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lodeiis oder Berun-

r Reinlichkeit des

empfiehlt sich für

welche, ohne ge- ^

sanrem oder göh- oder Janchegrubcn . gegen ist ein- ,

-, Göppinger- rc. durch Kcchen un- dadurch nicht un-

'erige Stoffe, wie ! und andere Kohl« > Obst; auch reifes im Allgemeinen,

unter Umständen, ' den (Nro. 6 und schriften des An- Behandlnng diese ikunst des Arztes die Hautausdün- ei großem Durst ihm auch einige am Besten dient kleinen Portionen itzen.

heim - oder arznei-

'»s der Colhera, .< l häufig noch ein­mal! gegen die

abgesetzten Aus- ssc in Berührung wattigen ist, soll

Heu 25 Gramm »schütteln gelöst, n und dabei im wborgen liegende Säure in der

ter Inhalt 15 Steinen auflie- n eisernes Blech offen zu halten, npse, Decken rr

in welcher die ch 1873.

er Enz veran« llittheilung des

2beramt.

doll.

uchung.

iden Christian n, Taglöhner n, wegen Ver« e Vermögens« . wird demsel- Strafe wegen !sen jede Ver- und ihm auf­sort binnen 15

Tagen Anzeige hieher zu machen, widrigen- falls die Vermögensuntersnchung ohne seine Zuziehung vorgenommen und ihm alle wei­teren Verfügungen in dieser Sache lediglich durch Aushang am Gerichtsgebäude zuge> stellt werden würden.

Den 28. Aug. 1873.

Königl. Oberamtsgericht.

Hartmeyer.

Revier Stammheim.

Holz-Verkauf.

Mittwo ch, den 3. September, aus denAbthlgn. Oberer Lindcnraiu, Hasel­stall und unterer Wasserbau»!:

1 Nm. buchene Rm. Nadelholzscheiter, 28 Rm. dto. Prügel und Anbruch,! 2 Nm. tannene Rinde, 1340 gebun-! dene Nadelholz- und 30 Schlagraum«! Wellen. j

Zusammenkunft Morgens 8 Uhr im Obern Lindenrain aus dem Holzbronn - Stammheimer Sträßchen und um 10 Uhr beim H.ffelstaller Hof.

Prügel,

Calw.

Hulidswilth betreffend.

Nachdem ärztlich constatirt ist, daß die Hunde des Fabrikanten Ziegler und Bä­cker Heller, mit welchen der Dachshund von Stammheim gerauft hat, an der Hunds- wuth verendet haben und hieraus hervor­geht, daß der fremde Hund mit der Wnth behaftet war, so werden alle diejenigen Be« fitzer von Hunden, mit denen der Stamm­heimer Hund gerauft hat, unter Androhung schwerer Strafe aufgefordert, ihre Hunde alsbald dem Klcemeister zu übergeben, der den Auftrag erhalten hat, sie todtzuschlcn en.

Am 1. September 1873.

Stadtschultheißenamt.

S ch u l d t.

C.- a l w.

Eichen- u. Nadelstammholz- Verkauf.

Aus den Stadtwaldungen Spitalberg und Gutleuthausberg werden 21 Eich len, mit 6,05 Fm. und 205 Na­delholzstämme, mit 180 Fm. Lang­holz und 22.93 Fm. Sägholz, wegen unzureichenden, 85«/g desRevierpreises betragenden Aufstreichserlöses, in der Art dem Verkaufe ausgesetzt, daß Offerte hier- auf bis incl. 6. Septbr. d. I. täglich ent­gegengenommen werden.

Den 29. August 1873.

Gemeinderath.

Calw.

Akkord

über die

Beisuhr d. Unterhaltuugsmaterials

für das Jahr 1873 bis 1874.

Dasselbe beträgt für sämmtliche Wege 2750 Roßlasten im Gesammtbetrag mit 1133 fl.

Liebhaber wollen sich am Donnerstag, den 4. September, Vormittags 11 Uhr,

-auf dem Rathhaus einfinden.

Calw, den 28. Aug. 1873. Stadtbaumstr. Werner.

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emkkordirung d. Bamrbeiten.

Die Steinhauer« und Maurerarbeit bei der Wiederherstellung des durch Wolkenbrüche zerstörten Wassergrabens beim Haueinschnitt und des Thälesbachabsturzes bei Posten 42

im Betrag von zus. 1689 fl. 12 kr. soll im Submissionsweg vergeben werden.

_Kostenvoranschlag, Plane und Akkordsbedingungen sind im Bau­amtsbureau zur Einsicht aufgelegt.

Die in Procentei! der Ueberschlagspreise ausgedrückten und mit »entsprechender Aufschrift versehenen Offerte wollen bis

Samstag, den 6. September, Vormittags 11 Uhr, bei Unterzeichneter Stelle eingereicht werden.

