lbuben aus frem- >iefür eine kleine dabei kein schtech- te sie in nächster Geschäft auch brr vor die Schöffen (Freib. Ztg.) lge haben die Be» der Kreisordnnng taiser hat die Mi» Zonseilssitzung zu­meldet, auch der

zufolge ist der :ben, zur Dispo- zlich durch kövig- ete sich unter denen, mngsvorlage zum zwei Drittel seines and besitzt ein de-

dem neuen Etat ^ 700 Köpfe (15- ömier) vermehrt >en, wonach also

n Vertretern der über die Arbeiter» e volkswirthschaft- bindende Vercinba- eibt dieNat. Z.", von Erfahrungen, vielleicht die Vor­einzigen Ergebnisse t sein.

spondenz denientirt Spielbank in Va- einin Kraft stehende alle des regieren»

chl! Der Bischof irch bei Olten in- und ihm jede geist» lulich geäußert hat, lichen Unfehlbarkeit ZOO Jahre nichts zu ihrem Pfarrer te, fortgejagt. Und nne Gschwind als mgsrecht ohne Zu»

Untersuchung gegen General de RiviLre das Verhör des , den ersten Tagen - Die Baracken iw lionen Franken ge» Millionen. Dieselben, che damit stets in eüung nehmen kann., ieneral-ProkuratorS unstatthaft ab, in­en Ministerrath be- Notional-Vesamm- in seiner Antwort » er alle Jnstan-

ville und der franz. »ertrag.

ten bestätigen den Zartei und die Mie­ze des Gegenkandi« bei, daß sich die esgesprochen haben, für den bisherigen

DaS Lat«» Wochenblatt erscheint wöchentlich drei­mal: Dienstag, Donnere­rs- u. Samstag. Der Samstagsnummer wird ein Unterhaltungsblatt beigegcben. Abonne- mentSpreiS halbjährl.lfi-, durch die Post bezogen im Bezirk 1 fl. 16 kr., sonst in ganz Württemb. ifl. 30kr.

Aro. 132.

Calw er Wochenblatt

Amts- und IntetligenMatt für den Kezirk.

Für Calw abonnirt man bei derRedaction» auswärts bei den Bo» ^,^ten oder der nächstge­legenen Poststelle. Die EinrückungSae» bühr beträgt 2 kr. fitr die dreispaltige Zelle oder deren Raum.

Donnerstag, den 14. November

Amtliche DekanntMachlln§en.

Au die Geburtshelfer und Hebammen.

Durch Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 8. Oktober 1872 sind neue Vorschriften für die Tagbücher der Hebammen und Geburtshelfer gegeben wor­den, welche mit dem 1. Januar 1873 in Kraft treten. Für das Jahr 1872 gelten noch die bisherigen Bestimmungen.

In Zukunft hahen die Hebammen für jedes Jahr ein besonderes Tagbuch zu füh­ren. welches sie, mit ihrer Namensunter­schrift versehen, nach dem Schluffe des Jahres an den Oberamtsarzt einzuschicken haben. Eine pfarramtliche Beurkundung des Tagbuchs wird in Zukunft nicht mehr verlangt. Die Auszüge aus den Tagbü- chern, die künstlichen Geburten und die Todesfälle von Müttern unter oder nach der Geburt betr., sind für dieses Jahr noch beizulegen, fallen aber künftig weg. Da in Zukunft die Tagbüchcr der Hebammen nicht mehr zurückgegeben werden, so ist ihnen zu empfehlen, für sich ein Privat­tagbuch zu führen, wozu sie ihre bisherigen Tägbücher benützen Mimen. Den Hebam­men werden demnächst die für das nächste Jahr erforderlichen Tabellen durch den Oberamtsarzt zugeschickt werden, in Zukunft haben sie ihren Bedarf bei dem Oberamts­arzt abholen zu lassen. Auch wird jeder Hebamme die Verfügung des K. Ministe­riums des Innern vom 8. Oktober 1872 zugesendet werden, welche sie sorgfältig aufzubewahren hat.

Die Geburtshelfer haben ihre Tagbü­cher in einer der Verfügung vom 8. Oft. entsprechenden Weise zu führen. Sie sind verpflichtet, dieselben dem Oberamtsarzt auf Verlangen vorzulegen; es kann übrigens dem Oberamts-Arzt nur erwünscht sein, wenn die Geburtshelfer ihre Tagbücher auch unaufgefordert nach dem Jahresschlüsse vorlegen; nach genommener Einsicht werden sie ihnen zurückgegeben werden. Jedem Ge­burtshelfer werden die für das Jahr 1872 erforderlichen alten Tabellen, sowie die für die Zukunft vorgeschriebenen neuen Tabellen nebst der Verfügung vom 8. Oktober 1872 zugeschickt werden.

