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Jakob Schroth hat sich einen Händler verkaufter and, mittelgroß, langhaa- twas weißen Extremitäten, Der rechtmäßige Eigen« nselben gegen Futtergeld ebühr innerhalb 8 Tagen

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G. Fuchs.

ld die leitenden Grundzüge i der Steuerlast) darlegte, rn Aufmerksamkeit verfolgt, ner vom Borstand des Ge« er, der wohlverdiente Dank

Straße nach Schönaich, beim hier in einem sogenannten erhaltene Silbermünze mit zv. Vaspssisnus, Vater des te. Nebenbei lag eine zweite, jedoch für einen gründlichen sie. Herr Kaufmann Kayser derselbe hat überhaupt eine ders römischer und keltischer r Markung und Umgebung, r Schmid auf Posten Nr. 7 den Personenzug 179 Abends

91/2 Uhr überfahren und derart verletzt worden, daß er am andern Morgen um 5 Uhr starb. (St.A.)

Stuttgart, 3. Nov, Heute Nacht erlag einem längeren Leiden (Lungenemphysem) der Herr Präsident der zweiten Kammer, Verlreter des Bezirks Cannstatt in der Kammer der Abgeordneten, und des XI. württembergischen Wahlkreises (Backnang.Hall-Oehringen- Weinsbcrg) im deutschen Reichstag, Obertribunalrath Franz v. We- der. Geboren war v. Weber am 1. Febr, 1812 in Eßlingen. Er erreichte somit ein Alter von nahezu 63 Jahren. Nachdem er in Tübingen unb Heidelberg die Rechte studirt hatte, trat er in die Laufbahn des Justizbeamten ein, und bekleidete in Ellwangen, in Tübingen, in Stuttgart richterliche Aemter vom Gerichtsaktuar bis zum Obertribunalrath. Die politische Thätigkeit des Verstorbenen als Mitglied der Volksvertretung begann im Mai 185l. Von dort an war er mit kurzer Unterbrechung Mitglied des württ. Landtags und vertrat darin tie Bezirke Tübingen, Oehringen, Cannstatt. Vom Dezember 1863 bis Dezember 1868 und wieder vom Dezember

1870 an war er Präsident der Kammer der Abgeordneten. Mitglied des Reichstags war er seit 1871 und wurtc dort am 23. März

1871 zum zweiten Vicepräsideuten erwählt. Er gehörte im Reichs« tag der natioualliberalen Partei an. Durch seine Geschäftsgewandt­heit und Unparteilichkeit, durch das Milde und Versöhnliche seiner Umgangsformen und Anschauungen eignete er sich vorzüglich zum Vorsitzenden einer polnischen Versammlung. Der Verstorbene war Aommenthur des Ordens der Würltemb. Krone.

Stuttgart, 1. Nov. (Die dritte und letzte Luftfahrt des Aeronauten Sivel.) Während es gestern Nachmittag und noch diesen Vormittag schien, als ob die neblige Witterung, wobei cs ziemlich rauh war, eine Luftschifffahrt für heute nicht gestatten werde, änderte sich doch die Witterung b s zum Nachmittag so günstig, daß zur bestimm­ten Stunde die Fahrt '.von dem Hofe der Gasfabrik aus unternom« men werden konnte. Nicht Hr. Sivel, sondern dessen Schwiegermut. ter, die Luftschifferiu Maoauie Poiteviu, bestieg die Gondel und zwar allein, da ein angemeldeter Passagier uicht erschienen war. Der Ballon nahm bald seine Richtung Stuttgart zu, fubc an Stuttgart vorbei, wo er über den Kriegsbergen hin wahrgenommen wurde, und kam Abends 5>/z Uhr bei Weil im Dorf mit der wohlbehaltenen Avronautin herab, die vor 9 Uhr müder hier mar. Sie hatte eine Höhe von 1500 'Meter (5250 Fuß. vor 8 Tagen gegen 7000 Fuß) erreicht. Das Publikum war wiederum sehr zahlreich, doch nicht in dem Maße wie vor 8 Tagen.

Eßlingen, 1, Nov. Das einzige 5jährige Söhnchen des Sägmühlebesitzers Eisele kam gestern Nachmittag einer in schnellster Rotirung befindlichen Transmission zu nahe, wurde erfaßt und mehr­mals um die Welle geschleudert, bevor das Werk abgestellt werden konnte. Mit eingedrückter Brust, gebrochenem Genick und gebrochenen Gliedern wurde er als Leiche aus seiner gräßlichen Lage entfernt.

