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und auf das Fürchterlichste verbrannt worden war. Ter Unglückliche

hat sein Leiden nahezu dritthalb Jahre getragen, ehe ihm die Erlösung«

Eßlingen würden die Geschäfte den Fortbestand des Gerichtes mehr rechtfertigen, wie andererseits in Calw die Rücksicht auf die weitere Entfernung besonders bei dem Oberamt Neuenbürg ins Gewicht fällt, stunde schlug.

Bei dem Kreisgerichtshof Stuttgart, mit welchem das Kreisstrafge- Köln, 22. Febr. DieKölnische Zeitung" meldet: Der Ent­richt Eßlingen vereinigt werden soll, kommt allerdings in Betracht Wurf des Münzgesetzes wurde gestern kem Bnndesralhe unterbreitet; die ungenügende Beschaffenheit der gcmietheten Gerichislokale, beson- derselbe umfaßt 16 Artikel. Nach Art. 1 wird die Reichsgoldwäh- ders der Mangel eines angemessenen Schwurgerichtslokals. Wegen rnng den jetzigen deutschen Landeswä.nmgen snbstituirt. Die Rech- des nicht mehr anfznschiebenden Neubaues eines Jnstizgebäudes für nungseinheit bildet die Mark. Das Gesetz tritt durch kaiserliche

Obertnbnual und KreisgerichtShof bin ich mit dem Finanzministerium in Unterbandlung getreten, denn die Interessen und die Würde der Rechtspflege verlangen, daß damit Ernst gemacht werde. Vor der Vollendung dieses Baues werdm aber wohl die Reicksjnstizgesetze zur Einführung gelangt sem. Eine Abhilfe wird vorläufig damit ge­troffen werden, daß das Schwurgericht in Eßlingen bleibt. Was Calw betrifft, so ist zu hoffen, daß durch die Eisenbahnverbindung, welche 1874 hcrgestellt sein werde, die Verbindung mit Tübingen er­leichtert werde; für später werde, wen», wie voranszuschsn, eine Ren-

Verordnung mit Zustimmung des BnndesrakheS, welche mindestens sechs Monate vor dem Zeitpunkte seiner Geltung erlassen werden wird, in Kraft. Die Landesreaicrungen lönnen vorher die Rechnung nach Reichsmark einsühren. Art. 2. Es werden ausgeprägt: I) als Sil­bermünzen: Fünsmarkstücke, Einmarkstücke, Emhalbmarkstücke; 2) als Nickelmünzen: Zehnpsennigstücke und Fünfpfennigstückc; 3) als. Kup­fermünzen: Zweipfennigstücke und Einpfennigstücke.

Berlin, 21. Febr. DerStaats-Anzeiger" enthält eine vom Gesammtmininerinm gegengezeichnete Kabinets-Ordre, welche die Ge-

bildnng der Gerü. tshofsprengel sialifinden müsse, durch eine andere ! heE -z>he H ertz und Körte, den Unlerstaatssckretär A chen Zmheitung mancher Obeiämter unter Le.lassung der Krciseintheilung ^ach nnd den Geh. Finanz.aty Schomer zu Mitgliedern der Spe

vielte cht geho.fen werden können. Weitergehcnde Zusicherungen in Absicht auf ein Fortbestehen dieser Krcisstrafgerichle könne er nicht geben. (Be.fall.)

HI Ealw. In der öffentlichen Sitzung des K. Ärcisstrafge- richls vom 18. d. M. kamen vier Unlersnchungssachen zur Verhand­lung nnd Abnrtheilung, in welchen sämmtlich Diebstahl der Gegen­stand der BestrmlLioung war. 1) Der von seiner Ehefrau qetrennt lebende Taglöhner Wilhelm Peter von Calmbach, OA. Neuenbürg,

welchem vom dortigen Gemcinderath ein Vermögen von 8000 fl. ^73 veranschlagt die Regierung 10 Millionen Stempelsteuer. Die bezeugt wurde, hat sich zugeiiandcnermaßen der Entwendung einer ge-. Hergwerkövermaltnng ergab ein Beehr von 6, die direkten Steuern gerbten ^mdshaul . dl- nn Hofe einer Gerberei zum Trocknen auf-! z,/ di-Einkommenssteuer von 6 MiUioneu. Für 1873 schlägt

ich

zial-Untersnchuir. skowmission b ruft und die Zuordnung eines Proto­kollführers dem Ministerpräsidenten anheimgibt.

