a) der Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen,

t>) des aus etwaigen Reklamationsgründen erwachsenden Anspruchs auf Zurückstellung, bezw. Befreiung vom Militärdienst vorzugsweise zum Militärdienst herangezogen werden.

All. Die Ortsvorsteher werden hiemit angewiesen, ungesäumt durch öffentlichen Anschlag, öffentliche Blätter oder auf andere orts­übliche Weise die nach §. 58 der Militär-Ersatz>Jnstruktion in die Stammrolle aufzunehmenden Militärpflichtigen, sowie deren Eltern. Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherren unter Strafandrohung (§. 176) zu Befolgung der im Obigen ent­haltenen Bestimmungen aufzufordern, auch darüber, daß dieß gezchehen, innerhalb der Frist von 14 Tagen Anzeige hieher zu erstatten.

Alle Militärpflichtigen, welche sich zur Stammrolle anmelden oder angemeldet werden, haben die Ortsvorsteher nach vor­heriger Prüfung sogleich in dieselbe einzutrazen oder es ist eine Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung zu ertheilen.

Bezüglich der Anlegung der Stammrollen wird auf §. 58 der Militär-Ersatz-Jnstruktion hingewiesen und hiebei weiter bemerkt:

1) Es ist streng daraus zu halten, daß sich die Pflichtigen da zur Einschreibung in die Stammrolle melden, wo sie nach 8- 59 der Ersatz Instruktion gestellungspflichtig sind, und es dürfen insbesondere Pflichtige, welche anderwärts in Arbeit stehen, nicht aufgefordert werden, in ihre Heimath znrückzukehren, sofern ihr Aufenthaltsort zum Geltungsgebiet der Er­satz-Instruktion gehört.

2) Die Octroorsteber haben von Amtrwege» aachzuforschen, ob sich alle Gestellungspflichtige aagemekäet haben, uaä äiejeaige», welche äie Aamekäang unterlassen haben, sogleich zu äersekben anzuhnkten.

3) Die zum Einjährig-Freiwilligen-Dienst Berechtigten der früheren Altersklassen sind von der Wiederanmeldung zur Stamm­rolle entbunden, auch wenn sie den Dienst noch nicht angetreten haben.

4) In der Stammrolle sind die Pflichtigen nach dem Alphabet aufzuführen, bei Gleichnamigen entscheidet der Tauf­name und wenn auch dieser gleich sein sollte, das Alter. Die alphabetische Reihenfolge ist genau einzuhalten.

5) Bei Ausgewanderten, von welchen die mit oder ohne Reisepaß Weggezogenen wohl zu unterscheiden sind, ist immer da« Datum der Auswanderung beizusetzen.

6) Bei auswärts sich aufhaltenden Pflichtigen ist der Aufenthaltsort unter den Bemerkungen anzugeben.

7) Etwaige Bemerkungen in den Geburtslisten sind stets auch in die Stammrollen zu übertragen.

8) Sind nach Abfassung der Stammrollen weitere Pflichtige nachzutragen, so hat dieß am Schluffe zu geschehen. Pflichtige früherer Altersklassen je in dem betreffenden Jahrgang.

9) Die Musterungsbezirke, in welche der Oberamtsbezirk zerfällt, werden später bekannt gemacht werden.

Den 30. Dezember 1874. K. Oberamt.

Doll.

Forstamt Altenstaig.

Revier Hofstelt.

Holz-Verkauf.

Am Samstag, den 23. Januar d. I.. von Vormittags 10 Uhr an, in Enz- klösterle aus den Staatswaldungen Breitenwald und

Steinrücken wiederholt

1 Rm. jbuchene Scheller, 1 Rm. dto. Prügel, 239 Rm. Nadelholz-Prügel und 83 Rm. dto. Anbruch. >

Altenstaig, den 13 Jan. 1875. j K. Forstamt.

Calw.

Ergänzungs-Wahl des Bürger- Ausschusses.

Aus dem Bürgerausschuß treten aus die 1873 gewählten:

1. Schumacher, Gottlob, Speisewirth.

2. Federhaff, Wilh., Apotheker.

3. Ganz Müller, Karl Wilh., Glaser.

4. Klinger, Friedrich, Kaufmann.

5. Ri eker, Paul, Werkmeister.

6. Seyfried, Wilhelm, Bortenmacher.

7. Stroh, Louis, Kaufmann.

8. Kappler. Louis, Roth gerber.

Es sind daher aufs Neue 7 Mitglieder zu wählen auf die Jahre 1875 bis 1877.

