: I. 1) Die heftige traten -Europa'-» und Vaters, dah die anti- - Das unausbleibliche e Kirä-e Jesu Christi, Grundlaa-n der Ge­lang, cndlosirKriegs- iederherstcllung einer ur dann zu erwarten^ ucdergegcben und alle der katholischen Kirche zukommen. II. 1) Die persönlichen Freiheit,, eporationen gebühren- Ichen Volkes nicht zu i, welche die wesentli- g Preis gibr, gereicht megesttze, mit welchen > ein Drittthcil seiner ricdcn und die Kraft ng des Militarismus hen Freiheit und dem 5) Die fortschreitende ng gegründete Leitung 1 gleichzeitiger Nnter- ErziehungSrechtes ist feile im Dienste des >de Presse fälscht fort- che der drohenden so­llten Reiches. inöbc- Ltuhl, steht nicht rm holischen Bevölkerung europäischen Friedens

t Bischöfe sind hier id Freiburg; durch von Köln, Posen

gestrigen Bischofs- :it den Maigesetzen nferenz beschloß der ung der Verhand-

aus Fulda, daß Möglichkeit einer g bcrathen, bemerkt irung des Kampfes daß die Ursachen, Gesetze, hinwegge- c letzten Bersamm» r, daß die katholi« »nde geht, als mit venn ihr Gewis-

! das Kriegsgericht zur See, Werner,

;en und den benach- isselbe war von einem tze Verwüstungen an. ies Gerücht sagt, die ilung stimmen, wenn me.

cchtbarcr Hagclfchlag.

'. Ein großer Thcil le sind vvrgekommen,

Carlisten haben in ibutionen an Geld >y hat beträchtliche uipuzcoa erhalten, mit Verlusten zu»

sten wurden durch d erlitten betracht»

ersonen versichern, ahre zu errichten, wäre, daß er eiir teswahlen ernenne, vird derNordd. ässigkeit bei Wah» Staates ein: Ueber- chen ihr Leben ver» e heimgesucht und lmens Kapplinger Aber eine Anzahl

lnterhaltungsblatts.)

Das Ulltwer ^ocb«l>b!atl erscheint wöchentlich drei­mal: Dienstag, Donners­tag u. Samstag. Der SamstagSnummcr wird ein Unterhaltungsblatt beigegcden. Abonnc- mentspreishalbjährl.lfl., durch die Post bezogen im Bezirk 1 fl. 16 kr., sonst in ganz Württemb.lfl. 30kr.

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Mro. 74

Dienstag, den 30. Juni.

1 * 74 .

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für das zweite Ha lbjahr werden noch täglich von allen Poststellen und Pollboten a ngenom men. Die Redaktion.

Amtliche Dekanntmachnngcn.

Calw. An die Ortsvorstehcr.

Denselben wird die Einsendung der Steuerlieferungsberichte auf 30. Juni in Erinnerung gebracht. Da diese Berichte mit den Kassenberichten der Oberamtspflege häufig nicht vollständig übereinstimmen, was jedesmal unnöthige Weiterungen veranlaßt, so wird den OrkSvorftehern anempfohlen, bei Abfassung ihrer Berichte mit Sorgfalt und Pünktlichkeit zu Werke zu gehen.

Den 27. Juni 1874. K. Oberamt.

Doll.

Calw Die Umrechnung der Güterbücher betr.

Die Gemeinden Aichelberg, Dachtel, Einberg, Liebelsberg, Liebenzell, Monakam, Möttlingen, Neubulach, Holzbronn. Neu- hengstett, Oberkollbach, Ottenbronn, Unterhaugstett, Würzbach werden wiederholt an den Abschluß und die Vorlegung der Akkorde über die Umrechnung der Güterbücher erinnert.

Den 27. Juni 1874. K. Oberamtsgericht. K. Oberamt.

Schuon. D o ll.

Vorladung

zur Schuldenliquidation.

In der Gantsache des verstorbenen Johann Georg onch, Webers von Em- berg, wird die Schulden-Liquidation am Dienstag, den 1. September 1874.