Calw, den 12. Nov. 1872.

K. Oberamtsphrffikat.

Dr. Müller.

H i rs a n.

Verkauf von Handwerlyeug.

Ein vollständiger jSchmiedhandwerkzeug, welcher nebst Verzeichniß darüber bei Bauführer Schnäbele in Wildberg eingesehen werden kann; deßgleichen ein nahezu vollständiger Wagnerhandwerkzeug sind dem Verkaufe gegen Baarzahlung ausgesetzt, und sind Offerte hierauf schriftlich und versiegelt längstens bis 25. d. Mts. hieher einzu­reichen.

Nagold, den t t. November 1872.

K. Eisenbahnbauamt.

______H err mann.

Calw.

Martini Prüfung der Volksschule.

Dieselbe findet in folgender Ordnung statt:

Donnerstag, 14. Nov. Vorm. 8 Uhr: Classe von Roos.

Nachm. 1 Uhr: nienle und Schöll.

Freitag, 15. Novbr. Vorm. 8 Uhr: Kopp und Staiger.

Nachm. 1 Uhr: Frohnmeyer u.Maier.

Die Visitation der Mittelschule mußte auf Mittwoch, den 13. November, Nach­mittags 1 Uhr, angesetzt werden.

Zur Theilnahme wird freundlichst eingeladen.

Kgl. Schnlinspektorat.

Diac. Grill.

Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Gefahr der Gesnndheitsbeschadigung durch den Genuß von amerikanischen Speckseiten.

Da in neuerer Zeit nicht unbeträcht­liche Sendungen Speckseiten nach Württem­berg eingeführt werden, welche von ameri­kanischen Schweinen herrühren, so wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Tri- chinenkrankheit unter den Schweinen in Amerika mehr verbreitet ist als in Europa, daher die Gefahr der Ansteckung von Tri­chinen durch den Genuß amerikanischer Speckseiten näher gelegt ist.

Zugleich weist man auf die Bestimmung des deutschen Strafgesetzbuchs in §. 367. Ziff. 7. hin, wonach jeder, der trichinen­haltiges Fleisch feil hält oder verkauft, mit Geldstrafe bis zu 50 Thalern oder mit Haft bestraft wird.

Stuttgart, den 21. Oktober 1872.

K. Ministerium des Innern.

Sick.

Vorstehendes wird höherer Anordnung j zu Folge zu öffentlicher Kenntniß gebracht.

Stadtschultheißenamt.

Haffner, A.-V.

neten Stelle anzumelden und zu er­weisen,

2) an etwaige Schuldner desselben, ihre Verbindlichkeiten sofort an den auf­gestellten Masse-Verwalter, Gemein­derath Nuckaber hier, zu ent» richten.

Teinach, den 12. November 1872.

K. Amtsnotariat.

Müller.

Revier Naislach.

Wiederholter

Kleimmtzholz-Verkauf.

Am Mittwoch, den 20. November, Morgens 10 Uhr, im Hirsch in Calmbach:

Nadelholzstangen, bis zu 12 Cent.

unterer Stärke:

2720 Stück bis 5 Meter lang, 2040 Stück 59 Meter lang, 225 Stück 911 Meter lang; ferner: von 13 bis 20 Cent, unterer Stärke:

167 Stück bis 16 Meter lang.

Calw.

In Folge einer Weisung des Steuer- sollegiums werden die

vchnltheißenämter und Accisämter

arauf aufmerksam gemacht, daß nach ge- ebener polizeilicher Erlaubnis; über Acris- lnfälle von Lotterien, Theatern, Selten-, eiten rc. jedesmal eine von dem Ortsvor-! and und Accisamt beglaubigte Urkunde i mzusendeu ist.

K, Kameral-Amt.

Teinach.

Gerichts-Bezirks Calw.

Gläubiger-Aufruf.

In der Verlassenschaftssache des ch Christian Ra u, Hausknechts im K, Bad- Hotel hier, ergeht die Aufforderung: i) au Gläubiger, ihre Forderungen bin­nen acht Tagen bei der unterzeich-

Die Feuerpolizei-Vorschriften,

von welchen zwar vor mehreren Jahren jedem Einwohner ein Exemplar zugestellt wurde, werden am

Donnerstag, den 14. November 1872, Abends 6 Uhr,

! auf dem Rathhans verkündigt werden, wo- !zu die Einwohnerschaft eingeladen wird.

! Stadtschultheißenamt.

'i Haffner, A.-V.