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Amts- und InLelligenMatt für den Kezirk.
Aro. 45.
Donnerstag, den 24. April.
Für Calw abonnirt man bei der Redaction» auswärts bei den Booten oder der nächstge- legenen Poststelle. Die EinrückungSge» bühr betrügt 2 kr. fiir die dreispaltige Zelle oder deren Raum.
1-,73.
Amtlich» KrkanntMachvnßgn.
Calw. An die Ortsvorstcher, Aushebung betreffend.
Die Ortsvorsteher werden wiederholt darauf aufmerksam gemacht, vaß zur Musterung nickt nur äie im 3akr 1853 gebornen Pflichtigen, sonäern auch äiejenigen Ängekörigen äer Altersklassen 1850, 1851 unä 1852 zu erscheinen haben, über welche in Absicht auf ihre Militärpflicht noch nicht endgiltig entschieden wurde, welche also in,den Stammrollen nicht gestrichen, im diesseitigen Aus» Hebungsbezirk aber gestellungspflichtig sind. Auch diesen Pflichtigen ist die Vorladung zur Musterung unterschriftlich zu eröffnen. — Auch wird sämmtlichen 'Ortsvorstehern dringend empfohlen, durch Nachfrage sich Ueberzeugung zu verschaffen, ob unä wekcke äer in äca Stammrollen aock nickt gestrichenen Pflichtigen äen Ort, okne ein Domizil äa/elbst zu erwerben, verlassen kaben, da hierüber der Kreis-Ersatzkommission genaue Auskunft zu geben ist.
Sodann haben die Ortsvorsteher die Stammrollen mitzubringen, um am Musterungster.nin das Erforderliche in denselben Vorwerken zu können. Dabei wird jedoch ein für allemal bemerkt, daß Alles, was von den Ortsvorstehern in diese Listen aufzunehmen für gut gesunden wird, nicht in äer Aabrik 13, welche äurchaus für äie Einträge äes Gberamts sreiznlassen ist, sondern in der Rubrik 12 („Bemerkungen") vorzutragen ist.
Endlich werden diejenigen Ortsvorsteher, aus deren Gemeinden Zurückstellungsansprüche augemeldet worden sind, angewiesen, diejenigen Personen, zu deren Gunsten um Zurückstellung nachgesucht wird, am Musterungstermin gleichfalls vor die Kreis- Ersatz-Kommission vorzuladcn.
Den 22. April 1873. K. Oberamt.
Doll.
Calw.
Hmidelsregislcr.
Da in das unter der Firma: „F. Müller am M a r kt" bisher von Fried- richMüller, Kaufmann dahier, betriebene sog. gemischte Waarengeschäft, Spezerei und Eisenhandlung, der Sohn des Inhabers Emil Müller, Kaufmann von hier, als Theilhaber eingetreten ist und dasselbe unter der genannten Firma auch fernerhin geführt werden wird, hat man die Firma im Register für Eiuzelfirmen gelöscht und in das Register für Gesellschaftsfirmen eingetragen.
Den 17. April 1873.
K. Oberamtsgericht.
Harlmeyer.
K. Oberamtsgericht Calw.
Vorführungsbefehl.
Jung Ludwig Mayer, Korbmacher aus Neuhengstett, hat seiner Vorladung in der wegen Betrugs und Unterschlagung gegen ihn anhängigen Untersuchungssache ungehor- samer Weise nicht Folge geleistet, ist deß> halb auf Betreten festzunehmen und zum Zweck der Vernehmung dem Unterzeichneten vorzuführen.
Den 21. April 1873.
Der Untersuchungsrichter
Kreisrichter Schuon.
Vorladung
zur Schuldeuliquidatiou.
In der Gantsache des Johann Georg Stotz, Bäckers und Schenkwirths in Liebenzell, wird die Schuldenliquidation am Dienstag, den 1. Juni 1873, Vormittags 8 Uhr,
auf dem Nathhause in Liebenzell vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hierdurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig. Bevollmächtigte, oder auch statt dessen vor oder an dem Tage der Liquidationstagfahrt durch schriftliche
Recesse ihre Forderungen und etwaigen Vorzugsrechte anzumeldcn und in dem einen oder andern Falle zugleich spätestens an , der Liquidationstagsahrk die Beweismittel f für ihre Forderungen und etwaigen Vorzugsrechte, soweit ihnen solche zu Gebot i stehen, zu Gerichtsständen zu bringen.
l Gläubiger, welche weder an der Liquidationstagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen anmelden, die Unterpfandsgläubiger ausgenommen, trifft der Ausschluß von der Masse mit dem Schluß der Liquidationstagfahrt.
Die an der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger oder Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigeraus- schusseö, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Executionsgesetzes vom 13. November 1855, der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Ac- tivprozesse gebunden; auch werden dieselben hinsichtlich des Abschlusses eines Borg- oder Nachlaßvergleichs als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen werden, soweit sie nicht schon vor der Tagfahrt ihre dießfällige Einwilligung im Voraus verweigert haben.
Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs, welcher am
Montag, den 30. Juni 1873, Vormittags 8 Uhr,
auf dem Nathhaus zu Liebenzell vorgenommen werden wird, wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an. Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres
Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Calw, den 8. April 1873.
Königl. Oberamtsgericht.
H a rtm e y er.
Revier Liebenzell.
Brennholz- Verkauf
amMittwoch, den 30. April, Vormit- tags 10 Uhr, auf dem Nathhaus in Liebenzell aus dem Steinberg, Schloßberg, Mohnbachhalde
und Monakamerberg:
152 Nm. buchene Prügel,
8 „ eichene dto.,
11 „ Nadelholz-Scheiter u.Prügel,
3040 Stück buchene Wellen und 40 „ eichene Wellen.
Revier Liebenzell.
Holz-Verkauf.
Am Montag, den 5. Mai, Vormittags 10 Uhr,
kommen im Löwen zu Unterreichenbach zum Verkauf aus den Staatswaldungen Hasenrain und Frauenwäldle:
36 Rm. Nadelholzscheiter 77 „ „ -Prügel.
Forstamt Wildberg.
Revier Naislach.
Stangenverkauf.
Am Montag, den 28. April, Vormittags 10 Uhr,
ini Lamm zu Agenbach aus dem Distrikt Frohnwald, Abtheilung Kreuzsteinebene: 1170 Stück Nadelholzstangen bis 5 Meter lang, 5010 Stück dto., von 5 bis 11 Meter lang (Hopfenstangen rc.)» und 014 Stück ven 10—16 Meter lang (Gerüststangen rc.)
Die Stangen werden auf Verlangen von dem Hulsdiener zu Agenbach vor dem