' " Vormittags 10 Uhr,

auf-Vem Rathhause, -in Emberg vorgenom­men, werden, wozu die-Gläubiger hierdurch vvrgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch statt dessen vor oder an dem Tage der Liquidationstagfahrt durch schriftliche Recesse ihre Forderungen und etwaigen Vor­zugsrechte anzumelden und in dem einen oder andern Falle zugleich spätestens an der Liquidationstagfahrt die Beweismittel für ihre Forderungen und etwaigen Vor­zugsrechte, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, zu Gerichtshanden zu bringen.

Gläubiger, welche weder an der Li­quidationstagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen anmelden, die Unterpfands­gläubiger ausgenommen, trifft der Ausschluß! von der Masse mit dem Schluß der Liqui­dationstagfahrt.

Die an der Tagfahrt niDM'cheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger oder Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigeraus­schusses, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Executionsgesetzes vom 13. November 1855, der Verwaltung und Ver­äußerung der Masse und der etwaigen Ac- tivprozefse gebunden; auch werden dieselben hinsichtlich des Abschlusses eines Borg- oder Nachlaßvergleichs als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend an­genommen werden, soweit sie nicht schon vor der Tagfahrt ihre dießfällige Gnwilligung im Voraus verweigert haben.

Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs, welcher am

Montag, den 31. August d. I., Vormittags 10 Uhr,

auf dem Rathhaus zu Emberg vorgenom­

men werden wird, wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forde­rungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht.' Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers Pom Tage der Liquidation an. Als besserer Käufer wird nur Derje­nige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Calw, den 16. Juni 1874. !

König!. Oberamtsgericht.

Schuon.

Calw.

Weißmarellverklms.

Aus der Verla,lenschaftsmasse der kürz­lich verst. Rosa Fink dahier wird das Waa- renlager an Weiß-, Ellen- und Kurzwaaren im Werthe von etwa 1400 fl. im Ganzen oder in größern Abtheilungen am

Montag, den 13. Juli d. I., Nachmittags 2 Uhr,

im Laden der Verstorbenen in der Teina- cherstraße zu verkaufen versucht werden, wozu die Kaufsliebhaber, wie auch die Gläubiger, letztere wegen Genehmigung der Angebote, eingeladen werden.

Den 20. Juni 1874.

K. Gerichtsnotariat.

M a j e r.

Calw.

Gläubiger-Äufruf.

In der Schuldensache der kürzlich ver­storbenen Rosa Fink von Illingen, gew. Inhaberin eines Weißwaarengeschäfts da­hier. ist zur Schuldenliquidation Tagfahrt auf

Montag, den 13. Juli d. I., Vormittags 9 Uhr,

auf hiesigem Rathhaus anberaumt, wozu die Gläubiger vorgeladen werden, ihre Forderungen anzumelden und zu erweisen.

Diejenigen Gläubiger, welche bezüglich der Veräußerung der Ladenwaaren und ei» nes Nachlaß-Vergleichs den Beschlüssen der Mehrheit der Gläubiger beitreten wollen, können auch schriftlich liquidiren. xen 20. Juni 1874.

K. Gerichtsnotariat.

Majer.

Revier Schönbronn.

Heugras-Verkauf.

Am Freitag, den 3. Juli, Nachmittags 2 Uhr,

wird das Heugras auf der Langwiese an der "Nagold und am Staatswald Gmeinds- berg auf 3^/« Mrgn. in 2 Theilen und am S amsta g , den 4. Juli, Nachmittags 2 Uhr.

das Heugras auf den Froschbachwiesen, auf 3Vs Mrgn. im Staatswald Bihlerswald am Weg nach Wenden auf den Wiesen im Aufstreich verkauft.

Unterhaugstett.

Jagdver-achtimg.

wozu

verpachtet, werden.

Den 27. Juni 1874.

Schultheißenamt. Hanse lmann.

Am Mittwoch, den 1. Juli, Mittags 12 Uhr, wird die Ausübung der hiesigen Gemeinde­jagd auf 3 weitere Jahre die Liebhaber eingeladen

Gültlingen.

Jllgdver-achtlmg.

Am Freitag, den 3. Juli d. I., Nachmittags 1 Uhr,

wird die hiesige Gemeindejagd auf dem Ralhhause auf weitere 3 Jahre verpachtet, wozu Liebhaber eingeladen werden.

Ten 27. Juni 1874.

Schultheißenamt.

Wurst.