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Die Generalversammlung

des landmrthsch. Bezirksvcreins am 30. November.

(Fortsetzung.)

II. Nach Erstattung des Rechenschaftsberichts brachte die Tagesordnung dieErthellung van Prämien und zwar

1) für Feldweganlagen. Seit 10 Jahren setzt der Verein bekanntlich periodisch 2 Prämien von 100 fl. und 50 fl. aus für die Anlage von ständigen Felewegen, durch welche einer jeden Parzelle des betreffenden Gewandes freie Zufahrt ge­schaffen werden soll. Aus das dießjährige Ausschreiben, das den 1. Juli 1872 als Meldungstermin und den 1. Okt. 1873 als Termin für die Ausführung bezeichnet halt', waren 2 Bewer­bungen eingelaufen, von Calw und von Stamm heim. Die Gutsbesitzer des GewandesHau" auf Calwer Markung hatten sich vereinigt, auf diesem Gewände ein Netz von regelmäßigen, ständigen Feldwegen anzulegen und war zur Erreichung dieses Zweckes eine ganze Reihe von Parzellen-Veränderungen nöthig. Verdient es schon an und für sich volle Anerkennung, daß die betreffenden Güterbesitzer sich entschließen konnten, ihr Areal zu­sammenzulegen und es in veränderter Gestalt sich wieder zuthei- len zu lasten, ein Entschluß, an besten Nothwendigkeit leider in vielen Fällen die wichtige und allein zweckentsprechende Anlage der Feldwege überhaupt scheitert, so erwarb sich aber auch der ganze Plander Anlage den Beifall der zu ihrer Prüfung bestellten Com­mission und es konnte diese auf Grund her an Ort und Stelle vorgenommenen Besichtigung an den Ausschuß des landw. Ver­eins den Antrag stellen, den Güterbesitzern von Calw den ersten Preis mit 100 fl. zuzuerkennen. Begründet war dieser Antrag durch den Umstand, daß thatsächlich im Gewände Hau keine Par- zelle mehr liegt, die nicht von einem der das Gewand durchschnei­denden Feldwege aus eigene, freie Zufahrt hätte und werden die Güterbesitzer schon jetzt und alljährlich mehr für das verhältniß- mäßig geringe Opfer eine vollwiegende Entschädigung dadurch finden, daß jetzt erst Jeder der freie Herr seines Eigenthums ge- morden ist, das er nun, unbekümmert um seinen Nachbar, bauen und bepflanzen kann, wie er will, während er bisher dem Flur­zwang unterworfen war und bauen mußte, was die Nachbarn bauten- Zudem wirv es keinem Zweifel unterliegen, daß Grund­stücke mit eigener, freier Zufahrt einen höheren Werth haben als diejenigen, die keine solche Zufahrt, oder die eine Ueberfahrt zu lei­den haben, und liegt auch hierin wieder ein nicht zu unter­schätzender Lohn für die Selbstverleugnung, die eine bei Zusam­menlegungen so unentbehrliche Tugend ist.

Die Länge der im Hau neu angelegten Feldwege beträgt 7,300 Fuß, die Zahl der veränderten Parzellen 86, das ganze Areal der regulirten Fläche etwas mehr als 100 Morgen, und es gab der Ausschuß dem CoMmissionsantrage, dieser nach Um­fang bedeutenden und im Plaste gelungenen Feldweganlage den Vereins-Preis mit 100 fl. zuzuerkennen, einhellige Zustimmung. In Folge hiervon überreichte der prov. Vereinsvorstand E. Hor- lacher dem Vertreter der Güterbesitzer Hrn. L. Dingler die Prämie mit anerkennenden Worten, und knüpfte daran Namens des Ausschusses den Wunsch, die Güterbesitzer möchten, wie sie den ihnen im Jahre 1866 zuerkannten Preis von 100 fl. der Bestimmung des Ausschusses gemäß zur Anlage weiterer Feldwege verwendet haben, so jetzt die neue Prämie zur Verbesserung der neu angelegten Wege verwenden. Bei der Besichtigung der! Wege durch die Commission hat sich nemlich gezeigt, daß haupt­sächlich einer der neu angelegten Wege, nämlich der circa 3000 Fuß lange, längs der Calw - Stemncheimer Mar- kungSgrenze auf die Höhe des Muckberges führende Weg durch Kalksteinfuhren, die ihre Ladung auf dem Muckberg holen, in einer Weise rninirt ist, daß er für den Gebrauch der Güter-

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Georg Pfromm er, "Biergasse.

