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Mg.

en Beweise von haten, welche un- gen Mutter und während ihres r Theil wurden, sgleitung zu ihrer msern herzlichen

unterbliebenen: aiber.

, den 2. März,

ersammlung

Vereins

er abgehalten.

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und

Gusses.

4 Uhr. Die Mit« hlreich zu erschei- Der Ausschuß.

rkaslf.

;nden Vorrath in lten, weißen Wei- und setze solche

,cht, dagegen kön- ersucht werden, ster Stotz i der Stadt.

en.

vorstehen und Zeorgii eine sehr erfragen bei der

leggeld

erheit auszuleihen h Widmann.

we Freunde

er.

re, welche sich an mnel-Ausbruch in bis zu 2 fl. 30 kr.

hlagex

heilackcr.

II. L III. ^rltz 1882er 6 °Ioige Amerikaner.

Von diesen Bonds ist neuerdings der Betrag von ca. 128^ Millionen Dollars zur Heimzahlung auf den 1. Juni . I. gekündigt worden.

In Folge hievon erbiete ich mich den resp. Besitzern solcher Papiere hiemit gerne zum Nachsehen der letzteren und svent. zur Einlösung, oder nach Wunsch zur Besorgung anderweitiger solider Capitalanlage.

Calw, 22. Februar 1873.

FUNK«

Vaterländische

Fellerversicherungs-Aktien-Gesellschast

Grund-Kapital 31/2 Millionen Gulden.

Versicherungssumme bis Ende 1871 . fl. 1012,967,853. Prämien-Einnahme 1871 . . . fl. 1,821,200.

Zu Vermittlung von Feuerversicherungs-Abschlüssen aller Art erbietet sich und gibt jede zu wünschende Auskunft

Die Bezirksagentur:

Llrvn jr., OalHV.

LpiloMsvdtz LrümM (MUsuesit)

heilt brieflich der Specialarzt für Epilepsie vr. G. Likkis«K, Kerkin, Louisenstraße 45. ! Augenblicklich über tausend Patienten in Behandlung.

I

Amme Gesuch.

Eine gesunde kräftige Amme sucht

L. Linkenheil, Hebamme.

Zwei freundliche

Logis

sind bis Georgii zu vermischen; wo? ist zu erfragen bei der Expedition d. Bl.

Ein

Dampf ZVaschkesfel

ist stets zum Ausleihen parat bei

Flaschner Schmidt.

A l t h e n g st e t t.

Schuhmacher-Gesuch.

Ein tüchtiger Schuhmacher auf Land- Arbeit findet dauernde Beschäftigung und guten Verdienst bei

Jakob Maier.

Arbeiter-Gesuch

Steinhauer und Steinbrecher finden bau* ernde Beschäftigung bei

A. Schaal, Werkmeister.

Im Aktienhause

ist alsbald eine Wohnung zu vermiethen. Ein heizbares

Stübchen

mit oder ohne Bett ist auf Georgii zu ver­miethen bei

Christine Buck, Wittwe, Metzgergafse.

Deufringen.

Schaft-Verkauf.

Die Wittwe des ch Johannes Roller, gewesenen Schäfers hier, verkauft am näch­sten

Donnerstag, den 27. Februar, Mittags 1 Uhr,

8 Mutterschafe mit Lämmern und

9 Jährlinge

im öffentlichen Aufstreich, wozu Liebhaber eingeladen werden.

A. A.:

Schultheiß Breitling.

s^r Calw. Von besonderer Wichtigkeit für hiesigen wie für die in unfern Kreisstrafgerichtssprcngcl eingethcilten Bezirke, namentlich aber für hiesige Stadt, ist die Sitzung der Kammer der Abgeord­neten vom 22. Febr., in welcher u. A. der Bericht der Justizgesetz­gebungscommission über den Entwurf eines Gesetzes, betr. nachträg­liche Bestimmungen zu dem Gesetze über die Gerichtsverfassung, auf der Tagesordnung stand. Abg. Schuldt bringt nämlich hiebei die beabsichtigte Aufhebung des Kreisstrasgerichts Calw zur Sprache*). Er behauptet, daß dieses Gericht, da es in der Regel wöchentlich zwei Sitzungen halte, noch genügend beschäftigt sei. Bei der Ver­legung nach Tübingen kämen viele Einwohner der betroffenen Bezirke durch die weitere Reise und andere Unbequemlichkeiten in großen Schaden. Da nach dem neuen Strafgesetz viele Vergehen nur noch ans Antrag verfolgt werden, so würden bei der größeren Entfernung des Gerichts vielfach Vergehen straflos ausgehen, die bei der Beibehaltung des Kreisstrasgerichts verfolgt würden. Dadurch würde die Recht­sprechung geschmälert, ja sogar die Moralität geschädigt. Die Er- sparniß wäre unbedeutend. Aus diesen Gründen wäre es besser, es würde dieses Verlegungsprojekt ganz ack »cts gelegt, v. Wolfs

