lener und zur Zurücksorderung zu viel bezahlter Steuern in 3 Jahren ver­jähre und setzt Näheres darüber fest. Angenommen, Art, 13 handelt von den Kosten der neuen Caiastrirung, welche bezüglich der zur Vorbereitung der neuen Einschätzungen zu sammelnden Notizen, der Klasseneinteilung der Grundstücke und der Anlegung von Verzeichnissen der Gebäude und Ge­werbe, von den Gemeinden, bezüglich der Herstellung der neuen Cataster von

der Staatskasse zu bestreiten find. Durch unbegründete Beschwerden gegen 7 s..,., ^ gewerblickien Zuständen

die Einschätzung entstandene Koste» können den Beschwerdeführern zugcschiedeu unseren sonst freien geweivllcyen ZUsianoen

werden. Art, 15 setzt fest, daß die Kosten der jährlichen Berichtigung und Fortführung des Grund- und Gebäudc-Catasters die betreffende Gemeinde, die der Prüfung und der jährlichen Aeuderung des Gewerbekatasters aber die Staatskasse zu tragen hat. Angenommen. Beim Uebergang zum 2. Titel (Grund- und Gefällkataster) begründet Streich seinen Antrag, in derUeber- schrift das Wort Gefällkataster zu streichen, welcher Antrag aber abgclehnt wird. Alt. 17 «Die Grundlage für das Eteuerkatastcr bildet bezüglich der MarkungSfläche das Primärkataster, bezüglich des Flächen zehalts der einzelnen Parzellen und Knlturarten aber das »ach dem Primärkataster, dem Ergänzungs­band und den Meßurkiindcnheften bis zur Zeit der Stcuereinschätzung be­richtigte und ergänzte Güterbuch" wird hierauf berathcn und angenommen. Hier wird die Sitzung abgebrochen. Um 12 Uhr erscheinen die Mitgliederber Kammer der Standesherren zur Vornahme der Wahl eines Mitgliedes der Staatsschuldenverwaltnngs-Commission (für den verstarb. Staatsrath v. Sigel). Daö Präsidium der Ständeversammlung führt der Präsident der Kammer der Standesherren Fürst von Waldburg-Zeil. Anwesend sind 26 Mitglieder der Kammer der Standesherren und 83 Mitglieder der Kammer der Abgeordne­ten. Gewählt wird Oberfinanzrath v. Ri ecke mit 88 Stimmen.