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besitzer, dem er doch allein dienen soll, in- diesem Zustande ge» radezu unbrauchbar ist. Da nun die Besitzer der Kalksteinbrüche auf dem Muckberge ihre Steine nur über die Calwer Markung abführen können, weil sie bei Benützung des auf Stammheimer Markung liegenden Gechinger Weges der Strafe verfallen, Strafe aber'ihnen auch für die. Benützung des neu angelegten Güter­weges angedroht ist, so entsteht daraus ein Conflikt zwischen den Güterbesttzern und den Steinbruchbesitzern, dessen Lösung in dop­pelter Weise möglich ist. Entweder vereinigen sich beide Theile dahin, daß der den Güterbesttzern gehörige Weg auch für Stein- fuhren offen sein soll, unter der Bedingung, daß die Steinbruch­besitzer die zur Vorlage und zur Bekiesung nölhigen Steine bei­führen, während die Güterbesitzer die auch ihnen wieder zu gut kommende Handarbeit bei der Verbesserung des Weges überneh­men; oder es übernimmt die Stadtgemeinde den Weg in eigene Verwaltung und zieht zu dessen allen Zwecken dienender Herstellung die Steinbruchbesitzer bei, die zu dieser Leistung gewiß um so be­reitwilliger sein werden, als sie, weil zur Benützung des neuen Güterweges überhaupt nicht berechtigt, andernfalls sich di« Ver­weisung auf den weiten Umweg über den Rücken des Muckberg» gefallen lassen müßten. Am einfachsten wäre freilich diese zweite Lösung, um so mehr, als sich die Sternbruchbesitzer darauf be­rufen, daß ihnen von der Stadtbehörde die Benützung des neuen Güterweges gestattet worden sei, und dieses Zugeständniß doch nicht wohl auf Kosten der Güterbesitzer gemacht werden konnte. Welche Lösung des Konfliktes aber auch gewählt werde was ge­schehen soll, muß bald geschehen, denn im jetzigen Zustande ist der Weg für die Güterbesitzer keine Wohlthat mehr, sondern eine Plage und die Veranlassung zu heilloser Thierquälerei, nächstdem aber auch voraussichtlich die Quelle manchfacher Klagen und Streitigkeiten, wenn nämlich der Feldschutz auch nur einiger­maßen pflichtgemäß ausgeübt werden will, und der landw. Ver­ein glaubt sich der Hoffnung hingeben zu dürfen, daß diese bei der Uebergabe der Prämie in der Versammlung zur Begründung des damit verbundenen Wunsches gerügten Mißstände eben in Folge ihrer öffentlichen Besprechung eine baldige, allseitig befrie­digende Abhilfe finden werden.

Der zweite Concurrent um die Feldwegsprämien, die Ge­meinde Stamm heim, hatte einen Plan eingereicht, wonach in den Gewändernaufm Stutz" undaufm Galgenberg" einer großen Zahl bisher jeder Zufahrt entbehrender Parzellen eine solche geschaffen werden soll Bei der Besichtigung an Ort und Stelle ergab sich jedoch, daß von dem an sich sehr zweckmäßigen Pläne erst ein Theil zur wirklichen Ausführung gelangt war, und mußte daher der Bewerber, unbeschadet seiner Ansprüche, auf die'Bestimmung des Preisausschreibens hingewiesen werden, wo­nach für die Ausführung der beabsichtigten Feldweganlagen eine Frist bis zum 1. Okt. 1873 offen gelassen ist. Hieraus nahm de: Vorsitzende zugleich Veranlassung zu erinnern, daß ein Haupt- erfsickerniß für die Pceiserwerbung, das nie stark genug betont werden könne, der Umstand sei, daß alle Parzellen des betreffen­den Gewandes durch die neue Feldweganlage freie, jederzeit un­gehinderte Zufahrt erhalten, was aber bei dem vorgelegten Plane, der eine Menge von Trepplasten und Ueberfahrten fortbestehen lasse, nicht durchgreifend erreicht werde. Den Stammheimern biete sich daher eine ausgezeichnete Gelegenheit dar, binnen der ge­nannten Frist ihren Plan durch das passende Einschalten von 2 ! oder 3 weiteren Wegen den Bedingungen des Ausschreibens ent­sprechend zu vervollständigen und dadurch zu beweisen, daß sie i nicht weniger fähig sind, als ihre Calwer Nachbarn, eine in jeder ! Beziehung mustrrgiltige Feldweganlage zu schaffen, und daß auch l sie vor dem nur scheinbaren Gespenst der Zusammenlegung nicA j zurückschrecken, für die gerade in dem Gewandhinterm Galgen­berg" eine so lohnende und mit so wenig Schwierigkeiten vcr-