Wen Heu- und Oehmd- Ertrag
von 1 Morgen in der Weidenstaig und 1 Morgen im Rumpelgäßle hat zu verkaufen Louis Schill.
Sch mich.
550 fl- Pfleggtld
hat gegen gesetzliche Sicherheit zu 5 Prozent sogleich aus- zuleihen
Mich ael Rentschler.
Calw. Frucht-Preise am 14. Juni 1873.
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Stadtschultheiß« namt.
Hiesiges.
(Eingesendet.)
Durch die Fluth vom 5. Juni sind einige unserer Mitbürger sehr empfindlich geschädigt worden. Eine Collekte für dieselben wird wohl nicht stattfinden. Um so geeigneter dürfte es erscheinen, daß ihnen das Publikum nicht blos ein leeres Mitgefühl, sondern eine thätige Theilnahme zeigte, was dadurch geschehen könnte» daß ihnen — namentlich dem schwer verwüsteten K.'schen Laden — recht zahlreiche Besuche und Aufträge gegeben würden.
-_ Mehrere Nachba rn und Freunde der Betroffenen.
lH Calw. Am 6. Juni kam vor dem K. Kreisstrafgericht die Untersuchungssache gegen die ledige Maria Barbara Kübler von Knppingen wegen Betrugs und anderer Vergehen zur öffentlichen Verhandlung. Soweit die Sache dahier zur Aburtheilang gekommen ist, haben wir zu berichten, daß die Angeklagte von einem Bauern von Haslach, der mit ihr in näherer Berührung gestanden, durch die Drohung, wegen Verleumdung eine nicht begründete Strafklage zu er» heben, den Betrag von 20 fl. erpreßt und denselben Bauern dadurch zu erpressen versucht hat, daß sie ihm mehrere Drohbriefe schrieb, ihn wegen Nothzncht zu verklagen, wenn er ihr nicht den Betrag von 250 fl. bezahle, welcher Versuch nur dadurch scheiterte, daß sich der Bauer zu nichts verstand. Wegen dieser Vergehen erfolgte deren Vcrurthei- lung zu einem Jahr Gcfängniß; betreffend die weiteren Beschuldigungen, mittels Fälschung thcils versuchter, theils vollendeter Betrügereien hat das Kreisstrafgericht seine Unzuständigkeit ausgesprochen, weil es in den Betrugshandlungen ein fortgesetztes Vergehen erblickte, qualifizirt durch Fälschung von Urkunden und zwar eine mittels Fälschung einer öffentlichen Urkunde verübt, welche letztere Fälschung zwar nicht vollendet, aber doch als versucht sich darstelle und vor das Schwurgericht gehöre.
— Stuttgart, 13. Juni. Um dem großen Mangel an evang. Kirchen in hiesiger Stadt einigermaßen abzuhelfeu (die Vollendung der herrlichen Johanniskirche erfordert immerhin noch 3 Jahre) hat sich ein Comite, an dessen Spit-e Herr Oberbürgermeister vr. Hack steht, gebildet, um die Beschaffung einer eisernen Kirche im Werth von etwa 24,000 fl. anzustreben.
— Karlsruhe, 13. Juni. Die für den 18. d. M. bestimmt gewesene große Kaiser-Parade der Karlsruher, Mannheimer, Durlacher, Bruchsaler und Rastatter Garnison, sowie die Feier der Con- firmation des Erbprinzen sind wegen Unwohlsein des Kaisers wieder abgesagt worden.
(Frankfurter Wollmarkt.) Die Anmeldungen zur Beschickung desselben nehmen, wie wir hören, einen erfreulichen Fortgang. — Neben hessischen, thüringischen und bairischen Schurwollen, welche hier wohl immer die Hauptrolle spielen werden, kommen auch dieses Jahr wieder bedeutende Quantitäten gewaschener überseeischer Wollen aus den renommirten belgischen Wäschereien zu Markte. — Diese Sorten, welche auf vorjährigem Markt einen so raschen Absatz fanden, werden auch dieses Mal wieder ein ansehnliches Lontingent Käufer hierherziehen.
— Die Lebensversicherungsbank zu Got ha ist in die seltene Lage gekommen, einem Mitglied, das sein 90. Lebensjahr überschritten hat, noch bei seinem Leben die Versicherungssumme von 2000 Thlr. statutengemäß auszahlen zu müssen.
— Berlin, 13. Juni. Der Bundesrath hat sich gestern für die Ausgabe von Reichspapiergeld im Gesammtbetrage von drei Mark oder einem Thaler pro Kopf der Bevölkerung ausgesprochen, jedoch einen definitiven Beschluß noch Vorbehalten.