Berlin, 20. Febr. (Abgcordneleubaus.) >sti Beginn der Sitzung, ehe das Haus in die Tagesordnung eintrilt, ergreift der Finanzmiiiistcr oas Wort zu folgender Erklärung: Die Ueber- schüsse des Vorjahres betragen 20 Millionen. Sämmttiche Ver- waltnngSzweige weisen Ueberschüsse auf, darunter ergab die Stempel­steuer statt der veranschlagten 7 Millionen über 13 Mill onen. Für

gehängt war, sa.uldig gemacht, wofür er mit der Gefängmßstrafe von! 1 A,onat belegt und zum Ersätze der Kosten verpflichtet wurde. 2) Die ledigen Maurergesellen Wendelin Eisele von Grünwinkel, bad. Amts Carlsruhe und Wilhelm Philipp von Bulach, gleichen Amts, habe» in Herrenalb vor Tagesanbruch von in einem Baum-

»ie Regierung vor, die Einkommenssteuer auf 7 Millionen zu nor- miren, welche Schätzung auf einer völlig soliden Grundlage beruht. Die Regierung wünscht dringend, daß d:e Ueberschüsse möglichst schnell dem Lande Nutzen bringen, nnd schlägt deßhalb vor, 12 Millionen zu einer außerordentlichen Schuldentilgung zu veiwenden; dann könnte

^rock-'-u ausk-hängter Wäsck^ 0 Mannshemdu, gestohlen.' Jahr 1874 ab ein- Mill,°n 'vom Budget abgesetzt werden.

Beide sind der That geständig und hat Philipp sogar, wie er an gab aus Rene, den Diebstahl selbst dem Gericht, angezcigt. Gegen Eisele, bei welchem dieser Tiebstall seinen 3. Rückfall begründet, wurde eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren, gegen Philipp eine Ee- fängnißstrase von 3 Wochen erkannt, welch letztere Strafe jedoch durch tue insoweit unverschuldet erstandene Untersuchungshaft als abgebüßt zu betrachten ist. 3) Goitlieb Friede. Brensinger von Ludwigs­burg ist wegen eines seinen zweiten Rückfall begründenden einfachen Diebstahls zu der Zuchthausstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten ver- urtheilt worden, weil er in Altenstaig aus einem unverschlossenen Schlafzimmer eine an der Wand aufgehängte silberne Taschenuhr sammt silberner Kette m diebischer Absicht weggenommen hat. 4) Wurde noch abgeurtheilt der ledige Tazlöhncr Michael Simon Füll von Gaisbach, O. A. Oehringen. Auch er ist zum zweitenmal in den Diebstahl dadurch rückfällig geworden, daß er aus einem Bauern­hause in Sulz, O. A. Nagold, wo er als Drescher im Taglohn ar­beitete, den Söhnen des Bauern gehörige Kleidungsstücke nnd 2 Uhren- ketlen mit Behängen in diebischer Weise mit fortgenommcn hat. Das Unheil lautete auf eine Zuchthausstrafe von 1 Jahr und 7 Monaten. Stuttgart. Büllctins über das Befinden I. Moj. der

Die Regierung beabsichtige, die Anleihe vom Jahre 1868 zu tilgen, -> »durch jährlich eine halbe Million erspart würde; ferner sollen die Restbeträge der nicht konsvlidirten Anleihen der Jahre 1848, I8ö7 und 1859 getilgt werden. Die Regierung wünscht die schleunigste Bcrathung dieser Vorlagen nnd les Etats, lieber die seit Schluß des Reichstages Angegangene Kriegskontribution sei noch nicht dispo- nirt; eS sei hierüber die Verständigung des Bm desrathcs mit den Bundesregierungen abznwarten.

Das deutsche Siegesdcnkmal, das auf dem Niederwald, Bingen gegenüber, errichtet w>rd, soll etwas einfacher werden als anfangs beabsichtigt war und höchstens 250,000 Thlr. kosten. Es kommt an den schönen Waldsaum überVoglers Ruh" etwa 600 Fuß über dem Rhein zu stehen. Der beste Entwurf wird mit 3000 Thaler belohnt.