Stuttgart, 8. Nov. (100. Sitzung d. Kamm, der 2lbg.) Tagesord­nung: Steuerreformgcsctz. Art. 18 gibt' allgemeine Normen für die Ein­schätzungen, wonach u. A. die Grundstücke jeder Kulturärt in Klassen einge- theitt werden, bezw. die bestehende Klassifikation geprüft und soweit nöthia berichtigt wird, ferner für jede Kulturart und Klasse der Steueranschlag vom Morgen und vom Hektar festgesetzt wird u. s. w. Die Commiss. beantragt Zustimmung und spricht den Wunsch aus, daß der Steueranschlag nach dem zur Zeit der Einschätzung bestehenden Münzfuß abgerundet werde, so daß nach Beendigung der Landesschätzung dieselbe Zähl eine und dieselbe Landesklasse repräsentircn würde. Denn diese Bestimmung, im ganzen Lande gleichmäßig durchgcführt, hätte folg, nicht zu unterschätzende Vorzüge: für die mit dem Steuerwesen betrauten Beamten wäre diese Einrichtung eine Erleichterung. Eine Vergleichung zwischen dem Steueranschlag der Grundstücke einzelner Markungen und ganzer Bezirke wäre dadurch erleichtert, jedenfalls übersicht­liche?:. Für Kauf und Verkauf würde eine solche Klassifikation gewichtige An­haltspunkte geben, bei welcher man wüßte, daß ein Grundstück, das z. B. in der 15. Klasse steht, von der Steucrkommissivn als ein solches erklärt wor­den ist, daö einen jährlichen Reinertrag von 15 fl. abwirft, mag es nun in diesem oder jenem Landeöthcile liegen. Es würde hiedurch ohne Zweifel günstig eingewirkt auf die in manchen Orten gar zu sehr übertriebenen und ohne alle und jede Berechnung gemachten Käufe einzelner Parzellen. Finanz­minister v. Renner ist mit dem Wunsche der Comm. vollkommen einver­standen. Beutler will die UnterauStheilung an die Gemeinden überlasten, um Weitläufigkeiten zu vermeiden, v. Renner hält letztere Befürchtung für unbegründet, da durch die Landesvermessung dem Geschäft erheblich vor- geardeitet sei Und eine Klassifikation der Güter schon vorliege. Mohl bringt einen Antrag auf formelle und materielle Abänderung des Art. 18 ein, be­zweckend die Unteraustheiluug durch die Gemeinde, mit Ausschluß der Wal­dungen. Schmid: Auch sie scheinbar bloß redaktionellen Aenderringen des Mohl'schcn Antrags seien nicht so ganz unbedenklich, die materiellen vollends scheinen ihm den ganzen Ges.-Entw. in Frage zu stellen; es sei eine der ersten Pflichten des Staats, dafür zu sorgen, daß sowohl die Ober- als auch die UnterauStheilung der Steuern eine gleichmäßige sei für alle Staatsbürgerin dieser Hinsicht haben sich aber bei Austheilung durch die Gemeinden selbst die allergrößten Mihstände ergeben, diese dürfen sich nicht wiederholen bei der neuen Anlage der Grundkataster und darum möge das Haus nach dem Comm.- Antrag den Reg.-Entw. annehmen. Res. Mühlhäuser befürwortet gleich­falls die Ablehnung des Mohl'schen Antrags, welche auch vom Hause erfolgt, worauf der Eommiss.-Antr. angenommen wird. Art. 19 gibt Normen für Ausscheidung der Feldgüter in Becker, Wiesen, Weinberge, Gärten und Lander re. und deren Eintheilung in Klassen. Maier v. T. Mächte verhüten, daß die Hopfengärten als eine besondere Elaste ausgeschieden würden. Mühlhäuser: das sei schon wegen des darin nicdergeleglen höheren Betriebskapital« nöthig. Der Art. 19 wird unverändert angenommen. Art. 20 gibt Normen für die Klasseintheilung an die Hand; darnach sind die Grundstücke jeder Cultur- art in besondere Klassen, je mit dem gleichen Reinertrag per Morgen, einzu- theilen; die besten Grundstücke kommen in die erste Glaste n. s. w. Ange­nommen, ebenso Art. 21Grundlage des Steueranschlages". Art. 22. Pro- duktenpreise; cs sollen für Getreide Durchschnittspreise (von 15 Jahren, 1855/69) nach der Hauptschranne des Steuerdistrikts festgesetzt werden: für Wein bilden die Jahrgänge 1851/69 (mit Ausschluß deS Jahres 1865) die Durchschnittspreise; der Felderzcugmssen bestimmt, soweit nicht Durchschnitts­preise auf G>und zuverlässiger Aufzeichnungen erhoben werden können, die Schätznngskommission die Preise. Frhr. v. Varnbüler beantragt, daß die bei den Felderzcugnisfen erhobenen Durchschnittspreise nur als Anhalts­punkte für die Schätzungskommission dienen, dieselben somit nie allein maßgebend sein sollen. Es entspinnt sich hierüber eine längere Debatte, nach welcher der betr. Absatz im Neg.-Eutwurf, welcher die Erzeugnisse an Heu, Stroh und Wurzelgewächsen auf Hcuwerth zurückführen und diesen in dem Preis berechnen will, wie er sich bei Rindviehhaltung durch Milchwirthschaft vcrwerthc, abgelehnt und der oben mitgetheilte Commiss -Antrag mit dem Antrag v. Varubüler's, welchen der Berichterstatter als Verbesserungsantrag acceptirt hatte, angenommen.'

Rottweil, 7. Nov. In der gestrigen Sitzung beschlossen die bürgerlichen Collegien einstimmig die Einführung der Gasbeleuch­tung in unserer Stadt. Tie Art und Weise des Betriebes, ob durch

Selbstverwaltung oder durch Verträge mit einem der Uebernahms- lustigen, ebenso die Art der Fabrikation soll weiteren Beschlüssen unter­zogen werden. (Schw. Zt.)

Freiburg, 9. Nov. Eine hiesige Obsthändle rin hatte die _

- und verlegt von

wenig lobenswerthe Idee, sich Trauben durch Schulbuben aus frem­den Grundstücken holen zu lassen und denselben hiefür eine kleine Geldbelohnung zu verabreichen. Daß sie natürlich dabei kein schtech- tes Geschäft machte, liegt auf der Hand, doch dürfte sie in nächster Zeit die Erfahrung machen, daß derlei Compagnie-Geschäft auch brr

nur vor die Schöffen führen. (Freib. Ztg.)

Berlin, 8. Nov. DerSpen. Ztg." zufolge haben die Be» schlüsse des Ministeriums über die Abänderungen der Kreisordmmg bereits des Kaisers Genehmigung erhalten. Der Kaiser hat die Mi­nister auf heute Nachmittag 2 Uhr zu einer Conseilssitzung zu­sammenberufen, welcher, wie derStaats-Anz." meldet, auch der Kronprinz beiwohnen wird.

