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ta« Lal»er W-chendl au erscheint wöchentlich drei» mal: pienfta-, Donner»- «a, u. »amlla,. Der ^Samstag«nummer wird ein Unterhaltungsblatt beigegeben. Abonnementepreis halbjährl.lfl., durch die Post bezogen im Bezirk Ist. 16 kr., sonst in ganz Württemb. Ist. 30kr
Caiwer Wochenblatt
Amts- und Intelligenzdlatt für den Bezirk.
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Dienstag, den 1. April.
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Wir laden hiermit sreundlichst ein zum
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Redaction und Expedition des Calwer Wochenblattes.
Amtliche Krkanntmachrmsen.
Calw An die OrtSvorstehcr, betreffend die Straßen-Unterhaltung.
Unter der nassen Witterung des vergangenen Winters haben die Straßen innerhalb und außerhalb der Orte mehr als sonst nothgelitten. Es ist daher um so nothwendiger, daß dieselben nunmehr ohne Verzug wieder in den gehörigen Stand gebracht werden.
Vor Allem sind die Straßen gründlich zu reinigen, da wo es nöthig und nicht schon geschehen ist mit kleinem Geschläg einzuwerfen, dann die Seitengräben, welche häufig verschlammt, vergrast oder mit Bodenabrutsch von den Böschungen derselben, Sand, Steinen u. dgl. angefüllt sind, bis auf d ie Grabensohle auszuschlagen, die verdorbenen Böschungen wieder herzustellen, der Grabenausschlag sowie der von der Straße abgeräumte Morast und Staub abzuführen und die Dohlen und Abzugsgräben (s. g. Wasserfallen) zu reinigen und wie die Seitengräben stets offen zu halten.
Ferner ist dafür zu sorgen, daß die Bäume an den Straßen gehörig ausgeästet, der Baumsatz unter sachvsr ständiger Leitung vorschriftsmäßig ergänzt, verfallene Güterbrückchen wieder hergestellt, die Sicherheitsschranken, Ortstafeln und Weg. weiser ausgebessert, beziehungsweise erneuert werden.
Eine Hauptursache des üblen Zustandes mancher Straßen ist neben mangelhafter Anlage derselben darin zu suchen, daß bezüglich der Straßenunterhaltung nicht selten zu wenig geschehen ist. In dieser Beziehung ist das Versäumte nach und nach, aber stetig, soviel als möglich nachzuholen, und das um so mehr als der Unterhaltungsaufwand immer bedeutender wird, je werter die Straße herabkommt. Es ist daher insbesondere dahin zu wirken, daß die vorhandenen Vertiefungen gründlich ausgefüllt. Unebenheiten beseitigt und überhaupt die Straße in der Richtung der Fahrbahn, erforderlichenfalls nach der Schnur, und von der Mitte der Fahrbahn gegen die Seitengräbeu hin etwas abfallend, geebnet wird.
Die Wasserabzugsgräben sind nicht rechtwinklig, sondern etwas schräg über die Straße zu ziehen und dürfen sich in der Mitte nicht muldenförmig ausweiten. Wo das in Folge des Verkehrs der Fall ist, ist diesem Mangel sofort und nöthigenfalls mittelst einer Kandelanlage nachhaltig abzuhelfen.
Was die Ausästung der Bäume betrifft, so sind die auf die Straße überhängenden Neste und Zweige so einzukürzen daß über dem Nebenweg am Siraßenrand eine lichte Höhe von 2,3 Meter (8 Fuß) für den Fußwandel, und drei Fuß vom Straßenrand einwärts eine Höhe von 4 M. (14 Fuß) für den Wagenverkehr frei bleibt, und zwar ist die Ausästung in schräger Lichtung auszuführen.
* Beim Baumsatz ist zu beachten, daß die jungen Bäume gehörig erstarkt, am Stamm mindestens 3 cm. (1 Zoll) dick
und 2 M. (7 Fuß) hoch sind. Dieselben sind 2,8 Meter (10 Fuß) vom Straßenrand und 10,3 M. (36 Fuß) unter sich entfernt und dergestalt übers Kreuz zu setzen, daß die Bäume auf der einen Straßenseite gerade in die Mitte des Zwischenraums zwischen je zwei Bäumen aus der andern Seite zu stehen kommen. Abgehende Bäume sind durch junge zu ersetzen, vorausgesetzt, daß der gedachte Abstand von den beiden benachbarten Bäumen vorhanden ist.
Bezüglich der Wegw er ser und Sicherheitsvorricht ungen hat man die Wahrnehmung gemacht, daß solche an Stellen wo dieselben dringend nothwendig wären, vielfach fehlen. Dieselben sind daher an allen diesen Stellen unverzüglich anzubringen.
Für den Vollzug vorstehender Vorschriften werden die Ortsvorsteher verantwortlich gemacht. Bei der nunmehr beginnenden Straßenvisitation wird man sich von dem Vollzug überzeugen, wobei man schon jetzt bemerkt haben will, daß bezüglich der Erledigung der Defekte genauer Nachweis im Einzelnen verlangt werden wird.
Den 31. März 1873. K. Oberamt.
Doll.
Calw. Au die OrtSvorsteher.
Da die auf 1. März d. I. verfallenen Berichte über Veränderungen im Besitz der Steuerobjekte im letzten Jahre erst von drei Orten eingekommen sind, so werden diejenigen Ortsvorsteher, welche mit deren Einsendung noch im Rückstände sind, an die ungesäumte Vorlage derselben erinnert.
Den 28. März 1873._K. Oberamt. Doll.
Calw. An die OrtSvorsteher.
Dieselben werden an die pünktliche Einsendung der Steuerlieferungs-Berichte auf die Monate Januar, Februar und März erinnert.
— Ten 26. März 1873. _
Verpachtung von Bahil-Abschltttten betr.
Die VerpachtungderAbschnitte aufMar- kung Sommenhardt ist genehmigt. Nagold, den 28. März 1873.
K. Eisenbahnbauamt. Herrmann.
K. Oberamt. Doll.
Nagold.
Verdingung von Lauardeiten.
Von den zu dem Kirchenbauwesen dahier weiter erforderlichen Bauarbeiten werden hiemit zur Verdingung ausgeboten:
1) Die Schieferdeckerarbeiten im Betrag von.3,514 fl. 17 kr.
2) Die Schlosserarbeiten bei Herstellung des Blitzableiters . 1,675 ff. 5 kr.
3) Die Flaschnerarbeiten. 1,627 fl. 37 kr^