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Stadtschnttheißknamt.

DerStaats-Aiiz." vom I.Nov. enthält das K. Dekret, betr. die Forterhebung der Stenern nach den durch das Fmanzgesetz vom 15. April 1872 für das Etatsjahr 1872/73 verabschiedeten Sätzen bis zum 31. Dezember 1873.

Stuttgart, 30. Okt. Seine Hoheit der Prinz Hermann zu Sachsen-Weimar ist im Aufträge Sr. Kön. Maj. beute zur Deileids- bezeugmig ans Anlaß des Ablebens Sr. Maj. des Königs Johann von Sachsen nach Dresden abgcreiSt.

--- Stuttgart, I.Nov. Mit dem Heuligen Tage ist die Neuformirnng der Füsilierbataillone bei dem 2. Infanterieregiment (Kaiser Wilhelm Kö­nig von Preußen) Nr. t 20 mit der Garnison Weingarten und bei dem 4. Jufant.'Regimevt No. 122 mit der Garnison Ludwigsburg erfolgt. - Nachdem am 1. Nov. 1872 die Füsilierbataillone des 3. und 6. Jnfant.- Regimcnts Nr.121 u. 124 neu errichtet, und am I.Nov. 1871 die frühem 3 Jägerbataillone dem 1., 5. und 8. Regiment als Füsilierbataillone zugewiesen worden sind, erübrigt für 1874 nur noch die Neuformation des Füsilierbataillons bei dein 7. Infanterieregiment Nro. 125, wo­mit dann die volle Formationsstörke des württembergischen Armeekorps gemäß der Militärkonvention vom 21. /25. Nov. 1v70 he-gestellt ist.

Stuttgart, 29. Okt. (18b. Sitzung der Kammer der Abgcordn.) Am Ministertisch: Finanzmin. v. Renner mit Obcrfinanzrath v. Plienrn- 8 er. Eingekommcn ist eine Note des Finanzministeriums, betreffend die Auf- vcssernng der Gehalte der Civilstaatsdiener; vom 27. Okt. 1873. Der Prozent­satz der Aufbesserung soll 16*/, Proz. betragen; die dafür benvthiate Gesammt- surnine beträgt je 1,240,000 fl., wovon 22,000.fl. ans.den EiscnbahnbaufondS zu übernehmen waren. Eine Vorlage, betreffend die Aufbesserung der Gehalte der Küchen- und Schnldimer wird'später cingcbracht werden. Die Vorlage geht an die Finanzkommission. Was den Entwurf eines Berggesetzes be­trifft, so ist Präsident v. Weber der Ansicht, daß derselbe der Kommission sür Justizg-sctzgebung zur Berichterstattung überwiesen werde mit bei Befug- niß, sich durch Kooptation sachverständiger Mitglieder ans der Mitte der Kam­mern zu verstärken. Schmid beantragt, daß die Kammer die Justizaesetzge- LnngSkommissien - Iioo durch zwei zu wählende Mitglieder verstärke. ES handle sich nicht nur um privatrcchrliche, sondern auch um volkswirthschaftlich- und öffentlich rechtliche Fragen. Fetzer ist sür eine besondere Kommission, v. Sarwey für den Vorschlag des Präsidenten; Streich und Hölder für den Antrag Schmid's; Letzterer möchte indeß vier Mitglieder zur Verstärkung Vorschlägen. Der Antrag Schmid-Hvlder wird angenommen. Tages­ordnung: Berathung des Etats des FinanzdcpartcmentS. (Berichterstatter v. Horner, Korreferent r>. Wolfs.) Exigirtsrnd pro 1873-74 1,020,493fl-, Pro 1874/75 1,034,457 fl. Dazu kommen zur Bestreitung des Aufwands für die Dollsiehung des Gesetzes, betreffend die Grund-, Gebäude- und Gewerbe­steuer jährlich 100,000 fl. Abgesehen von letzterem Posten sind je 8500 fl. weniger cxigirt. Für Gedäudekosten sind je 532,200 fl. cxigirt. Wächter wünscht Abhilfe für die zu dunkeln Räum e und schlechte Ventilation im Stutt­garter humanistischen Gymnasium und hält den Platz des Waisenhauses zur

