Ebenso ist auf den Zustand der Dungstätten und Gruben zu achten; uamwitlich auf etwaige Infiltration des Bodens oder Verun­reinigung benachbarter Brunnen mit Iauchebestaudtheilen, und es ist eine öftere Leerung der Dungstätten räthlich.

7) Selbstverständlich ist ferner für eine reine trockene Luft in dm Wohnungen durch fleißige Lüftung, sowie für Reinlichkeit des rigenen Körpers Sorge zu tragen.

8 ) Durch entsprechende Bekleidung ist namentlich für Warmhalten der Füße und des Unterleibs zu sorgen; es empfiehlt sich für diesen Zweck besonders eine Leibbinde ans Flanell oder Seide.

9) Im Essen und Trinken ist sorgfältig jedes Uebermaß zu vermeiden; Jeder enthalte sich ferner der Stoffe, welche, ohne ge­rade im Allgemeinen ungesund zu sein, ihm erfahrungsgemäß nicht gut bekommen.

Schädlich ist der Genuß von vielem kaltem Getränk überhaupt, von schlechtem (saurem, nnausgegohieuem) Bier, saurem oder gäh- rendem Obstmost oder Wein; besonders gefährlich aber das Trinken von schlechtem, faulig schmeckendem (von Abtritts- oder Jauchegruben aus verunreinigtem) Wasser, und ist d.'ßhalb auf den Zustand der Brunnen das genaueste Augenmerk zu richten. Dagegen ist ein mä­ßiger Genuß von gutem Bier, Obstmost, gutem, besonders rothem Wein zulässig.

Bei heißem Wetter empfiehlt sich als Getränk reines, kohlensäurereiches Wasser (Soda-, Dizeubackier-, Tcinacher-, Göppiuger- rc. Wasser) mit Zucker. Schlechtes, faulig schmeckendes Wasser kann an Orten, wo kein anderes Wasser zu bekommen ist, durch Kcchen un­schädlich und durch Zusatz von etwas Wein oder Kirscheugeist trinkbar gemacht werden. Dagegen wird solches Wasser dadurch nicht un- chädlich, daß es mit Kohlensäure imprügnirt und zu sogenanntem Soda- oder SyphomWasser gemacht wird.

Von Nahrungsmitteln vermeide man in Zersetzung begriffene, sehr fette, schwerverdanliche, blähende, säuerlich-wässerige Stoffe, wie z. B. fauliges oder sehr fettes, sowie hartes, zähes Fleisch, Schmalzbackwerk und Aehnliches; Hülsenfrüchte, Sauerkraut und andere Kohl« arten, dw verschiedenen Sorten von Salat, schwere Mehlspeisen, unreife speckige Kartoffeln, Gurken, Melonen, unreifes Obst; auch reifes ungekochtes Obst, besonders in größerer Menge und bei leerem Magen genossen, ist schädlich. Dagegen enrpfiehlt es sich im Allgemeinen, sich an warme Kost, gnte Suppen und frische Fleischspeisen zu halten.

10) Stellt.sich bei Jemand ein Unwohlsein ein, besonders Kollern im Leib, Diarrhöe, Uebelsem, Erbrechen, namentlich unter Umständen, die der Möglichkeit des Ergriffenseins von Cholera Raum geben, so beobachte man in Bezug auf die Ausleerungen die oben (Nro. 6 und Anhang I.) gegebenen Vorsichtsmaßregeln, behandle das durch die Ausleerungen etwa verunreinigte Weißzeug nach den Vorschriften des An­hangs U. und schicke unverzüglich zum Arzt Denn erfahrungsgemäß gelingt es sehr häufig, durch rechtzeitige ärztliche Behandlung diese leichteren Erkrankungen zu heilen und ihren Uebergang in die schweren Formen der Erkrankung zu verhüten. Bis zur Ankunft des Arztes hat der Kranke das Bett zu hüten; man erwärme seinen Unterleib durch warme Tücher, suche durch warme Bedeckung die Hautausdim- stung zu befördern unv gebe ihm nichts als leickte Schleimsuppen, als Getränk: warme Chamillen- oder Pfeffcrmünzthee, bei großem Durst kohlcnsaures Wasser mit Eis. Fühlt sich der Kranke sehr erschöpft, oder droht Kälte bei ihm einzutreten, so kann man ihm auch einige HoffmannStropfen, etwas Glühwein, Rum, Kirscheugeist oder ähnliche geistige Flüssigkeiten unter Wasser reichen, weitaus am Beste» dient aber hier Champagner mit natürlichem Sauerwasser zu gleichen Theilen vermischt und mit Eis kalt gemacht, in öfteren kleinen Portionen genommen. Ebenso sDd in diesem Stadium äußerlich Eis- oder EiSwasserumschlage auf den Bauch von dem größten Nutzen.

Unter keinen Umständen aber lasse man sich verführen, eines der mannigfachen, gegen die Cholera empfohlenen Geheim-oder arznei­lichen Mittel ans eigene Faust aiizuwenden.

