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Nro. 21.
wer Wochenblatt
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Dienstag, den 23. Februar.
Amtliche Dekanntmachnngeu.
Calw. An die Ortsvorsteher
Dieselben werden ans die Bekanntmachung der Canzleidirektion des K. Ministeriums des Innern vom 13. d. Mts. (Min.» Amtsblatt Nr. 3, Seite 36), womit die Keller'sche Tabelle zur Umrechnung der Gulden und Kreuzer in Mark u>n d Pfennige den Behörden im Departement des Innern, namentlich den Gemeindebehörden zur Anschaffung empfohlen wird, mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß das Oberamt auf Wunsch bereit ist, den Bezug der Tabelle zu vermitteln, wenn dieser Wunsch dem Oberamte innerhalb 8 Tagen kundgegeben wird. Hiebei wird noch besonders bemerkt, daß bei der bevorstehenden Einführung der Markwährung im öffentlichen Rechnungswesen eine solche Umrechnungstabelle für jeden öffentlichen Rechner ein unumgängliches Bedürfnis ist.
Den 22. Februar 1875. K Oberamt.
Doll.
Calw Bekanntmachung, betreffend die Aussetzung von Preisen für Fischzucht.
Die nachstehende Bekanntmachung der Kgl. Centralstelle für die Landwirthschaft vom 13. d. Mts., betreffend die Aussetzung von Preisen für Fischzucht, wird hiemit zur Kenntniß der Bezirksangehörigen gebracht.
Die Ortsvorsteher erhalten den Auftrag, diese Bekanntmachung geeigneten Orts in ihren Gemeinden weiter zu verbreiten.
Den 22. Februar 1875. ' K. Oberamt.
Doll.
Zur Förderung künstlicher Fischbrutanstalten, wie eines rationellen Betriebs der Fischerei im Lande überhaupt, werden die nachgenannten Preise ansgesetzt:
1) ein Preis von 50 fl. für eine größere künstliche Brutanstalt, welche mit Strecktcichen in zweckmäßige Verbindung gebracht ist;
2) ein Preis von 30 fl. für eine künstliche Brutanstalt, welche sich die Besetzung offener Fischwasser zur Aufgabe macht
3) zwei Preise von je 25 fl. und
4) drei Preise von je 15 fl. für Aufstellung und Anwendung zweckmäßiger kleinerer Fischbrutapparate.
Ferner werden auSgesetzt:
5) zwei Preise je bis zu 50 fl. für zweckmäßige Einrichtung und rationellen Betrieb der Teichfischerei (in Setz- und Streckteichen), sowie für Vereinigung kleinerer Fischwasserbezirke^zu Einem rationellen Gesammtbetrieb.
Die Bewerbungen um die Preise von 1 — 4 sind spätestens bis zum 20. März d. I. und diejenigen um die Preise 5 bis zum 31. Oktober d. I. einzureichen. Diejenigen Fischzüchler, welche in den Jahren von 1864 ab Preise erhalten haben, können für das Jahr 1875 nicht wieder für die gleiche Leistung als Bewerber auftrelen.
Bei dieser Gelegenheit wird wiederholt bekannt gemacht, daß Direktor Dr. v. Rueff in Stuttgart die Fischzüchler auf Ansuchen unentgeltlich zu berathen bereit ist, sowie daß die Unterzeichnete Stelle geneigt ist, auf Ansuchen den genannten Sachverständigen zur persönlichen Berathung der Fischzüchler an Ort und Stelle bezüglich beabsichtigter Einrichtungen auf Kosten ihrer Kaffe abzuordnen, wenn es sich dabei um namhaftere Einrichtungen und Anstalten für die Fischzucht Hand elt.
Stuttgart, 13. Febr. 1875. K. Centralstelle für die Landwirthschaft.
______ _ __Op p pe>. _ __
Vorladung
zur Schuldenliquidatiou.
In der Gantsache des Johannes Zinser, Krämers und Schusters von Stammheim, wird die Schulden-Liquidation am
Dienstag, den 27. April d. I., Vormittags 9 Uhr.
auf dem Rathhausein Stammheim vorgenom - men werden, wozu die Gläubiger hierdurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch statt dessen vor oder an dem Tage der Liquidationstagsahrt durch schriftliche Recesse ihre Forderungen und etwaigen Vorzugsrechte anzumelden und in dem einen oder andern Falle zugleich spätestens an der Liquidationstagsahrt die Beweismittel für ihre Forderungen und etwaigen Vorzugsrechte, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, zu Gerichtsständen zu bringen.
Gläubiger, welche weder an der Liquidationstagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen anmelden, die Unterpsands- gläubiger ausgenommen, trifft der Ausschluß von der Masse mit dem Schluß der Liquidationstagfahrt.
Die an der Tagfahrt nicht erscheinenden
? Gläubiger sind an die von«den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich l der Erhebung von Einwendungen gegen den i Güterpfleger oder Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigeraus- i schuffes, unbeschadet der Bestimmungen des ' Art. 27 des Executionsgesetzes vom 13.
^ November 1855, der Verwaltung und Ver- i äußerung der Masse und der etwaigen Ac- ! tivprozeffe gebunden; auch werden dieselben > hinsichtlich des Abschluffes eines Borg- oder ! Nachlaßvergleichs als der Mehrheit der ! Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen werden, soweit sie nicht schon vor der Tagfahrt ihre dießfällige Einwilligung im Voraus verweigert haben.
Das Ergebniß des Liegenschaftsverkanfs, welcher am
Montag, den 26. April 1875, Vormittags 9 Uhr,
auf dem Rathhaus zu Slammheim vorgenom- men werden wird, wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Ford.-- rungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterofändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche
fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an. Als besserer Käufer wird nur Derje- , nige betrachtet, welcher sich für ein höhere»
! Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine > Zahlungsfähigkeit nachweist.
! C alw, den 9. Febr. 1875.
! Königl. Oberamtsgericht.
S ch u o n.
Calw - .
Wir erlauben uns. ült Vlllt UN
Vellkägk zu Ast!) für Arme, nament» lich für so viele kranke Kinder zu erneuen». Den 20. Febr. 1875.
Kirchenkonvent.
Mezger. Schul dt.
Grill. Acker.
-Schüz.
Kopp.
Baither.
Speßhardt.
HopftnsttUlgen-Verkauf
Die hiesige Gemeinde verkauft am Donnerstag, den 25. Febr., Mittags 1 Uhr,
bei Speisewirth Lörcher dahier