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Amts- und IiiteUigenMatt für den Kezlrk.
Donnerstag, den 14. Dezember. Z871.
Amtliche Aekanntmachungrn.
Calw. An die Ortsvorsteher.
Nach §. 22 der in der Nummer 22 des Regierungsblatts von 1871 abgedruckten Landwehrordnung sind die Militärbehör-» den bei der Controls der Mannschaften des Beurlaubtenstandes von den Civilbehörden zu unterstützen. Die Ortsvorsteher werden auf jene Vorschrift und insbesondere auf Ziffer 1 und 2 des angeführten K. 22 zur pünktlichen Nachachtung aufmerksam gemacht. Den 11. Dezbr. 1871. K. Oberamt. Thym.
Calw. Volkszählung betr.
Da die bis ssetzt eingekommenen Gemeinde-Listen vielfach nicht richtig angelegt sind, so werden die Gemeindebehörden zu pünktlicher Einhaltung der bestehenden Vorschriften hiemit dringend aufgefordert. Insbesondere sind die einzelnen Rubriken der Liste genau zu durchgehen, da, wenn über diese Klarheit vorhanden ist, Fehler nicht wohl Vorkommen können.
Im Einzelnen kann Folgendes bemerkt werden:
Die Zählungslisten sind Mit den fortlaufenden Nummern, mit welchen sie versehen seiu müssen, in die Gemeindeliste überzutragen, und dürfen besonders nicht mehrere Zählungslisten unter Einer Nummer der Gemeindeliste zusammengenommen werden.
Wenn tnehrnre Zählungslisten auf Ein bewohntes Gebäude sich beziehen, so ist dieß durch eine entsprechende Klammer anzugeben.
Die weiteren Rubriken können zu Zweifeln nicht wohl Veranlassung geben, da eben in sie nach den gemachten Unterschieden die in den Zählungslisten verkommenden Personen zu vertheilen sind. In den Rubriken 18—25 jedoch dürfen, wie dieß die denselben gemeinsame Ueberschrift zeigt, nur die «der 14 Jahre alten Personen berücksichtigt, die Jüngeren aber müssen weggelassen werden.
Im Uebrigen wird bemerkt, daß die Gemeindelisten probemäßig richtig gefertigt sein müssen, so zwar, daß die in Rubrik 7 stehende Zahl stets gleich sein muß mit den in den Rubriken 8—17 und 26—33 enthaltenen Zahlen zusammen. Auch versteht es sich von selbst, daß die einzelnen Seiten der Liste zusammengezählt und am Schluß eine Hauptzusammenstellung gemacht werden muß, wobei die eben genannte Probe gleichfalls zutreffen muß. Daß die einzelnen Parzellen nach der Reihenfolge, wie sie im Staaishandbuch ausgeführt sind, getrennt gehalten werden müssen, bei der Hauptzusammenstellung aber zu berücksichtigen sind, darauf wird noch besonders hingewiesen.
Mündliche Erklärung kann beim Oberamt stets eingehölt werden.
Sollten weitere Formulare zur Gemeindeliste erforderlich sein, so wären solche zeitig zu verlangen.
Pen 12. Dezbr. 1871. K. Öberamt. Thynu
ergkblmg von Bauarbeiten.
Für die Herstellung des Holzabfuhrwegs im Gemeindewuld Holz, bronn beim Kohlersthal sind im SubmissiouSwege zu vergeben: Erdarbeit veranschlagt zu 2060 fl.
Chaussirung ,, „ l30 fl.
Zus. 2190 fl.
Ueberschlag, Bedingnißheft und Plane sind auf der Schloßberg» bauhütte (bei Station Teinach) etnzusehen, woselbst auch nähere Auskunft über das ab» zugebende Geschirr und Gerüche erlheilt wird.
Die Offerte sind schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift:
„Angebot auf den Holzbronner Waldweg"
längstens bis
Donnerstag, den 21. d. M., Abends 4 Uhr, hiehrr kinzureicheu undfindet um 5 Uhr die Eröffnung statt, welcher die Submittenten
anwohnen können.
Dem Bauamte unbekannte Bewerber haben sich genügend durch Vermögen«, und TüchtickeitSzeugnisse auszuweisen, widrigenfalls sie gänzlich unberücksichtitz t bleiben. Nagold, den 12. Dez. 1871. K. Eisenbahnbauamt.
H rrrmann.
Calw.
Feuers - Gefahr betreffend.
Da bei dem Vorhandensein größerer Kälte die Oefen stärker geheizt werden, so ist damit auch die größte Vorsicht in Behänd lung derselben geboten. Insbesondere ist es sehr gefährlich, in dem Ofen oder in unmittel, barer Nähe desselben Holz zum Trocknen aufzubewahren, — erst in den letzten Ta« gen ist hiedurch in einem hiesigen Wohnhaus Feuer ausgebrochen, welches das Leben dreier Kinder gefährdete und das, wenn nicht frühzeitig entdeckt, bei der strengen
Kälte ein großes Unglück über die Stadt hätte bringen können.
Die Hausbesitzer werden aufaefürdert, nicht nur in ihren eigenen Wohnungen, sondern auch in denen ihrer Mietbsleute sorgfältig darüber zu wachen, daß die Oefen und Kamine in feuersicherem Zustande erhalten und brennbarer Stoff in angemesss» nerEnffernung von demselben gehalten.werden.
Die Feuerschau wird demnäcl st Visitationen vornehmen und werden Uebertretnn- gen unnachsichtlich zur Strafe gezogen.
Stadtschultheißenamt.
Haffner, A.-V.
C « l w.
Bitte.
Bei gegenwärtiger großer Kälte bittest wir dtiügeüd' um Beiträge zu Holz für unsere Armen.
Jeder vvn den Unterzeichneten ist zur Empfangnahme von Beiträgen gerne bereit.
Für sie bis jetzt eingegangenen Bei- träge werden wir m einem der nächsten Blätter bescheinigen.
Kirchenkonvent:
Stadtpf. Mrzger. Haf ner, A.-V.
Diac. Grill. Acker.
Heermann.
Schüz.
Baither.
Calw.
Gas-Cinrichtrmgeu
in Wohnhäusern u. s. w. werden nunmehr auch durch den Unternehmer Herrn Heinrich Hirzel auSgeführt und wollen sich Hausbesitzer, welche solche Einrichtungen treffen wollen, an dessen Ingenieur Herrn Grulich wenden.
Stadtschultheißenamt.
Haffner, A.-V.
Calw.
Das K. Eisenbahnbauamt hat Wächter aufgestellt, welche, so oft in der Nähe der Stadt oder an Straßen gesprengt wird. Vorübergehende warnen, die bedrohten Stellen zn betreten. Erhaltener Anzeige