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,bessern Läufers vom Tage der Liquidation an. Als besserer Käufer wird nur Derje­nige betrachtet, welcher sich für ein höheres 'Anbdt sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Calw, den 28. Dezember >874.

König!. Oberamtsgericht.

S ch u o n.

Straßenbau-Inspektion Calw.

Unterreichenbach.

Verkauf "von Bimgrräth- ! schäften Md Baumaterialien..

Markung Unterreichenbach, nächstkommenden! Es werden vorbehältlich höherer Ge-l D on».erstag,.den,14. l. Mts., ^nehmigung aus dem Magazin B rötzin-j Nachmittags 2 Uhr, . gen !

auf dem Rathhause in Unterreichenbach j Dienstag, den >9. Januar 1875, ?

wiederholt zum Akkord gebracht, «ozu tüch.! Vormittags 9 Uhr,

lige Akkordsliebhaber eingeladen werden.

Hirsau. 9. Januar 1875.

K. Straßenbau-Inspektion.

Calw. f

Nach ä«e neuesten Verfügung äe» Mim-- steeium» äe» Juaeru staä zur

Verhütung von Unglückssällen

Verkauf.

Aus dem Magazin Hirsau kommen

den auch für-Sprengpulver aller Art,!

Schießbaumwolle und ähnliche explodirende!

Stoffe Anwendung. !

6) Uebertretungen dieser Vorschriften! werden gemäß des §. 367 Punkt 5 des! ^ ^

deutschen Strafgesetzbuches mit Geldstrafe! ""Höhende Baugerathfchaften bis zu 50 Thalern oder mit Haft bestraft.! Mittwoch, den 20. Januar 1875, Den 9. Januar 1875. ^ Uhr,.

Stadtschultheißenamt. Mm offmtlrchen Verkauf:

Sckuldt ? Sternwalzen, 2 altere Fußnnnden, -13

, ! Wafferstiefel, Handsägen. Meßstastgen

' und Setzlatten, Geschirrkisten, Schleif,

steine, 1 Brückenwaage, Tragbahren 'Sändgitter, 1 Schneidbock, Theerkessel und anderes Baugefchirr; ferner: ältere Kästen, Aktenständer, Tische, Stühle und sonstige Bureaueinrichtung; ferner:

altes Eisen, und zwar: Steinbohrer, Schmiedwekzeug, Shienenstücke, Rar im öffentlichen Aufstreich verkauft: ! reise undBauklammern mit zus. 17 Ctrn.

Verschiedene» Baugeschirr, worunter > Aaufsliebhaber werden an Ort und hauptsächlih 11 Paar Wafferstiefel,! Stelle eingeladen.

1 Brückenwaage,. 2 Ambos mit,430! Pfund, Bauklammern mit 2,5 CtrN.,! Steinbohrer. Schlegel. Blechbutten, i Steinrollwagen. Pumpen, Dielen und! dergl.;

Murrhardt, den 4 . Januar 1875. K. Eisenbahnbauamt. Schm oll er.

)tl Äkk^tllÜllUg, öllgtkUUg X. Vts älteres Baugeräthe, worunter mehrere

Revier Liebenzell.

Die Lieferung von Kalksteinen

320 Roßlasten auf den sog. neuen Weg im Staatswald Steinberg bei Lieben-

, . Schießpulvers rc. Tische, Stühle. 1 hölzerne Bettlade,

folgende Vorschriften zu beobachten: ! Pulte u. s. w-

1) Das zur Versendung ^durch Fuhr- ferner:

leute bestimmte Schießpulver ist zunächst in abgängige Schmied- und Gußeisemvaaren! zell wird am engverschlossene Säcke von starker Leinwand mit zus. 60 Ctrn. ; Do nne rsta a den an.»

und sodann m wasserdichte, inwendig mit! Kaufsliebhaber werden an Ort und Morae'ns 9 Ukr ' ^ '

P°p.» Mi«-, «ch.. S,.°. !j» d-,

«der Tannenholz zu packe« und der Zwischen­raum zwischen den Säcken und dem Füß­chen mit Heu oder Stroh dicht auszufüllen. Die Böden und Dauben der Füßchen müs­sen bei Eichenholz eine Dicke mindestens von 13 mm., bei Tannenholz eine solche von 21 mm. haben. In einem Füßchen bars nicht mehr als ein Ctr. Pulver ent­halten sein.