Die ältere Hälfte des Bürger-Ausschus- ses besteht aus:

Stalin, Julius, Kaufmann, Obmann. Keller. Jakob. Wollwaarenfabrikant. Pfrommer, Ehr., Metzger.

Ziegler. Earl, Kaufmann.

Widmann. Christoph, Leineweber. Wöhrle, Friedrich, Fabrikant.

Froh nm eye r, Carl, Kannenwirth.

Die austretenden Mitglieder sind dieß- rnal nicht wieder wählbar.

Für die Wahlhandlung ist Montag, den 18. Januar 1875, bestimmt. An diesem Tag,

Vormittags von 9 bis 12 Uhr,

Nachmittags von 3 bis 5 Uhr, sind die Wahlzettel auf das Rathhäus zu bringen, wo jeder Wähler seinen Zettel in die Urne legt. Auf dem Zettel müssen die Gewählten mit Vor- und Zunamen genau angegeben werden.

Die Wähler werden ermahnt, sich an der Wahl rechtzeitig zu betheiligen.

Den 5. Januar 1875.

Stadtschultheißenamt.

S ch u l d t.

Calw.

Kirchenbausache.

Da durch einen Korrespondenzartikel des Staats-Anzeigers, der in das Wochenblatt übergegangen ist, die öffentliche Aufmerk­samkeit auf unsere Kirchenbauangelegenheit hingelenkt worden ist, so beschränken wir uns für heute auf die Erklärung, daß diese Frage eine solche umfassende ökonomische, technische und rechtliche Tragweite hat, daß sie erst der eingehendsten Berathung von Seiten der Stiftungsbehörden bedarf, wobei wir uns, nachdem diese Angelegenheit vor das Forum der Oeffentlichkeit getreten ist, eine rückhaltslose Darstellung alles dessen, was bis jetzt in dieser wichtigen Sache ver­handelt worden ist, für eine der nächsten Nummern des Wochenblattes Vorbehalten.

Den 15. Januar 1875.

Stiftungsrath.

Möttlingen.

Schafweide-Verpachtung.

Am nächsten Mo n ta g. den 18. d. M., Vormittags 10 Uhr, wird auf dem hiesigen Rath- Haus die hiesige Schafweide, welche im Vorsommer mit 200 Stück und im Nach­sommer mit 250 Stück beschlagen wer­den darf, auf 3 Jahre (1875/77) und zwar je vom 1. März bis 30. November

verpachtet, wozu die Liebhaber, unbekannte mit gemeinderäthl. Prädikats- und Vermö­genszeugnissen versehen, eingeladen werden. Gemeinderath.

Vorstand: Kraushaar. Oberhaugstett.

Hopftn-Stangen-Berkauf.

Am Dienstag, den 19. Januar 1875, Vormittags 10 Uhr, werden im hiesigen Gemeindewald 5352 Stück Stangen verkauft, und zwar:

3 Met. lg. 363 Stück, 3-5 M. 1253 St., 5-7 M. 1806 St., 79 M. 896 St., 9-11 M. 735 St., und von 1113 M. 298 St.,

wozu Liebhaber eingeladen werden. Oberhaugstett, den 11. Jan. 1875. Gemeinderath.

Neuenbürg.

Lieferung forchener Teuchel.

Die Stadtgemeinde hier bedarf 50 roth- forchene Teuchel, gebohrt, je 14' lang, am dünnen Ende 1' stark, lieferbar frei hieher auf 1. April d. I.

Lieferungslustige werden eingeladen, ihre Angebote bis zum 25. d. M. einzureichen. Den 13. Januar 1875.

Stadtschultheißenamt.

Weßinger.

Simmozheim.

Hopfenstangen Verkauf.

AmDonnerstag , den 21. Januar 1875, werden im Gerechtigkeitswald schöne Hroth- tannene Hopfenstangen an gutem Abfuhrweg um baare Bezahlung verkauft:

4075 Stück 35 Meter lang,

4550 o 7

3075 ., 7-9

Der Verkauf beginnt Morgens 9 Uhr am Wege bei Hof Georgenau am Wald. Kaufsliebhaber werden hiezu eingeladen. Den 13. Januar 1875.

Gemeinderath.