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Untersuchung gegen General de RiviLre das Verhör des , den ersten Tagen - Die Baracken iw lionen Franken ge» Millionen. Dieselben, che damit stets in eüung nehmen kann., ieneral-ProkuratorS unstatthaft ab, inen Ministerrath be- Notional-Vesamm- in seiner Antwort »aß er alle Jnstan-
ville und der franz. »ertrag.
ten bestätigen den Zartei und die Mieze des Gegenkandi« bei, daß sich die esgesprochen haben, für den bisherigen
DaS Lat«» Wochenblatt erscheint wöchentlich dreimal: Dienstag, Donnerers- u. Samstag. Der Samstagsnummer wird ein Unterhaltungsblatt beigegcben. Abonne- mentSpreiS halbjährl.lfi-, durch die Post bezogen im Bezirk 1 fl. 16 kr., sonst in ganz Württemb. ifl. 30kr.
Aro. 132.
Calw er Wochenblatt
Amts- und IntetligenMatt für den Kezirk.
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Donnerstag, den 14. November
Amtliche DekanntMachlln§en.
Au die Geburtshelfer und Hebammen.
Durch Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 8. Oktober 1872 sind neue Vorschriften für die Tagbücher der Hebammen und Geburtshelfer gegeben worden, welche mit dem 1. Januar 1873 in Kraft treten. Für das Jahr 1872 gelten noch die bisherigen Bestimmungen.
In Zukunft hahen die Hebammen für jedes Jahr ein besonderes Tagbuch zu führen. welches sie, mit ihrer Namensunterschrift versehen, nach dem Schluffe des Jahres an den Oberamtsarzt einzuschicken haben. Eine pfarramtliche Beurkundung des Tagbuchs wird in Zukunft nicht mehr verlangt. Die Auszüge aus den Tagbü- chern, die künstlichen Geburten und die Todesfälle von Müttern unter oder nach der Geburt betr., sind für dieses Jahr noch beizulegen, fallen aber künftig weg. Da in Zukunft die Tagbüchcr der Hebammen nicht mehr zurückgegeben werden, so ist ihnen zu empfehlen, für sich ein Privattagbuch zu führen, wozu sie ihre bisherigen Tägbücher benützen Mimen. Den Hebammen werden demnächst die für das nächste Jahr erforderlichen Tabellen durch den Oberamtsarzt zugeschickt werden, in Zukunft haben sie ihren Bedarf bei dem Oberamtsarzt abholen zu lassen. Auch wird jeder Hebamme die Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 8. Oktober 1872 zugesendet werden, welche sie sorgfältig aufzubewahren hat.
Die Geburtshelfer haben ihre Tagbücher in einer der Verfügung vom 8. Oft. entsprechenden Weise zu führen. Sie sind verpflichtet, dieselben dem Oberamtsarzt auf Verlangen vorzulegen; es kann übrigens dem Oberamts-Arzt nur erwünscht sein, wenn die Geburtshelfer ihre Tagbücher auch unaufgefordert nach dem Jahresschlüsse vorlegen; nach genommener Einsicht werden sie ihnen zurückgegeben werden. Jedem Geburtshelfer werden die für das Jahr 1872 erforderlichen alten Tabellen, sowie die für die Zukunft vorgeschriebenen neuen Tabellen nebst der Verfügung vom 8. Oktober 1872 zugeschickt werden.
Calw, den 12. Nov. 1872.
K. Oberamtsphrffikat.
Dr. Müller.
H i rs a n.
Verkauf von Handwerlyeug.
Ein vollständiger jSchmiedhandwerkzeug, welcher nebst Verzeichniß darüber bei Bauführer Schnäbele in Wildberg eingesehen werden kann; deßgleichen ein nahezu vollständiger Wagnerhandwerkzeug sind dem Verkaufe gegen Baarzahlung ausgesetzt, und sind Offerte hierauf schriftlich und versiegelt längstens bis 25. d. Mts. hieher einzureichen.