2) Wagen, deren Ladung ganz oder wenigstens zur Hälfte aus Schießpulver besteht, muffen stets durch eine oben auf­gesteckte schwarze Fahne erkennbar gemacht werden. Innerhalb der Ortschaften dürfen die Wagen nicht anhalten. Da, wo sie übernachten wollen, haben sie außerhalb Ort» anzuhalten und den Ortsvorsteher j von ihrer Ankunft in Kenntniß zu setzen. !

3) Das Schießpulver darf bis zu 5! Kilogramm in den Wohnhäusern, bei grö­ßeren Quantitäten aber nur in besonderen, außerhalb der Ortschaften gelegenen und von Land- und Nachbarschaftsstraßen ent­fernten Lokalen aufbewahrt werden.

Diejenigen, welche mit Schießpulver handeln, haben dem Ortsvorsteher Anzeige davon zu machen und die Räume zu be­zeichnen, welche sie für die Aufbewahrung von Pulvervorräthen über 5 Kilogramms verwenden. >

An Kinder unter 14 Jahren darf von! Kaufleuten und Krämern Schießpulver nicht! abgegeben werden. !

4) Nur vor den mit ortsobrigkeitlicher j Genehmigung bestehenden Magazinen dür­fen Schießpulververladungen, sobald das ab- oder aufzugebende Quantum wenigstens 25 Kilogramm beträgt, ab- oder aufgeladen werden. Der Ortspolizeibehörde ist in solchen Fällen vor dem Auf- oder Abladen jedesmal Anzeige zu machen.

5) Die vorstehenden Bestimmungen sin-

Murrhardt, den 4. Januar 1875. K. Eisenbahnbauamt.

S ch m o l l e r.

dirt.

Liebenzell, 7. Januar 1875. Kgl. Revieramt.

Altenstaig Stadt. kk

Die hiesige Stadtgemeinde ist zu Abhaltung weiterer 4 Viehmärkte berechtigt, welche im Kalender noch nicht aufgeführt jsind, es wird deßwegen auf diesem Wege darauf aufmerksam gemacht und zum Besuch eingeladen.

Dieselben finden statt:

den 20. Januar: 3ten Mittw och des Januars.

17. Februar: 3ten Mittwoch des Februars.

5. Mai: Iter Mittwoch des Mai,

u. 6. Oktober: 2ten Mittwoch vor der Kirchweih«.

Im Januar 1875. _ _ GeMNNderath.

Heimsheim,

Oberamts Leonberg.

Ban-Akkord.

Die Methodisten-Gemeinde beabsichtigt hier die Erbauung eines BersammlungSge- bäudes und will die Arbeiten im Einzelnen oder im Ganzen im Submissionswege akkor- diren und sind dieselben wie folgt berechnet: s) Maurer- und Steinhauer-Arbeit

1726 fl. 54 kr.

b) Zimmerarbeit 2832

c) Schreinerarbeit 759

6) Gyps erarbeit 428

e) Flaschnerarbeit 157

0 Anstrich 160

8) Schlofferarbeit 383

Glaserarbeit 400

2 38

, 1s

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Von dem Riß, Ueberschlag und die Ak­kordsbedingungen sind die Originale in Heimsheim, bei Hrn. Prediger Pritzlaff und Abschriften in Calw bei dem Unterzeichneten zur Einsicht aufgelegt.

Liebhaber zu Uebernahme dieser Arbei­ten haben ihre Angebote, welche de» Ab-, - -.

streich an den Voranschlagspreisen in Pro-iver kaust Schirott, Verw.-Actuar.

zenten ausgedrückt enthalten muffen, schrift­lich, versiegelt, mit der Aufschrift Angebot zu dem Versammlungsgebäude in Heimsheim"

spätestens bis Samstag, den 16. d. M.» Abends, in Heimsheim oder hier einzurei» chm, worauf einige Tage später Mittheilung erfolgt.

Calw, den 10. Januar 1875.

Aus Auftrag-

Oberamtsbaumeister Werner.

Privat-Anzeigen.

Verkauf.

Zwischen Unterreichenbach und Weißen« stein (am Zelgenberg) wird von Dienstag, den 12. bi»

Sa 'm st ag, dm 16. Januar, verkauft:

Bauholz, Bretter, Fenster, Thüren, Lä­den u. dgl.

Weil der Stadt. 300 Ctr. gutes

Ackerfutter

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statt

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