— Berlin, 13. Juni. (Reichstag.) Der Antrag Schulze's, betreffend die rechtzeitige Einbringung des Berathungsmaterials und Abstellung des gleichzeitigen Tagens einzelner Landesvertretungen mit dem Reichstage, wird fast einstimmig angenommen. Staatsminister
Delbrück erklärte, daß durch ein Tagen des Reichstags in den Herbst- monaten viele seitherige Mißstände beseitigt werden würden. Bei der darauf folgenden Berathung des LaSker'schen Antrages, betreffend die Zeit der Einberufung des Reichstages, hob der Reichskanzler Fürst Bismarck hervor, daß die Einberufung des Reichstags dem Kaiser zustehe, welcher dieses Recht gewiß nach den Wünschen des Reichstags handhaben werde. Die Herabsetzung der Beschlußfähigkeitszahl des Reichstages sei nach dem Beispiel Englands gefahrlos. Der Reichstag habe sich seither mit der von den Landtagen übrig gelassenen Zeit begnügt. Die Landtage würdm mit weniger Plenarsitzungen bei Abkürzung der langen Reden anskommen können; der Reichstag müsse den Vortritt vor den Landtagen und das Reich das Recht haben, sich die geeignetste Zeit zu wählen. Der Laskersche Antrag scheine ihm sehr angemessen, namentlich daß der Beginn der Session im November stattfinden solle. Er habe in diesem Jahre vielfach auf eine frühe Einberufung des Reichstages gedrängt, bei der jetzigen Einrichtung sei aber eine frühere Einbringung der Vorlagen, namentlich des BudgetS nicht möglich gewesen. „Wir werden die Wünsche des Reichstage» dem Kaiser zur Berücksichtigung empfehlen und keine Rücksicht auf die EmMaatkn wird mich dann von einer zeitigen Einberufung de» Reichstages abhalten."
— Berlin, 12. Juni. Der Justizausschuß des Bundesrathhat gestern die Paragraphen 5—9 des Preßgcsctze« berathen und diejenige Bestimmung entfernt, welche die Verbreitung auswärtiger Blätter von der Angabe des Druckers und Verleger» auf der Zeitung abhängig machte. — Ferner hat der Bundesralhsausschuß in §. 22 des Entwurfs die Bestimmung, daß der verantwortliche Redakteur in allen Fällen mit der Strafe des Thäters zu belegen sei, abgelehnt und statt dessen eine successivc Haftbarkeit angenommen. Der Redakicur soll jedoch nur dann durch Nachweis des Verfassers der Thäterstrafe entgehen, wenn der Verfasser sich im Bereiche der deutschen Gerichtsbarkeit befindet.
— Berlin, 12. Juni. Fast sammtliche hiesige Redakteure beschlossen einen Protest gegen den Reichspreßgesetzentwurf. Die Er- klärunz richtet sich gegen das unveränderte Beibehalten der polizeilichen Beschlagnahme und findet die Definition der Vergehen und Verbrechen nicht begrenzt genug; die statt dessen im Allgemeinen aufgestellten Sätze könnten nach subjektiver Willkür gedeutet werden. Die Bestimmungen über die Verantwortlichkeit des Redakteurs widersprechen allen strafrechtlichen Grundsätzen, welche zur Strafbarkeit den Dolus oder schuldvolle Fahrlässigkeit verlangen. Die deutsche Presse, ihres täglich wachsenden Einflusses sich wohl bewußt, will nicht Straflosigkeit für jedes veröffentlichte freie Wort, wenn es wirklich straffällig ist. Sie will sich der strengen Verantwortung vor den allgemeinen Strafgesetzen nicht entziehen; aber protestircn muß sic gegen die Ausnahms. bestimmungen, deren maßlose Vielseitigkeit und Dehnbarkeit die ernste, wissenschaftliche Erörterung allgemeiner Wahrheiten, wie auch die patriotisch wohlgemeinteste Beleucbtung öffentlicher Zustände Tag für Tag, wo nicht der Vernichtung, so doch der Verfolgung durch die Organe eines unberechenbaren administrativen Ermessens aussetzen würde. Man bietet Aufhebung der Stempelsteuer und der Cautionen. So wünscheuswerth diese materiellen Erleichterungen sind, die Presse weist es weit von sich, die Beseitigung längst als ungerecht anerkannter Lasten durch eine unwürdige, rechtlose Stillung zu erkaufen. Ihre ideale Aufgabe der freimüthigen Besprechung öffentlicher Zustände steht ihr höher, als alle materiellen Vortheile. Die Erklärung fordert alle deutschen Redaktionen zum Beitritt auf.
— Berlin, 13. Juni. Die Jhmersche Dachpappefabrik in Rix- dorf ist heute früh durch Explosion von 2 Dampfkesseln vollständig zerstört worden. Die Zahl der Getödteten und Verwundeten ist noch nicht festgestellt, doch dürfte dieselbe nicht unbeträchtlich sein, da Tag und Naqt gegen 100 Arbeiter in der Fabrik beschäftigt waren.
— Berlin, 14. Juni. Nachrichten ans Sedan zufolge fand da-