Calw, 30. August 1873. K. Betciebsbauamt.

Fuchs.

Altburg,

Gerichtsbezirks Calw.

Liegenschasts - Verkauf.

In der Gantsache des Jakob Friedrich Wein mann, Bauers in Weltenschwann, kommt die vor­handene Liegenschaft

Montag, den 22. September d. I., Vormittags 9 Uhr,

auf dem Rathhause in Altburg im öffent- lichen Aufstreich zum Verkauf, und zwar:

Die Hälfte an

P.Nr. 2. 2 /g Mrgn. 9,6 Nthn. einem zweistockigten Wohnhaus mit Scheuer, Keller, Holz- und Streuhütte und Hofraum, am Vicinalweg.

Anschlag 840 fl. P.Nr. 2.6. 3,0 Rthn. Ein einstockigtes Ge­bäude Branntweinbrennerei und Backofen neben dem Garten mit Brennerei-Ein­richtung.

Anschlag 150 fl.

P.Nr. 96/5. 4«/g Mrgn. 42,1 Nthn. Acker mit Wiese in Hausäckern, neben Matthäusg Weinmann, Bauer.

Anschlag 670 fl.

P.Nr. 33. 1 V« Mrgn. 27,6 Rthn. Wiese mit Gemüsegarten, in Dorf­wiesen, neben Matthäus Wein- mann, BaUer.

Anschlag 600 fl.

P.Nr 42. s/z Mrgn. 18,0 Rthn. Wiese beim Haus, neben Matthäus

Weinmann, Bauer.

Anschlag 200 fl.

Calw, den 30. August 1373.

K. Amtsnotariat Teinach.

Müller.

Calw.

Maßregeln in Betreff der

Cholera.

Nachdem -die asiatische Cholera die Grenzen unseres Landes überschritten hat, so gebietet die Vorsicht, vorbereitende Maß­regeln zu treffen, um ihrer Weiterverbrei­tung und Ausdehnung möglichst zu begeg­nen. Dazu gehört vor allem Beobachtung der höchsten Reinlichkeit in Häusern jund Straßen. Vorläufig wird folgendes ange­ordnet :

1) Die Aborte, Winkel und dergl. sind alsbald gründlich, und zwar bei Nacht, zu reinigen, der Inhalt darf nicht auf die Dungstälten gebracht werden, sondern ist Morgens spätestens 6 Uhr auf die Felder abzuführen.

2) Münden die Abtrittsschläuche auf den blosen Boden, oder nicht in wasser­dichte Gruben, so sind »»verweilt Fässer, Kübel oder andere Behälter, deren Fugen auszupichen sind, unter dieselben zu stellen und immer recht­zeitig auszuleeren.

3) Nach der Entleerung und Ausführung des Inhalts der Abtritte und Winkel sind die Abtritte mit dem vorgeschrie­benen Desinfektionspulver, das aus den hiesigen Apotheken und bei Kauf­leuten bezogen werden kann, gründlich zu desinfiziren;> diese Desinfektion ist alle 5 Tage zu wiederholen.

4) Die Dungstätten sind alsbald zu leeren, der Inhalt ist auf die Felder abzuführen.

Die Befolgung wird polizeilich controlirt werden. Versäumnisse werden Unnachsicht- lich bestraft. Es wird übrigens die Er­wartung ausgesprochen, daß die Einwohner in ihrem und ihrer Mitbürger Interesse von selbst darauf Bedacht nehmen werden, diesen nothwendigen Maßregeln willig und pünktlich nachzukommen.

Weitere Anordnungen werden Nachfolgen.

Am 31. Aug. 1873.

Stadtschultheißenamt.

Schuldt.

Bau-Akkord.

Auf Grund Beschlusses der bürgerlichen Collegien soll das Brückchen am Ziegel­dach sammt den Ufermauern neu hergestellt und verändert und die einzelnen Arbeiten wie folgt im Submissionswege verakkordirt werden:

s) r rabarbeit 184 fl.

(Hieb ei wird bemerkt, haß dieselbe von derMaurer- arbeit nicht getrennt wird.)

b) Zimmerarbeit 280 fl. 34 kr.

c) Maurer, und Stein­hauerarbeit 1649 fl. kr.,

6) Beton 400 fl. kr.,

e) I-Balk.n 583 fl. kr.

Liebhaber wollen ihre Offerte schrift- lich, versiegelt, mit geeigneterUeberfchirft ver­sehen,nachProzentenausgedrückt,längstens bis

Donnerstag, den 4. September,

Vormittags halb 11 Uhr, beim Stadtschultheißenamt einreichen.

Pläne und Ueberschlag nebst Akkords- bedingungen können bei dem Unterzeichneten eingesehen werden.

Calw, 28. August 1873.

Stadtbaumeister Werner.