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Nrs. 41.
Donnerstag, den 10. April.
1873.
Avrrlich, K-Kannrm«kch«ng,n.
Calw. Aushebung 1873.
Der von der Departements-Ersatz-Kommission genehmigte Reiseplan für das dießj ähriqe Kreisersa tz aei<Lä it im Landwehrbataillonsbezirk C^lw ist folgendermaßen festgestellt:
15. April Reise von Calw nach Wildberg.
26. April Musterung in Neuweiler.
onntag. Reise nach Liebenzell.
Musterungin Lie denz ell undReisenach Calw. Musterung in Calw.
Loosziehung in Calw und Reise nach Calmbach. Musterung in Calmbach.
Reise nach Herrenalb.
Musterung in Herrenalb.
Sonntag. Reise nach Neuenbürg.
Musterung daselbst.
Loosziehung daselbst und Rückreise nach Calw.
16. „ Musterung in Wildberg und Reise nach Altenstaig. 27. „
17. „ Musterung in Altenstaig und Reise nach Nagold. 28. „
18. „ Musterung in Nagold. 29. „
19. „ Loosziehung daselbst. 60. ..
20. „ Sonntag. Reise nach Bondors. >. Mai
21. „ Musterung in Bondorf und Reise nach Entringen. 2. „
22. „ Musterung in Entringen und Reise nach Herrenberg. 3. „
23. „ Musterung in Herrenberg. 4. „
24. „ Loosziehung daselbst und Reise nach Gechingen. 5.
25. „ Musterung in Gechingen und Reise nach Neu- 6. „
weiler. !
Bei der Musterung haben sich die Pflichtigen, sowie die betreffenden Ortsvorsteher präzis an den bestimmten Terminen in nachstehender Reihenfolge einzufinden, und zwar
1) bei der Musterung in Gechingen am 23 April:
Vormittags 9 Uhr: die Pflichtigen von Althengstett, Dachtel, Teckcnpsronn;
„ 10 Uhr: von Gechingen, Holzbronn, Ostelsheim;
„ 11 Uhr: von Stammheim;
2) bei der Musterung i» Nsuwcilcr am 26. April.
Vormittags 9 Uhr: die Pflichtigen von Agenbach.'Aichhalden, Altbulach, Bergorte, Breitenberg, Einberg ;
„ 10 Uhr: von Hornberg. Liebelsberg, Martinsmoos, Neubulach, Neuweiler;
„ 11 Uhr: von Oberhaugstett, Oberkollwangen, Röthenbach, Schmieh. Teinach, Würzbach, Zwerenberg;
3 s bei der Musterung in Liebenzell am 28. April
Vormittags 8Vs Uhr: die Pflichtigen von Dennjächt, Ernstmühl, Hirsau, Liebenzell;
„ 91/2 Uhr: von Möttlingen, Monakam, Neuhengstett, Oberkollbach, Oberreichcnbach;
„ IOV 2 Uhr: von Ottenbronn, Simmozheim, Unterhaugstett, Unterreichenbach;
4) bei der Musterung in Calw am 29 April:
Vormittags 8 Uhr: die Pflichtigen von Altburg und Calw;
„ 10 Uhr: diejenigen von Sommenhardt, Speßhardt, Zavelstein.
Bei der Musterung haben sich in den oben genannten Terminen und Orten nicht nur alle im Jahr 1853 geborenen, im Aushebungsbezirk gestellungspflichtigen jungen Männer, sondern auch die in den Jahren 1850, 1851 und 1852 geborenen, über deren Militärpflicht noch nicht definitiv entschieden ist, bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen und Rechtsnachtheile zu stellen. Nicht zu erscheinen haben nur die zum Einjährig-Freiwilligen-Dienst Ermächtigten und die Kranken, sowie diejenigen Angehörigen der früheren Altersklassen, welche vom Oberamt in den Stammrollen gestrichen und also entweder bereits ausgehoben oder zur Ersatzreserve verwiesen oder als dauernd unbrauchbar von der Departementsersatzkommission ausgemustert worden sind, oder welche in anderen Aushebungsbezirken gestellungspflichtig wurden. Alle gestellungspflichtigen Angehörigen früherer Altersklaffen haben zuverlässig die ihnen im vorigen Jahre behändigten Loosungs- und Gestellungsatteste mitzubringen.
An der Loosziehung am 30. April,
welche Morgens 8 Uhr beginnt und für die Pflichtigen sämmtlicher Amtsorte in Calw stattsindet, haben wofern nicht in einzelnen Fällen etwas Anderes bestimmt wird, nur die gestellungspflichtigen Mannschaften von 1653 Theil zu nehmen. Auch haben bei diesem Akte die Ortsvorsteher nicht zu erscheinen.
Sollten Militärpflichtige, welche früher im Bezirke sich aufhielten, ihren Aufenthalt veränderten und demgemäß in den Stammrollen gestrichen wurden, neuerdings in den Bezirk zurückgekehrt sein, so wären dieselben in die Stammrollen neu einzutragen, zur Musterung vorzuladen und hievon ungesäumt Nachricht hierher zu geben. Ebenso ist dem Oberamt von jeder An- und Abmeldung eines Pflichtigen ohne Verzug Anzeige zu machen. , .
Sobald die Stammrollen den Ortsvorstehern wieder zukommen, was in den nächsten Tagen geschehen wird, haben sie vorstehenden Anordnungen zu Folge die Pflichtigen zu den Musterungsterminen, sowie zur Loosziehung vorzuladen und für deren rechtzeitige Gestellung Sorge zu tragen. Gleichzeitig mrt der Vorladung ist den Pflichtigen alles Lärmen und Schreien bei Strafe zu untersagen. Für Kranke, Krüppel, Blödsinnige, welche bei der Musterung nicht persönlich erscheinen können, sind neben ärztlichen Zeugnissen auch solche von der Ortsbehörde vorzulegen.
Schließlich werden die Ortsoorsteher angewiesen, auch diejenigen Personen, zu deren Gunsten Zurückstellungs-Ansprüche geltend gemacht worden sind, auf den betreffenden Musterungstermin vor die Kreisersatz-Kommission gleichfalls vorzuladen.
Den 7. April 1873. K. Oberamt.
__—_ Doll.
Calw. An die Ortsvsrfleher, betreffend die Zurückstellungsausprüche Militärpflichtiger, sowie
von Reservisten und Landwehrleuten.
Die Ortsvorsteher werden unter Hinweisung auf die Bestimmungen der §§. 42, 43 und 78 der Militär-rrrsatz-Jnstruktion und die Verfügung des Oberrekrutirungsraths vom 30. März 1872 (Netter, Handb. S. 292) anfgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß die noch nicht eingekommenen Zurückstellungsgesuche von Militärpflichtigen dem Oberamte nunmehr ohne
LW" Wegen des h. Charsreitagcs erscheint nächsten Samstag kein Blutt,
die nächste Nummer der Osterseiertage wegen am Mittwoch.