Der Gemeindepfleger Strohm in Herrenalb, welcher durch die Entladung einer Pistole, mit welcher sein 5jähriges Söhnchen spielte, lebensgefährlich verletzt wurde, ist Samstag früh seinen Leiden erlegen. Der Verstorbene hinterläßt aus erster Ehe vier unmündige Kinder, und lebte seit Anfang dieses Jahres glücklich in zweiter Ehe.

(Distanzritt nach Paris.) Herr v. Zubovits ist am 27. d. in Efferding um 6 Uhr AbendS eingetroffen, was er sich vom dar- tigc» Postamte bestätigen ließ. Damit ist die erste Wette im Betrag von 7000 fl. gewonnen; man hielt seine Ankunft in Efferding vor 7 Uhr Abends nicht für möglich.U. Bl." melden:Herr v. Zubovits hat am 1. Nov. Ulm pafsirt. Gegen 9 Uhr Vormittags fragte er auf der Post nach Briefen, während im Posthof das Pferd seiner wartete. Dort begann er den rechten Borderfuß des Pferdes zu un­tersuchen, auf welchem dasselbe hinkte. Zu diesem Zweck entfernte er die aus Leder und Filz bestehende Unterlage des Hufbeschlags. In der Tiefe des Hufs zeigten sich Spuren von Eiter, in Folge dessen der Reiter ein Gelingen seines Wettriltö für unwahrscheinlich hielt. Als Ursache des Unfalls bezeichnete er, daß das Pferd in Enns in einen spitzigen Knochen getreten sei." Am Montag Vormittags 10 Uhr war Zubovits in Tübingen.

Würz hurg, 31. Okt. Nach her maßgebenden Verordnung vom 21. Mar 1874 wird Kullmann seine Strafe im Zuchthaufe St. Georgen bei Bayreuth abbüßen.

Gotha, 30. Oktbr. Laut einer Ministerialbekanntmachung ist am 15 v. Mts. zwischen Preußen einerseits und Sachsen-Weimar, Koburg-Gotha, Meiningen, Altenburg, Schwarzburg-Rudolstadt, Reuß jüngere und ältere Linie andererseits eine neue Militärkonvention ab­geschlossen worden. Diese Thüringischen Länder bilden mit ihren Kontingenten die Jnfanterieregimemer 94, 95 und 96, und es sollen, obwohl der Kaiser die Dislokation dieser Regimenter zu bestimmens hat, doch diese Truppen in ihren bisherigen Garnisonen innerhalb, der betreffenden Länder belassen werden, so daß von dem Dislokations«!

rechte nur in außerordentlichen Fällen Gebrauch gemacht wird. Die für die übrigen Waffen ausgehobenen Wehrpflichtigen leisten ihre ak- tive Dienstpflicht in nächstgelegcuen preußischen Truppentheilen des be» treffenden Armeekorps ab; die Berechtigung der Freiwilligen bezüglich der Wahl der Truppentheilc bleibt bestehen. Die aus den thüringi» schen Ländern ausgehobenen Wehrpflichtigen leisten ihren betreffendem Landesherren den Fahneneid mnter der verfassungsmäßigen Einschal­tung der Gehorsamsverpflichtung gegen den Kaiser. Die Besetzung der Militärstellen erfolgt direkt vom Kaiser, doch sollen die Wünsche der Landesherren Berücksichtigung finden. Die Konvention gilt für un» bestimmte Zeit, eine Kündigung darf nicht vor l. Okt. 1884 erfolgen.

In dem Fabrik-Orte G ro ße n h ai n (in Sachsen) ist der Zwist zwischen den Fabrikanten und Tuchmachern zu einem hohen Grade der Erbitterung gediehen. Die Arbeitnehmer wollen sich den kargen Lohn nicht schmälern lassen, und die Fabrikanten behaupten, der Zeit- Verhältnisse halber zur Schmälerung desselben gezwungen zn sein. Vom 1. November ab werden gegen 1500 Arbeiter daselbst feiern.

Berlin, 31. Okt. In der heutigen Sitzung des Reichstages wurde v. Forckenbeck mit 203 von 207 abgegebenen Stimmen zum Präsidenten, Frhr. Schenk von Stauffenberg mit 144 von 211 Stimmen zum ersten Vicepräpdcnten gewählt. Bei letzterer Wahl erhielt Fürst von Hoheulohe-Langenburg 44 Stimmen, während ,22 Zettel unbeschrieben waren. Zum zweiten Vicepräsidenten wurde Hänel mit 143 von 204 Stimmen gewählt, v. Puttkammer erhielt 33 St.