Straßbnrg, 15. Febr. Der wegen Giftmordes zum Tode vernrtheilre Photographengehilft Hokp aus Hagenau (gebürtig von Ravensburg) hat wegen Umwandlung seines Urtheils die kaiserliche Gnade angerufen.

Oesterreich. Pest, 14. Febr. In der heurigen Abgeordneten-

nigin-Mutt-r: vom 21. Febr.:Keine wesentliche Änderung; Nacht b°us-S,tznng wurde di- Erhöhung der Eivilliste um -ine erträglich;" vom 22. Febr.:Auf den gestrigen erträglichen Tag folgte ! M'llw» nach emer g-,-.zten Debatte »nt 229 gegen 44 Stimmen eine ziemlich gute Nacht; Kräfleznstand etwas besser." Dr. Gärtner." j angenommen.

Stuttgart, 22. Febr. 500 Stuttgarter Bäckergesellen ver-! Schweiz. Gens. 19. Febr. In der Sitzung des großen M-

lanven soeben durch Plakatanschiäge 25 Procent Lohnerhöhung, eine ! theS wurde das Gesetz, betreffend die Wahl der Geistlichen durch da« Arbeitszeit von Mitternachts 12 bis Mittags 1 Uhr (statt von j Volk, mit 16 gegen 8 Stimmen definitiv angenommen. Die Be- 8 Uhr Abends an), Sonn ags nur Kafftebrsd-Herstellung , an den! tathniigen^vcrliefeu sehr stürmisch. Anläßlich eines von den kmholi- höchsten Feiertagen ganze Arbeitsfreiheit, Anoden mitSie" n. s. w. scheu Geistlichen des Kantons in sehr beleidigenden Ausdrücken gegen Wenn die Forderungen innerhalb 3 Tagen nicht zugcstanden werden, i die Kantonal- und Bundesregierung abgefaßten Protestes ging die Ver- so erfolgt allgemeine Arbeitseinstellung. § sammlung zur einfachen Tagesordnung über.

Von der Strafkammer des K. KreiSgcrichtshofS in Hall wurde i Bern, 20. Febr. Tie katholischen Geistlichen der Diözese Ba­

der Bäcker Jakob Schuft von Obersontheim, weil er den Tod eines ! fet protestireu theilweise gegen das Verbot amtlichen Verkehr« mit fünfjährigen Knaben durch ungenügende Bedeckung einer mit Mistjauche! Lachat. Der Thurgauer Große Rath billigte mit 75 gegen 14 Stim- angefnlllen Dnnggrube aus Fahrlässigkeit verursacht, gemäß tz. 222 men das Vorgehen der Regierung gegen Lachat. Bern, 22. Febr. des Reichsstrasgesetzes (der mildeste» Beurtheilnng mfolge) zu 5 Ta I Die Geistlichen des Kantons Solothurn erklären der Regierung, ge» Gefängniß vcrurtheilt. (Ein warnendes Beispiel für unsere Land- ' nur Lachat als rechtmäßigen Bischof Basels anznerkennen, in kirch- wirthe!) - lichcn Sachen nur leine Stimme hören. den amtlichen Verkehr mit

In Landshut ist dieser Tage eines der beklagcuswerthesteii Opfer ihm nicht abbrechen nnd alle seine kirchlichen Erlasse auch ferner vcr- des Krieges gestorben- ES ist dieß der ehemalige Soldat Johann' künden zu wollen. Der Thurgauer Kirchenräth will zwar die Ge- Standinger aus Salksdorf, der mit mehreren andern'Soldaten haltanSzahlung au Lachat sistircn, sich aber den Rekurs au die Bun­in BazeilleS von fanatischen Franzosen mit Schwefelsäure übergossen , deSbehörde Vorbehalten. Man spricht von Truppenaufgebotcn.

lrkc' (Hiezu Nr. 8 dc»'Unterhältung«bl-HJ

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Da hii bisher zu eniriö vom 1. Juni 1! den betreffenden werken, insbtsoi die Sätze dersel zureichen sind.

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