Nagold, den t t. November 1872.
K. Eisenbahnbauamt.
______H err mann.
Calw.
Martini Prüfung der Volksschule.
Dieselbe findet in folgender Ordnung statt:
Donnerstag, 14. Nov. Vorm. 8 Uhr: Classe von Roos.
Nachm. 1 Uhr: „ „ nienle und Schöll.
Freitag, 15. Novbr. Vorm. 8 Uhr: „ „ Kopp und Staiger.
Nachm. 1 Uhr: „ „ Frohnmeyer u.Maier.
Die Visitation der Mittelschule mußte auf Mittwoch, den 13. November, Nachmittags 1 Uhr, angesetzt werden.
Zur Theilnahme wird freundlichst eingeladen.
Kgl. Schnlinspektorat.
Diac. Grill.
Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Gefahr der Gesnndheitsbeschadigung durch den Genuß von amerikanischen Speckseiten.
Da in neuerer Zeit nicht unbeträchtliche Sendungen Speckseiten nach Württemberg eingeführt werden, welche von amerikanischen Schweinen herrühren, so wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Tri- chinenkrankheit unter den Schweinen in Amerika mehr verbreitet ist als in Europa, daher die Gefahr der Ansteckung von Trichinen durch den Genuß amerikanischer Speckseiten näher gelegt ist.
Zugleich weist man auf die Bestimmung des deutschen Strafgesetzbuchs in §. 367. Ziff. 7. hin, wonach jeder, der trichinenhaltiges Fleisch feil hält oder verkauft, mit Geldstrafe bis zu 50 Thalern oder mit Haft bestraft wird.
Stuttgart, den 21. Oktober 1872.
K. Ministerium des Innern.
Sick.
Vorstehendes wird höherer Anordnung j zu Folge zu öffentlicher Kenntniß gebracht.
Stadtschultheißenamt.
Haffner, A.-V.
neten Stelle anzumelden und zu erweisen,
2) an etwaige Schuldner desselben, ihre Verbindlichkeiten sofort an den aufgestellten Masse-Verwalter, Gemeinderath Nuckaber hier, zu ent» richten.
Teinach, den 12. November 1872.
K. Amtsnotariat.
Müller.
Revier Naislach.
Wiederholter
Kleimmtzholz-Verkauf.
Am Mittwoch, den 20. November, Morgens 10 Uhr, im Hirsch in Calmbach:
Nadelholzstangen, bis zu 12 Cent.
unterer Stärke:
2720 Stück bis 5 Meter lang, 2040 Stück 5—9 Meter lang, 225 Stück 9—11 Meter lang; ferner: von 13 bis 20 Cent, unterer Stärke:
167 Stück bis 16 Meter lang.
Calw.
In Folge einer Weisung des Steuer- sollegiums werden die
vchnltheißenämter und Accisämter
arauf aufmerksam gemacht, daß nach ge- ebener polizeilicher Erlaubnis; über Acris- lnfälle von Lotterien, Theatern, Selten-, eiten rc. jedesmal eine von dem Ortsvor-! and und Accisamt beglaubigte Urkunde i mzusendeu ist.
K, Kameral-Amt.
Teinach.
Gerichts-Bezirks Calw.
Gläubiger-Aufruf.
In der Verlassenschaftssache des ch Christian Ra u, Hausknechts im K, Bad- Hotel hier, ergeht die Aufforderung: i) au Gläubiger, ihre Forderungen binnen acht Tagen bei der unterzeich-
Die Feuerpolizei-Vorschriften,
von welchen zwar vor mehreren Jahren jedem Einwohner ein Exemplar zugestellt wurde, werden am
Donnerstag, den 14. November 1872, Abends 6 Uhr,
! auf dem Rathhans verkündigt werden, wo- !zu die Einwohnerschaft eingeladen wird.
! Stadtschultheißenamt.
'i Haffner, A.-V.