habe, kaum möglich sein. Die KreiSstrasgerichte seien von Anfang an sehr wenig vollkommene Schöpfungen; ein Gericht, das besetzt ist nur mit der gerade uothwendigen Zahl von Richtern, das beschränkt ist auf das Straffach, das mehr oder weniger isolirt ist, genießt zum größeren Theil die Vorzüge eines eigentlichen Kollegialgerichtes nicht. Der Vorstand eines solchen Kreisstrasgerichts ist beschäftigt, das erste Mitglied zur Noth ebenfalls, das dritte Mitglied aber kann seine Zeit mit den nach Angabe des Abg. Schuldt wöchentlich zwei­mal stattfindenden Sitzungen nicht ausfüllen, es muß bei dem Ober­amtsgericht in Eßlingen sowohl als in Calw weiteren Stoff für seine Thätigkeit suchen. Er halte die Aufhebung der Kreisstrafge­richte im Interesse der Rechtspflege, nach dem Geschäftsanfall und nach Ersparnißrücksichten für entschieden gerechtfertigt. Die Erspar­nisse dürfen so gering nicht veranschlagt werden, an Personal ist durch die Aufhebung des Gerichts in Biberach ein Erkleckliches crsparc worden. Der Kreisgerichtshof Tübingen hat über die Verlegung des Calwer Strafgerichts nach Tübingen sich dahin geäußert, daß die Geschäfte von der Strafkammer des Tübinger Gerichtshofes bewäl- tigt werden können, wenn dieselbe nur um ein Mitglied verstärkt

erklärt sich aus ähnlichen Gründen gegen die beabsichtigte Aufhebung! würde, und daß eine Vermehrung des Kanzlcipersonals in diesem Fall des Kreissirafgerichtes in Eßlingen. Diese Stadt habe 1868 den nicht geboten wäre. Die Geschäftsaufgabe des Kreisstrasgerichts Calw

seit Jahren dort bestandenen Kreisgerichtshof verloren, nur ein Kreis strafgericht sei ihr gelassen worden. Durch ihre Lage im Herzen des Landes und durch die geeigneten Gebäude, die dort vorhanden seien, eigne sich die Stadt Eßlingen vorzüglich für einen höheren Gerichtshof, und er möchte dem Herrn Justizminister diese Interessen aus Herz legen. Man könnte den Gerichtshof wieder dorthin legen,

ist insbesondere seit der mit dem 1. Januar 1872 eingetretenen Vcr- Minderung des Anfalls derart, daß nach meiner Ansicht das Kreis- strafgericht Calw nach seinen Geschäftsverhältnissen Anspruch auf Fortbestand nicht hat. Ich habe deshalb die Vereinigung desselben mit dem betreffenden höheren Gerichte mit dem 1. Jan. 1874, und ebenso die des Kr.Str.G. Eßlingen mit dem 1. Juli 1874 in Aus

damit würde auch der Staatsbeutel sehr gewinnen. Hierauf er^ sicht genommen, und mußte das nnckomehr thun, als ins künftige wiedert Justizministcr v. Mittnacht: So gern er den Abgeord-! deutsche Gerichtsorganisationsgesetz Deputationen von Krcisgerichts- neten von Calw und von Eßlingen etwas Tröstliches sagen möchte, so! Höfen nicht kennt, überhaupt so angelegt ist, daß von einer Vernich- werde ihm dies von dem Standpunkt aus, den er hier zu vertrete^ rung unserer 8 Kreisgerichtshöfe in gar keinem Falle die Rede ist

eher von einer Verminderung. Der Entwurf dieses Gesetzes, wie er

Wir entnahmen diese Mittheilung demStaatSanz.", bemerken aber, daß Herr Schuldt die Reproduktion seines Vortrags als sehr mangelhaft be­zeichnet und uns letztem vollständig zugehcn ließ. Wir werden denselben im nächsten Blatt mittheilen, da es für heute nimmer möglich war. D. Red.

im pr.-. Justizministerium ausgearbeitet wurde, sicht Sprengel von 250,000 E. vor. Von unseren 8 Gerichtshöfen aber erreichen 7 diese Ziffer nicht, 4 erreichen nicht einmal 200,000