Berlin, 2. Nov. Reichstag. Windthorst schlägt vor, die am Samstag von einem beschlußunfähigen Hause gewählten, von der Majorität aufgestellten Schriftführer durch Acclamation zu bestätigen. Das Haus stimmt zn. Nach einem Nachruf des Präsidenten an die verstorbenen Reichstags-Abgeordneten Mallinckrodt und Baudri wer­den die Postverträge mit Peru und Chile in erster und zweiter Lesung genehmigt. General-Postdirector Stephan erklärt auf eine Anfrage, daß die Verhandlungen mit Bolivia, Costarica, Uruguay, Columbia« und anderen amerikanischen Staaten noch schweben. Die Abänderung des Posttax-Gesetzes wegen Eintrittes der Markrechnung, die Gesetz­entwürfe über die Disciplinar-Kammer für Reichs-Eisenbahn-Beamte im Auslande und wegen Aufhebung von Bestimmungen des kubischen und Rostockcr Rechts werden in erster und zweiter Lesung ohne De­batte angenommen, die Gesetzentwürfe über die Verwaltung der Reichs- Einnahmen und Reichs-Ausgaben pro 1873 und über die Einrichtung und die Befugnisse eines Rechnungshofes an eine Commission von 14 Gliedern verwiesen. Nächste Sitzung Mittwoch. Die Social-De- mokraten bereiten einen Antrag auf Haftentlassung der Reichstags- Abgeordneten Bebel, Most und Hasenrlcver vor..

Berlin, 2. Novbr. Die Fraktionsbesprechungen machen eine rasche Erledigung der Reichstagsarbeiten wahrscheinlich. Die Justiz­gesetze, das Bankgesetz und der Milit iretat sollen an eine Kommission verwiesen und die Kommissionsarbeiten durch Beschränkung der Ple- narberathungen im November so gefördert werden, daß im Laufe des Dezembers bis Weihnachten die gesummten Reichstagsvvrlagen (die Justizgesctze ausgenommen), erledigt werden können.

Inhaltsschwer ist das dem Reichstage vorgelegte Gesetz über den Land sturm, in welchem die waffenfähigen deutschen Männer biS zum 42. Jahre dienen sollen. Der Landsturm erhält bei Verwendung gegen den Feind militärische, auf Schußweite erkennbare Abzeichen und wird in der Regel in besonderen Abtheilungcn formirt. In Fällen außerordentlichen Bedarfs oder wenn es an geeigneten Führern für besondere Formationen fehlt, kann die Landwehr aus dem Land­sturm ergänzt werden.

Z Berlin, 2. November. Cardinal Fürst Hohenlohe, welcher hier einige Tage verweilte, ist gestern wieder abgereist.

Graf Arnim hat seine Wohnung noch nicht verlassen. Der­selbe macht täglich lange Spaziergänge im Garten. Der stete Ver­kehr mit seiner Familie hat den Grafen geistig sehr gestärkt, doch ist er körperlich immerhin noch sehr leidend. Die Aerztc haben dem Grafen angerathen, täglich längere Spazierritte zu unternehmen.

DerKöln. Ztg." wird von ihrem militärischen Berichterstatter geschrieben:Die Steigerung der Jahresrekrutirung in Frankreich auf 151,000, in Rußland auf 150,000 jMann verleiht der Frage einer Steigerung auch der deutschen Jahres rekruteueinstellung seine er­höhte Bedeutung. Der deutsche Gesammtersatz beläuft sich auf rund 130,000 Mann. Es würde sich also für einen faktischen Ausgleich der deutschen mit der französischen und russischen Jahresrekrutirung für die deutsche Armee um die jährliche Mehreinstellung von 18,000 bis 20,000 Rekruten handeln. Jndeß könnte diese Vermehrung nur in den durch das Reichsmilitärgesetz festgesetzten Grundzügen erfolgen, wodurch sich namentlich bedingt, daß bei einer gesteigerten Aushebung

seinerseits der fest normirte FriedeuSstand der deutschen Armee von j 401,000 Mann nicht überschritten werden darf» und daß andererseits ! die Bildung neuer Truppenkörper zum Zweck der militärischen Aus»