Errichtung eines neuen geeignet. Finanzmi». v. Renner: lieber die Einrichtung des Gymnasiums fei weniger geklagt woreen als über Mangel an Raum, welchem aber durch Errichtung eines Realgymnasiums abgeholfen wo.den. In diesem seien aber die Einrichtungen noch mangelhafter und die Lage desselben niivortheilhaft, weßhalb Verhandlungen über den Neubau eines Realgymnasium chweben, nur seien im Lauf der Finanzperiode viele große Staatsbantcn ansznfübrcn und alles auf einmal machen könne man nicht. Der jetzige WaisenhanSplatz wäre nicht der richtige für ein Gymnasium; zwar habe man für den etwaigen Neubau eines Waisenhauses vorsorglich einen Platz in der Nähe von Berg er­worben; der jetzige WaisenhanSplatz werde aber schwerlich zur Errichtung eures Gymnasiums, sondern für einen andern öffentlichen Zweck bestimmt werden. Kcurzl. v. R üm el in tritt der Voraussetzung entgegen, als bestünde eine Ver­pflichtung dcS Staates, der Stadt Stuttgart im Bcdürfnißfall ein neues Gymnasium herzustcllcn. Das Kirchengnt sei früher so wohlwollend gewesen, ans seinen Mitteln für Stuttgart ein Gymnasium zu bauen; daraus leite sich aber keine sür alle Zeiten fortdauernde Verpflichtung de« Staates ab. Nackdem Finanzn.in. v. Renner seine Milthcilniig hienach etwas inodificirt, Fetzer und Mohl sich in, der Ansicht v. Nünieiiu'S entgegengesetzter Weise geäußert u d Retter betont hatte, daß die Stadt Stuttgart sich doch nicht immer an den Staat hängen sollte in Ausgaben, welche andere Städte auch anS eigenem Beutel bestreiten müssen, wird der Gegenstand verlassen. Au Besvldnngsausbesserungrn für 13 Bauinspektoren, deren Besoldungen vom 1- Juli 1873 an denen der BezirkSbcamtcn gleichgestellt werden sollen, sind 2600 fl. cxigirt; dieselben werden verwilligt. Für das Stcnerkataster wer­den Pro 1873/75 jährlich 47,100 fl. exigirt und verwilligt, ebenso bei der Po­sition LandeSstaiistik und Topographie pro 1374/75 tO.OlO fl. für eine gewerbe- statistische Aufnahme. An Nachlässen an den direkten Steuern von Ecundeigen- thum, Gefällen, Gebäuden und Gewerben werden 35090fl. anSgesctzt. Erath findet diese Summe zu klein. Der Hagelschaden betrage allein 8.800,000 fl, und wenn diese 35,000 fl. auch allein aus die Hagelbefchädigtcn umgclegt wür­zen, so kämen auf 100 fl. Hagelschaden bloß 26 kr. Finanzmin. v. Ren­ner: Die Entschädigung dcr Hagelbeschädigtcn richte sich nicht na.p dieser Exi- genz, sondern werde unabhängig davon bemessen. So seien voriges Jahr 40,000 fl. mehr, als cxigirt war, an StcucrnachlLssen sür Hagelbeschädigte ver­wendet worden. Die Exigcnz wird genehmigt. Für die Münze werden cxigirt je 8000 fl. Retter bringt die Münzcalamität zur Sprache; er be­klagt die Einziehung des groben Geldes vor entsprechendem Ersatz dafür; Frhr. v. Wöllwarth bestätigt die Calamilät, indem er auf den Mangel an cnrSfähi- gem Geld verweist; namentlich sei die Außerkurssetzung dcrFünssrankcnthalcr für den Verkehr nachtheilig gewesen. Finanzmin. v. Renner hestrcitet die Nebclstande nicht, macht aber darauf aufmerksam, daß jeder Uebcrqang, nament­lich ein so großartiger wie der jetzige vom alten znm neuen System, seine Un­bequemlichkeit habe. Die Regierung habe zur Kamalität nichts beigetragen; sie habe verhältnihmäßig wenige Gulden- oder Zweignldcnstückc eingczogen. UcbrigcnS sei zu hoffen, daß, wenn jetzt an die Prägung der neuen Silber-, Nickel- und Kupfermünzen gegangen werde, die Kamalität sich mindern werde. Die bei der Staatskasse cingcgangcncn Fünssrankcnthalcr wurden nach Metz versendet; da aber Spccuianten immer wieder einsührten von Frankfurt, wo sie niedrigen CnrS halten, so konnte die Staatskasse sic nimmer zu 2 fl. 20 kr. annehmcn; ebenso war es mit den österreichisch rr Gulden, welche Geschäftsleute auswärts prägen ließen, um sie bei uns zu 1 fl. 10 kr. einznsühren. 'Nachdem