Berlin, 7. Nov. DerNordd. Allg. Ztg." zufolge ist der Oberpräsident der Provinz Sachsen, Herr v. Witzleben, zur Dispo­sition gestellt worden. Herr v. Witzleben, erst kürzlich durch könig­liches Vertrauen in das Herrenhaus berufen, zeichnete sich unter denen» welche mit Eifer daran arbeiteten, die Kreisordnungsvorlage zum Falle zu bringen, aus. Herr v. Witzleben behält zwei Drittel seines Gehaltes, ist außerdem Domherr von Merseburg und besitzt ein be­deutendes Vermögen.

Die Berliner Polizeimannschaft wird nach dem neuen Etat um 50 Prozent ihrer bisherige« Stärke, also um 700 Köpfe (15- Lieutenants, 71 Wachtmeister und 606 Schutzmänner) vermehrt. Sie wird fomit ein Korps von 2000 Mann bilden, wonach also auf 400 Seelen ein Polizeibeamter kommt.

Berlin, 6. Nov. Die Besprechungen von Vertretern der preußischen und österreichisch-ungarischen Regierung über die Arbeiter­verhältnisse und damit in Zusammenhang stehende volkswirthschaft- liche Fragen nehmen heute ihren Anfang. Um bindende Vereinba­rungen und konkrete Abmachungen kann eS sich, schreibt dieNat. Z.", hier nicht handeln. Besprechungen, Mittheilungen von Erfahrungen, Entgegennahme und Registrirung von Vorschlägen, vielleicht die Vor­nahme volkswirthschaftlicher Enqueten können die einzigen Ergebnisse dieses gouvernementalen Kathedersozialistenkongresses sein.

Wien, 6. Nov. Die österreichische Correspondenz dementirt entschieden die Nachricht von der Errichtung einer Spielbank in Va­duz, welcher sowohl das im Fürstenthnm Lichtensteinin Kraft stehende österreichische Gesetz als auch der ausdrückliche Wille des regieren­den Fürsten von Lichtenstein entgegen stehen.

Schweiz. Wieder ein bischöflicher Blitzstrahl! Der Bischof von Basel hat den Pfarrer Gschwind in Starrkirch bei Olten in- der Schweiz aus dem Kirchenverbande ausgcstoßen und ihm jede geist­liche Handlung untersagt, weil der Pfarrer vertraulich geäußert hat, er könne nicht an das neue Dogma von der persönlichen UnfehlbaMt des Papstes glauben, von welchen! die Kirche 1800 Jahre nichts gewußt habe. Die Gemeinde steht fest und treu zu ihrem Pfarrer und hat den Kapuziner, welchen der Bischof schickte, fortgejagt. Und die Cantonsregierung hat sofort erklärt, sie erkenne Gschwind ÄS rechtmäßigen Pfarrer an und verwerfe das Absetzungsrecht ohne Zu­stimmung der Staatsbehörden.

Frankreich. Paris, 7. Nov. Die Voruntersuchung gegen Marschall Bazaine wird eifrig weiter geführt; General de RiviLre verhörte bereits 240 Zeugen, und gestern begann das Verhör des Marschalls selbst. Der eigentliche Prozeß wird in den ersten Tage» deS Januars vor das Kriegsgericht kommen. Die Baracken iw den noch okkupirten Departements haben 10 Millionen Franken ge­kostet, und nicht wie einige Blätter melden, 20 Millionen. Dieselben, werden später der französischen Armee dienen, welche damit stets in den Ostdepartements eine sehr starke Friedensaufstellung nehmen kann..

Paris, 6. Nov. Ein Schreiben des General-ProkuratorS weist die Beschwerde des Prinzen Napoleon als unstatthaft ab, in­dem die Ausweisung durch den Präsidenten und den Ministerrath be­schlossen und ein Regierungs-Akt sei, über den die Notional-Vesamm- lung allein entscheiden könne. Der Prinz erörtert in seiner Antwort den Brief des General-Prokurators und erklärt, daß er alle Instan­zen der Gerichtsbarkeit erschöpfen werde.

England. London, 5. Nov. Lord Granville und der franz. Geschäftsträger Unterzeichneten heute den Handelsvertrag.

Die ans Nordamerika kommenden Nachrichten bestätigen den Sieg der republikanischen über die demokratische Partei und die Wie­derwahl des Präsidenten Grant. Zur Niederlage des Gegenkandi­daten Greele y trägt namentlich auch der Umstand bei, daß sich die !noch immer grollenden Südstaaten für diesen ausgesprochen haben, was viele Nordstaatliche bestimmte, ihre Stimme für den bisherigen Präsidenten abzugebcn. _^_^_ _ ^ _

Oclschläaec.