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8ck>wi>bis<l>c Inllustric - Ausstellung.
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München 1868 null 1871-
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N Alle unsere werthen Freunde und A Bekannte laden wir auf nächsten L Sonntag, den 17. November, « I in das Gasthaus zum Waldhorn N N freundlichst ein. N
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^ Marie Oelschläger. ^
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jeder Art reichhaltig versehen, empfehleich solche in pceiswürdiger Waare zu geneigter Abnahme.
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die Exped. d. Bl.
Tagesneuigkeiten
— Calw. Tagesordnung der Sitzungen des K. Kreisstrafgerichts «m Dienstag, den 19. Nov.: Vorm. 9 Uhr: 1) Jak. Engisoh, lediger Goldarbciter und Carl Weick, lediger Schlosser, beide von Waldrennach, OA. Neuenbürg, wegen Widersetzung n.a. V.; 2) Heinrich Nuoffer, Schneidersgeselle von Rohrau, OA. Herrenberg, we- >gen Diebstahls.
— Stuttgart, 9. Nov. Se. Maj. der König übertrug die erledigte Stelle eines außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers am österreichischen Hose dem quiescirten Geh. Legationsrath v. Baur-Breitenfeld unter Beförderurg desselben zum Wirklichen Geheimen Legationsrath. — 11. Nov. Heute Vormittag empfing Se. Maj. in Audienz den K. preuß. außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Frhrn. v. Nosenberg, zur Entgegennahme von dessen Abberufungsschreiben, und den ueuernannten K. spanischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Don Ednardo de Asquerino zur Ueberreichung seines Beglaubigungsschreibens. (StA.)
VV6. Stuttgart, 11. Nov. (101. Sitzg. der Kammer der Abgcordn.) Eingelaufen eine Reihe von Eisenbahn-Petitionen, die der volrswirih- schastlichen Commission zngewiescn werden. Tagesordnung: Liencrreform- gesetz. Art. 23. des Entwurfs handelt von der Einschätzung der Accker und zwar von der Ermittlung des Roh-Ertrageö. Dabei soll die nach den Verhältnissen der Gegend zur Zeit der Einschätzung gewöhnliche und regelmäßige Bewirthschaftungswcisc zu Grund gelegt werden. Den Slrohcrtrag'will der Reg.-Entw. nach dem Körnerertrag berechnen, die Comm.-Mchrheit will die! Festsetzung der Schätzungökommission überlassen, weil der Stroh- und livrner- ^rtrag nicht immer im gleichen Vcrhältniß stehe. Die Kammer erklärt sich,
mit letzterem Anträge einverstanden. Art. 24 betrifft die Knltürkosten: »Der Kulturaufwand schließt in sich die Kosten der Unterhaltung, der Düngung und der sahrl. Bebauung des Feldes, die Kosten der Aussaat, der Ernte, Magazinirung, Zugutmachnng und zutreffenden Falls Vcrwcrthung der Produkte." Mohl, gegen die Mustcreinschätzungen; dabei sei in gar zahlreichen Fällen gar kein Reinertrag, sondern nur ein Defizit herausgekvmmen. Fm.- Min. v. Renner: so wie Mohl gethan, falle es keinem Landwirthe ein, zu rechnen. Zeigt, daß die Probcclnschätzungen eine andere Bedeutung haben, als Mohl annehme. v. Ow: Ob cs nicht zweckmäßig wäre, unter Kul- turkostm auch den Hagelschlag, der in einzelnen Gegenden häufig vorkomme, in Berechnung zu nehmen, wenigstens die Kosten der Bersiche-ung; ebenso die Br andverficherungskosten für magazinirte Früchte. Oberfinanzr. v. Zeller zeigt, daß Moh'. eine völlig irrige Ansicht von der Bedeutung der Probe- Einschätzungen habe. Obelfinanzr. v. Hochstetter: In Fallen von Hagelschlägen habe man das Mittel des Stcuernachlasscö, die Brandvers.-Kosten seien ganz unbedeutend. Der Reg.-Entw. wird unverändert angenommen. Art. 25. betrifft die Ermittlung des Reinertrages der Accker. Maier v. T. stellt den Antrag auf Streichung des Absatzes 3; -dann würden die Accker, die keinen Reinertrag abwerfen, weil sic vom Eigcntbümer nicht entsprechend benützt werden wollen, steuerfrei bleiben. Oberfinanzr. v. Zeller: Das wäre ein ganz neuer Grundsatz, dessen Tragweite schwer zu bemessen sei. Man wolle die Ertrags fähig keil besteuern und nicht den von den Launen abhängigen Ertrag. Für den Antrag von Maier v. T. sprechen Erath, Uhl, Bcntter, Mühlhanser, Schwarz; aus seine große Bedenklichkeit machen Lenz, v. Schad, Holder aufmerksam. Nach diesem Grundsatz dürfte ein Palast, der von sei,lim reichen Besitzer 10 Jahre lang nicht benützt wird, nicht mit Steuer bctegi werden, v. Hörner: Dieser Antrag würde eine Prämie ans die unzweckmäßige Bewirthschaftnng setzen. Hiegegen W. v. König. Finanzmin. v. Nenner: Das Gesetz räume ja einen gewissen Spielraum ein zu Gunsten schlecht gelegener Ländereien. Erath: Die Gebäude werden gar nicht nach dem Ertrag, sondern nach dem Kap'.talwerthe besteuert. Probst: Die Frage sei plötzlich concrrt geworden: ob Ertrag, ob Einkommen? Ist für einen