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PreiSvcrtheilung ein sehr günstiges ebeblattes enthak» g übrigens vorbe» er im ganzen ver- n, 114 Verdienst» n, 141 Anerkeun- Nach der bei e Zahl der wärt» ilhaber an Kolleg ssteller 551 be» ltcn 63,6 Prozent e r standen außer» rie Jul. Jobst . Firma A. F. iten I. Schied» gart, bei der Pa­li Maschinenwesen Die 9 Ehren» Forstwirthschaft: 5, Textil- und :be und Handel; eichnen: der Kol» ^ en; Gruppe 15, , ne in Stuttgart, Bau- und Civil» für Wasserversor- lrichts- und Bil- lnd Schulwesens, sschulen, c) der

chrendiplome und bcra 9, Baden 6, -sen-Altenburg 1. r und erkrankter -chiffbrüchigcr in itannien und Ir« Italien 19. Die 9, Spanien 8, Türkei 2, Däne» 1, Aegypten 1. l Vorbehalten.

- as Llltrser Wochendlatr encheinl wöchentlich drei­mal: Donnir»-

ng n. Kamst«?. Der K-iTnstugsnumme- wird ein Unterhaltungsblatt beigegebcn. Wonne- mentöpreis 'ialbjäbrl.tfl., vurch die Post bezogen im Bezirk Ist. 16 kr., sonst in qanz Württemb. ist. 60kr.

Nro. 99 .

Samstag, den 30. August.

^ Kür Calw abormtr

V man bei derRedaction

8 auswärts bei den Bo« teu oder der nkchstge» tegmen Poststelle. Die EmrückungSae» bühr beträgt Z kr. für die dreispaltige Zeile oder deren Rauq.

Au Mestekkungen i»»Cakwer Mocklenökatt"

für den Monat September (Abonnementspreis im Bezirk 13 kr., außerhalb desselben in ganz Württemberg LS kr.) ladet freundlichst ein _ _ Die Redaktion und Expedition.

KsttUH r D rkanmrsschrrngen.

Calw. . An die LActsvorstehcr.

Da es vorkommt, daß Bauwesen, welche der polizeilichen Genehmigung bedürfen, vor Ertheilung dieser Genehmigung augesangen wurden, während nach Art. 79 der neuen Bauordnung vor Ertheilung des polizeilichen Erkenntnisses im Allgemeinen nur mit den Grabarbeiten, also nicht mit Maurerarbeiten unter oder über dem Boden begonnen werden darf, so wird Hen Ortsvorstehern unter Hinweisung auf die Strafbestimmung des § 367 Nr. 15 des deutschen Strafgesetzbuchs zur Pflicht gemacht, jedes unerlaubt unternommene Bauwesen sofort einzustellen und gegen den Unternehmer, sowie gegen den Baumeister und die Bauhandwerksleute je nach ihnr Zuständigkeit strafrechtlich einzuschreiten, beziehungsweise Anzeige hieher zu erstatten.

Damit solche Uebertretungen rechtzeitig zur amtlichen Kcnntniß kommen, haben die Ortsvorsteher ihren Polizeidienern auf zutragen, daß sie bei jedem Bauwesen, welches sie sehen, bei dem Ortsvorsteher anfrggen, ob es genehmigt sei.

Buch ist-den Baukontroleuren ihre dießfallsige Verpflichtung nach Maßgabe des §. 67 der Vollzugsverfügung zur neuen Bauordnung ernstlich einzuschärfen und hierüber Eintrag in's Amtsprotokoll zu machen.

Bei jedem nicht verhinderten unerlaubten Bauwesen wird das Oberamt den Ortsvorsteher und den Baukontroleur zur Verantwortung ziehen.

Da man ferner wahrgenommen hat, daß über die nach §. 67 der genannten Verfügung erforderlichen Bauvisttätionen nicht überall von dem Baukontroleur die dort vorgeschriebene tabellarische Nebersicht geführt wird, so erhalten sümmtliche Orts­vorsteher den Auftrag, b innen 1 0 T a gen hierher anzuzeigen, ob der Baukontroleur imi Besitz der Tabel­len zu dieser Uebersicht ist. Wo dieß nicht der Fall, wird von hier aus für die Beschaffung derselben gesorgt werden.

