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Das s«!w«r jlockxttbkiiU erscheint wöchentlich dreimal Dienstag, Donnerstag und Kamstag. Der Samstag«nummer wird rin llnterhaltungSblatt beigegeben. Abonne- mentsprcis halbjährl.lfl., durch die Post bezog« im Bezirk 1 fl. 16 kr., sonst in ganzWürttemb. I fl. Mkr.
Calwer Wochenblatt
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Nro. 23.
Samstag, den 27. Februar.
1873.
A»f das «Calwer Wochenblatt"
nehmen sowohl die K. Postämter, als auch sämmtliche Postboten Bestellungen für den Monat März an; dasselbe kostet für diesen Monat im Bezirk 13 kr., außerhalb desselben 15 kr.; für hier kann jederzeit abonnirt werden bei der
Redartion und Expediti on des „Calwer Wochenblatts."
Amtliche Dekanntmachungen.
Calw. Bekanntmachung.
Nach einer Mittheilung des K. Oberamts Herrenberg werden die für die Beschälstation Herrenberg bestimmten Hengst« am 25. d. Mts. daselbst eintreffen. Der Beschälbetrieb beginnt am 1. März und endigt am 13. Juni d. I.
Die Ortsvorsteher haben die Pferdebesitzer hievon in Kenntniß zu setzen.
Den 25. Februar 1875. K. Oberamt.
Doll.
Calw. An die OrtHvorsteher.
Dieselben werden daran erinnert, die Militärstammrol l en vo n d en Iahren 1 87 3, 1 87 4 und 187 5 unke« Beischluß der Geburtslisten der jüngsten Altersklasse zuverlässig auf den 1. März d. I. hieher einzusenden.
Auch wird darauf aufmerksam gemacht, daß zuvor bei allen in den Stammrollen nicht gestrichenen Militärpflichtigen der gegenwärtige Aufenthalt und sonstige Verhältnisse, welche auf die Gestellungspflicht von Einfluß sind, in denselben vorzumerken un» daß bezüglich derjenigen Pflichtigen der oben genannten drei Altersklassen, welche entehrende Strafen erstanden haben, den Stammrollen Erkenntnißabschriften beizuschließen sind.
Den 25. Febr. 1875. K. Oberamt.
Doll.
Calw An die Ortsvorsteher.
Den Ortsvorstehern wird die pünktliche Einsendung der Sporteln und Sportelurkunden auf 28. d. M. mit dem Anfüge» in Erinnerung gebracht, daß der gesetzliche Zuschlag 2v<>/o oder 12 Kreuzer von jedem Gulden Sportel beträgt.
Den 26. Febr. 1875. K. Oberamt.
Doll.
Calw
Wafferwerksveränderuug.
Die K. Forstverwaltung beabsichtigt, die im Revier Hofstett und auf den Gemeinde- markungcn Aichelberg und Aichhalden an der Kleinen; gelegene Sägwaasenwasserstube, um 5 Meter flußabwärts zu verlegen, das 38 Meter unterhalb der neuen Sägwaasen- wasserstube gelegene Wehr, durch welches die sogenannte Rehmühle das erforderliche Betriebswasser serhält, herauszunehmen und solches dieser Mühle direkt aus der Sägwaasenwasserstube zuzuführen, endlich zur Bewässerung der Wiesenparzelle Nr. 65 der Markung Hofstett eine veränderte Wässerungs > Anlage mit Stau-Vorrichtung herzustellen. Es wird dieß mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß etwaige Einwendungen hiegegen binnen 14 Ta- gen von Ausgabe des die Bekanntmachung enthaltenden Blattes an gerechnet, beim Oberamt schriftlich anzubringen sind, Laß nach Ablauf dieser Frist Einwendungen in dem Verfahren nicht mehr angebracht werden können, und daß Beschreibungen, Zeichnungen und Pläne während der oben genannten Frrst sowohl beim Schultheißenamte Aichhalden. als auch bei demjenigen in Aichelberg eingesehen werden können.
Den 23. Febr. 1875.
K. Oberamt.
Doll.
Vorladung
zur Schuldenliquidation.
In der Gantsache des Ulrich Rentsch-
ler, Schuhmachers von Hirsau, wird die ' Schuldenliauidation am . Freitag, den 30. April 1875, Vormittags 9 Uhr,
auf dem Rathhause in Hirsau vorgenom«
! men werden, wozu die Gläubiger hierdurch ! vorgeladen werden, um entweder in Person ^oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder ! auch statt dessen vor oder an dem Tage ! der Liquidationstagfahrt durch schriftliche > Recesse ihre Forverungen und etwaigen Vorzugsrechte anzumelden und in dem einen - oder andern Falle zugleich spätestens an ^der Liquidationstagfahrt die Beweismittel jfür ihre Forderungen und etwaigen Vorzugsrechte, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, zu Gerichtshanden zu bringen.
^ Gläubiger, welche weder an der Li- ! quidationstagfahrt noch vor derselben ihre s Forderungen anmelden, die Unterpfands- ! gläubiger ausgenommen, trifft der Ausschluß von der Masse mit dem Schluß der Liqui- dationstagfahrt.
Die an der Tagfahrt nicht erscheinenden ^ Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger oder Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigeraus- schuffes, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Execntionsgesetzes vom 13. November 1855, der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Ac- tivprozesse gebunden; auch werden dieselben hinsichtlich des Abschluffes eines Borg- oder Nachlaßvergleichs als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen werden, soweit sie nicht schon vor
der Tagfahrt ihre dießfällige Einwilligung im Voraus verweigert haben.
Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs, welcher am
Donnerstag, den 29- April 1875. Vormittags 9 Uhr,
auf dem Rathhaus zu Hirsau vorgenommen werden wird, wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinende» Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind uni» zu deren voller Befriedigung der Erlös au» ihren Unterpfändern nicht hinreicht. De» übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eine» bessern Käufers vom Tage der Liquidation an. Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Calw, den 16. Febr. 1875.
K. Oberamtsgericht.
Sch non.
Calw.
j Die Brandschadens-Umlage
!ist je zur Hälfte pro 1. März und I.Jurri ! 1875 an die Brand Versicherungshauptkaffe ! einzuliefern.
! Die Pflichtigen werden zur alsbaldigen,
! Bezahlung der verfallenen Rate aufgefordert, . indem sonst alsbald die Executions-Versü- ! gungen eingeleitet werden müßten.
! Am 2b. Febr. 1875.
Itadtschulthsißenamt.
S ch u l d t.