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dern.
Tuchmacher.
- Conntv D
. Heim. ß eide Mllsr.
hling zu den angeb - t und mir dadurch ithaltenen verdeckten ! ?tzt Denjenigen, die s eu nachtheiligen Ge- Sie damit zugleich dern diese Personen, i jespielt ist, der Ver- I
anseheu, wenn Sie zu nennen.
»geführten Gerede, ' , von mir herrührt, rlreitet wurde und Heil geworden sein >
in es unwahr ist, den I üller sich weigere, ir wundert es mich, ' rshr die Pflicht hat, , arm finden, wenn ^ abe bei Nacht von wr stimmen Sie am ! mpflich wäre, das s
rlei Beweise gegen >xistirt, auf welche verrätst sich dieß als Zufall erklären,
>t genannt haben? ochenblait räumlich
gegen den fünften Generationen über- Das nennen Sie as sind eigenthüm- tes beweisen? wie
pl'kistt.
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sener Constrnktion, entil, Ventilspun« 'stehlt zu geneigter
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vom 1. November 1873 an,
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Chr. K aushaar in Calw,
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—^ ,--- -Muster mid ^prepe konneu jederzeit bei obengenannten Herren eingesehen werden. _
erlasseni „Stuttgart, d-n 13. November 1873.
(SrA) ^ ileber Staalsininister von Golther. Nachdem di: zur Feier LH Calw, In den öffentlichen Sitzungen des K. Kreisünaf,! ^uPres 25jährigen Ehejubiläums errichtete Landesstiftung in Meinem gerichts vom ll. d. M. kamen folgende Fälle zur Verhandln»« und ^ Königin, Meiner Gemahlin, Sinne für die Gründung eines Abnrtheiliiiig: 1) Die Ehefrau des geachteten und wohlhabenden Ge- Hauies der Barmherzigkeit in Eßlingen, bestimmt worden, ist
memoepflegers Johann Wolf von Z verenbera Katharine a-a ! ^ don Eifer und der Hingebung aller Betheiligten möglich ge-
Hartmami, hat sich, vermuthlich um ihren etwas starken Keldveibrancki ^clen, am gestrigen Tage die Feier der Einweihung dieses Hauses m der Hanshaltimg ihren Mann nicht wissen zu lassen soweit oer-Hetzen. Gerne ergreife Ich mm diese Veranlassung, um allen Segen 5 verschiedenen Personen von Zwerenberg, theils in sortaesetzOr ^lcbe seither zur Förderung des Werkes, sei eö durch Bei-
WeNe bis zum Betrage von 130 fl., theils auf einmal größere Be--' in anderer Weise, mitgewirkt haben, zugleich auch im Na-
träge Geldes zu stehlen. Dieselbe gestand heute wie in der Vorunter- 'Königin uiiserli gnädigen nad wohlwollenden Dank hiefür suchimg aufs reumüthigste diese Vergehen niid schützte vor es ans Blind-Dabei drängt es Uns, auch dem Gefühle der innigen heit gethan zu haben. Deren Vertheidiger, Rechtsanwalt S ckwari-! Eiesnedlgimg, welche Wir bei jener so würdigen und erhebenden Feier manu, blieb bei der Lage der Sache nichts übrig, als ans milde sowie dem Wunsche Ausdruck zu geben, es möge die für
urtheilung dieses Falles zu plaidiren. Bemerkt wird noch dak der i ^ "^r kben so schönen als bedeutungsvollen Erinnerung ver- Lhemami der Beschuldiglen den Bestohlenen, soweit diese cs'anaenoin-i Anstalt unter dem Schutze der göttlichen Vorsehung und
men haben, doppelten Ersatz des Gestohlenen geleistet hat. Das Ge- bewährten Leitung seiner Vorstände steis eine heilsame und
ncht verurtheiltc die Wolf zu einer Gefängnißstrafe von 9 Monaten, ^enbriiigendc Wirksamkeit entfalte». Ich ertheilc Ihnen den Auf- ledige Baneriiknecht Friedrich Maisenbach er von WürQl^l- - wen ""d der Königin Dank für die Unterstützung des Wer- bach lietz stch einen inittels Fälschung einer Privat-Urknnde verübten i wie auch für die gestrige Feier insbesondere in geeigneter
^etrna rn ^-rüiiiden knmnn-n in^»m zur Kenntniß der sömmllichen Betheiligte» zu bringen und ver
bleibe un übrigen Mein lieber Staatsminister von Golther, Ihr gnädiger König Karl.
. Sicherem Vernehmen nach sind Verhandlungen cingeleitet, um die Gehalte der ständigen Lehrer an Volksschulen im Anschlüsse an die beabsichtigte Erhöhung der Gehalte der StaMsdiener und der Lehrer an höheren und mittleren Lehranstalten gleichmäßig aiifziibesscrn, und dabei zugleich auch die Alterszulagen dieser Lehrer entsprechend zu erhöhen. Zu Aufbesserung der Gehalte der unständigen Lehrer sind Zulagen von ''M—66-/z fl. für die Unterlchrer und AuitSvcrwescr,
Betrug zu Schulden kommen, indem er den Kleiderhändler Wilhelm in Neuenbürg durch Ueberbringen eines fälschlich von ihm auf den Namen seines Dienstherrn geschriebenen Briefs veranlaßte, ihm Kleider im Werthe von 0 fl. 50 kr, auszufolgen, ohne solche baar zu bezahlen. Er wurde unter Berücksichtigung mildernder Umstände zu der Gefängnißstrafe von 3 Monaten vernrtheilt.
— Se. Kön. Maj. haben aus Anlaß der am 12. l. M. erfolgten Eröffnung des Hauses der Barmherzigkeit in Eßlingen folgendes Handschreiben an den Präsidenten der Central-Leitnng des Wohlthätigkeits-