Aas Lokwtr WoiskabtaN erscheint wöchentlich drei­mal Viensiag, Donners­tag und Snmstaz. Der Samstagsnummcr wird ein Unterhaltungsblatt beigegeben. Abonne­mentspreis halbjährl.lfl., durch die Post bezogen im Bezirk 1 fl. 16 kr., sonst in ganzWürttemb. 1 fl. 30kr.

Amts- unä Inteöigenzölatt für äen AezirA.

Für Calw abonnirt man beider Redaktion auswärts bei den Bo<- >vten oder der nächstget ^ legenen Poststelle. Die Einrückungsge­bühr beträgt 3 kr. für die dreispaltige Zeile oder deren Raum.

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Samfillg, den 9. Januar.

1^75.

ä^eftelkungen auf äa8 Cakwer Moc^enökatt

für das erste Halbjahr oder erste Quartal 1875 werden noch täglich von sämmtlichen Postämtern, Postexpeditionen und Post­boten angenommen und die bereits erschienenen Nummern nachgeliefert. Für hier nimmt stets vom laufenden Tag ab Bestellungen an und ladet freundlich dazu ein

Die Redaktion und Expedition des Calwrr Wochenblatts.

Amtliche Dekanntmachungen.

Calw. Die Ort-vorsteher

der Gemeinden Altbulach, Altburg, Althengstett, Breitenberg, Dennjächt, Emberg, Gechingen, Hirsau, Liebelsberg, Liebenzell, Monakam, Möttlingen, Neubulach, Neuhengstett, Oberkollbach. Oberreichenbach, Ostelsheim, Ottenbronn, Röthenbach, Sommen» Hardt, Teinach, Unterhaugstett, Unterreichenbach und Zavelstein haben die Erledigung der diesjährigen Wegvisitationsdefekte inner­halb 8 Tagen hieher nuchzuweisen. -

Den 2. Januar 1875 K. Oberamt.

Doll.

Calw. An die Ortsvorsteher.

Es kommt hin und wieder vor, daß die von hier aus einverlangten Berichte der Ortsvorsteher, auch solche, für deren Erstattung eine bestimmte Frist anberaumt ist, nicht rechtzeitig und erst auf wiederholtes Anmahnen hier einkommen, was ,dje^ empfindlichsten Geschäftsstörungen zur Folge hat. Indem man sich veranlaßt sieht, den Ortsvorstehern die pünktliche Einhaltung der für die Erledigung amtlicher Aufträge bestimmten Fristen zur Pflicht zu machen, wird angefügt, daß man im Falle ungebühr­licher Verzögerung zur Absendung eines Wartboten, nach Umständen auch ohne vorgängige besondere Androhung dieser Maßregel, schreiten wird, wenn eine einfache Mahnung innerhalb der darin festgesetzten Zeit, oder, wenn keine neue Frist gegeben wird, innerhalb 3 Tagen nicht befolgt wird.

Den 2. Januar 1875. K. Oberamt.

Doll.

Calw. Die OrtSvorsteher

derjenigen Gemeinden, von welchen der am 19. November v. I. (Amtsblatt Nr. 135) verlangte Bericht, betr. die Instandsetzung der Straßen und Wege, noch nicht eingekommen ist, werden an dessen Erstattung unter Anberaumung einer Frist von 3 Tagen erinnert.

Den 2. Januar 1875. K Oberamt.

Doll.

Calw. An die Orts Vorsteher.

Dieselben werden aufgefordert, den Nbonnementspreis für das Amtsblatt des Ministeriums des Innern mit 1 fl. unter Anschluß einer projektirlen Quittung hierher einzusenden.

Den 2. Januar 1875. K. Oberamt.

_ Doll.

Calw An die Ortsvorsteher.

Dieselben werden hiemit angewiesen, die Ministerialverfügung vom 17. Dezember 1874, betr. die Vorsichtsmaß­regeln bei der Versendung, Lagerung und dem Verkauf von Schießpulver und ähnlichen explo- direnden Stoffen, (Reg.-Bl. Nr. 33) dem Polizeipersonal, sowie den Mitgliedern der Ortsfeuerschau unverwcilt zur Kennt- niß zu bringen, hierüber im Schultheißenamtsprotokoll Vormerkung zu machen, auch selbst nach den erlassenen Vorschriften genau sich zu achten.

Den 7. Januar 1875. K. Oberamt.

Doll.

Calw. Diejenige« Ortsvorsteh-r,

welche die Anzeige über die Vornahme der Bürgerausschußergänzungswahlen noch nicht eingesendet haben, werden an die unver­zügliche Nachholung dieser Anzeige erinnert.

Den 7. Januar 1875. K. Oberamt.

Doll.

Revier Liebenzell.

Die Lieferung von Kalksteinen

320 Roß lasten auf den sog. neuen Weg im Staatswald Steinberg bei Lieben­zell wird am

Donnerstag, den 14. d. Mts., Morgens 9 Uhr,

in der Revieramtskanzlei dahier verakkor- dirt.

Liebenzell, 7. Januar 1875.

Kgl. Revieramt.

Verkauf.

Aus dem Magazin Hirsau kommen nachstehende Baugeräthschaften Mittwoch, den 20. Januar 1875, Vormittags 9 Uhr, zum öffentlichen Verkauf:

Steinwalzen, 2 ältere Fußwinden, 13 Wasserstiefel, Handsägen, Meßstangen und Setzlatten, Geschirrkisten, Schleif­steine, 1, Brückenwaage, Tragbahren,

Sandgitter, 1 Schneidbock, Theerkessel und anderes Baugeschirr; ferner: ältereKästen.Aktenpänder, Tische, Stühle und sonstige Bureaueinrichtung; ferner:

altes Eisen, und zwar: Steinbohrer, Schmiedweckzeug, Schienenstücke, Rad­reife undBauklammern mit zus. 17 Ctrn.

Kaufsliebhaber werden an Ort und Stelle eingeladen.

Murrhardt, den 4. Januar 1875.

K. Eisenbahnbauamt.

Schmoller.