:
945 Stück 3-5 Meter. 1430 Stück 5 bis 7 Meter, 1200 Stück 7—9 Meter, 550 Stück 9—11 Meter und 380 Stück über 11 Meter lang.
13-20 Cm. Stockstärke:
91 Stück bis 10 Meter. 331 Stück W bis 13 Meter. 402 Stück 13-16 Meter, 3l2 Stück über 16 Meter lang.
Gechingen.
Ein zweckmäßig construirter
Feuerwehr Wagen