11) Die im Obigen gegebenen Vorsicht maßregeln gelten nicht nur für die Zeit vor oder während des Herrschens der Colhera, . sondern rS ist auch noch nachher eine Zcillang damit fortzusahren, indem auch nach dem Erlöschen der eigentlichen Epidemie häufig noch ein­zelne Eikrankungs- und Todesfälle nachträglich Vorkommen.

12) Ausführlichere, sehr behcrzigungswcrthe Aufschlüsse sind enthalten in Dr. Pettenlofer's Broschüre:Was man gegen die Cholera thun kann", München 1873, deren Anschaffung zu empfehlen ist.

Anhang I. Anweisung zur täglichen Desinseclion der Abtritte.

Zur Desinficinmg der Abtritte ist cs nöthig, daß deren Inhalt täglich mit einer dem Quantum der in dieselben abgcsetzten Aus­leerungen entsprechenden Menge von deSinficirenden Substanzen v:rsctzt werde und daß dabei die Fallrohre mit derselben Masse in Berührung kommen. Eine Wndliche Entleerung des vorherigen Inhalts, dessen Masse mit DesinfcctionSmilleln nicht mehr zu bewältigen ist, soll Vorhergehen.

Am besten wählt man als Desinscctionsmaffe Eisenütriol mit Carbolsäure. Für die Excremeute je einer Person reichen 25 Gramm Eisenvitriol, in 1/4 Liter Wasser gelöst, vermischt mit 2,5 Gramm roher Carbolsäure in 50 Gramm Wasser durch Umschütteln gelöst. Mit derselben Lösung sind alle Entleerungen der Krankm, schon in den Nachtstühlen und Bettschüsseln zu desinficiren und Lader im Auge zu behalten, daß hiebei nie durch zuviel, wohl aber durck zuwenig Desinfcctions-Masse geschadet werden kann. Verborgen liegende Abflußröhren, Kloaken, denen mit flüssigen Desmseciions.Mitteln nicht bcizukommeii ist, werden am besten mit schwefliger Säure in der unter Anhang U. angegebenen Weise behandelt.

Anhang II. Anweisung zur Deginsection von Zimmern, Betten, Weißzeug u. s. w.

Diese geschieht am zweckmäßigsten mittelst schwefliger Säure und zwar sind dazu erforderlich für jedes Cubikmeter Inhalt 15 Gramm Schwefel, am besten irr der Form von Schwefelschnittcn, welche in einem irdenen Topf, der auf eine eiserne, ans Steinen auflie­gende Platte gestellt ist, verbrannt werden. Zur Vermeidung von Feuersgefahr kann über dem brennenden Schwefel wieder ein eisernes Blech oder ein Deckel angebracht werden. Fenster und Thüren sind nach dem Anzünder: fest abzuschließen und 24 Stunden geschlossen zu halten. Außer dem zur DeSiiificirung der Räume nöthigen Schwefel sind für jedes Kilo der jn deSinficirenden Wäsche, Kleider, Strümpfe, Decken rw 510 Gramm Schwefel mehr zu verbrennen; die Desmsc.tion dieser Stoffe erfolgt vollkommen, wenn sie feucht sind.

Zur nassen Desmfection von Weißzeug bediene man sich einer Losung von Zinkvitriol, im Verhältuiß von 1 : 30, in welcher die zu waschenden Gegenstände 12 Stunden lang eingcwcichl werden müssen.

Erlassen vom K. Medizinal-Lollegium im August 1873.

Calw Verlängerung einer Floßsperre betr.

Da die Wasserbauten, welche die Sperrung der Floßstraße auf der badischen Strecke der Nagold und der Enz veran« Iahten, im Monat August nicht zu Ende geführt werden konnten, so ist die ans jene Zeit verfügte Floßsperre laut Mlttheuung des Großherzoglich Badischen Bezirksamts Pforzheim bis zum 15. September d. I. (einschließlich) verlängert worden.

-.1^ M_kl <0^-!, " t

Den 30. August 1873.

K. Oberamt.

Doll.

Vieh- und

und Krämermarkt

Böblingen.

um die Erlaubniß zv fernerer Abhaltung! eines Marktes, jedoch nicht mehr rme bis­her am ersten, sondern am zweiten Donnerstag im Monat Oktober, nach, was mit dem Anfügen zur öffentlichen Kennt- niß gebracht wird, daß etwaige Einsprachen hiegegen innerhalb

fünfzehn Tagen hier geltend zu machen wären.

Den 28. August 1873.

K. Oberamt.

Pantleon, A.V.

Calw.

betreffend.

Vermögensuntersuchung.

Donnerstag im Monat Oktober berech­tigt war, sucht nach Umfluß dieser Frist

Die Gemeinde Eh­ningen, welche aus die Dauer von 5 Jah­ren zu Abhaltung eines Vieh- und Krämer- Markts je am ersten

Da gegen den abwesenden Christian Stanger, Schmieds Sohn, Taglöhner und Baumwart von Möttlingen, wegen Ver­dachts der Ueberschuldung eine Vermögens­untersuchung vorzunehmen ist, wird demsel­ben unter Hinweisung auf die Strafe wegen Betrugs bei dem Schuldenwesen jede Ver­mögensveräußerung untersagt und ihm auf­gegeben, von seinem Aufenthaltsort binnen 15