Den 29°. August 1873. ' K. Oberamt.

Doll.

Lii

Calw.

leferung von

Kümmelküchlen.

Diejenigen Bäcker, welche geneigt sind, auf den 2. September eine größere Par- thie Kümmelküchlen abzüliefsrn, wollen sich am morgenden

Samstag Abend 4 Uhr auf dem Rathhaus zum Zweck der Verther- lung einfinden.

Am 29. August 1873.

Stadtschultbeißenamt.

Schuld t.

Bau-Akkord.

Auf Grund Beschlußes der bürgerlichen Collegien soll das Brückchen am Ziegel­dach sammt den Ufermauern neu hergestelll und verändert und die einzelnen Arbeiten wie folgt im Submissionswege verakkordirt! werden: '

») v rabarbeit 184 fl.

(Hiebei wird bemerkt, daß dieselbe von derMaurer- arbeit nicht getrennt wird.)

d) Zimmerarbeit 280 fl. 34 kr.,

c) Maurer» und 2tein-

hauerarbeit 1649 fl. kr.,

6) Beton 400 fl. kr.,

e) I-Balkeu 583 fl. kr..

Lnbhabcr wollen ihre Offerte schrift­lich , versiegelt, mit geeigneterU^berfchr ft ver­sehen,nachProzentenausgedrückt,längstens bis

Donnerstag, den 4. September, Vormitiags halb 11 Uhr, beim Stadtschultheißenamt einreichen.

Pläne und Ueberschlag nebst ÄWchs- bedingungen können bei dem'UincrzeiWeifen eingesehen werden.

Calw, 28. August 1873.

Stadtbaumeister Werner.

Calw.

Hausverlauf.

Aus der Gantmaffe des Georg August Häußler, Schneiders von hier, kommt am

Donnerstag, tun 18. September, Vormittags 8 Uhr, auf dem Rathhaus zur Versteigeruug:

10,0 Rthn. ein zweistockigtes Wohn­

haus mit Zwerghaus alles von Fachwerk,

0,2 Rthn. Stegenhaus und Abtritt,

0,7 Rthn. Staffel und Hofraum,

10,9 Rt)n. im Zwinger, neben der

Allmand und Schuhmacher Wackenhut. Brandvers.-An- schlag 2,200 fl. Wrisenger. Anschlag 2,500 fl. Rathsschreiberei.

H a s f n e r.

Calw.

Klcc-Verkauf.

Aus der Schuldenmaffe des ff Bäckers Gottlieb Bayer von Calw wird am Samstag, den 30. August 1873, Vormittags l 1 Uhr,

auf dem Rathhaus der zweite Schnitt Klee von ungefähr 2 Morgen Acker im Hau versteigert.

Rathsschreiberei.

Haffner.

. Calw:

Pförch-Berkanf.

Vom 1. September an wird der Pförch jeden 'Montag, Vormittags 11 Uhr. auf dem Rathhaus wieder für städtische Rech» nnng versteigert.

Stadtpflege.

Ha yd.

Calw.

Eichen- u. Nadelstammholz- V erkauf.

Aus den Stadtwaldungen Spitalberg und Gutleuthausberg werden ^

21 Eichlen, mit 6,05 Fm. und 205 Na­delholzstämme , mit 180 Fm. Läng» Holz und 22,93 Fm. Sägholz, wägen unzureichenden, 85»/g des Revierprcises be­tragenden Aufstreichserlöses, in der-'Mrt dem Verkaufe ausgesetzt, daß Offerte hier» aus bis incl. 6. Septbr. d. I. täglich ent» gegengenommen werden.

Den 29. August 1873.

Gemeinderath.

Althengstett.

Akkord-Arbett.

Die hiesige Gemeinde beabsichtigt, ein

eisernes Thor

zum Eingang in den Kirchenplatz Herstellen zu lassen und die Arbeit im Submissions» weg zu verakkordiren; ebenso die Ausrichtung der dort befindlichen Staffel und der Thorbauk.

Der Kostenvoranschlag beträgt: