TseLalivtiWschn.bliil e-,Leint wvchentlecy dreimal: Dienstag. De .nere- ug u. Samaag. -Oer Samst^ za nummer wird ein Untcrhaltungsblatt beigegeben. Abonne- mcntSpreis h albj Lhrl. 1 fl. durchdiePoft bezogen im Bezirk 1 fl. 8 kr., sonstin ganzWürttemb. Ifl.lbkr.
Calwcr Wochenblatt
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Ars. 4.
Donnerstag, den 12. Januar
1871.
MM?" Bestellungen auf das „Calwcr Wochenblatt" werden noch täglich angenommen und die bereits erschienenen Nummern nachgclicfert. Für auswärts wird bei den Postboten oder nächsten Poststellen abonnirt. Die Redaktion.
Amtliche Nrkanntmachungen.
Calw An die Ortsvorsteher
Das K. Ministerium des Innern hat in der in der Nummer 5 des Staatsanzeigers enthaltenen Verfügung vom 4. d. M., betreffend die Anlegung der Wählerlisten für die Wahl von Abgeordneten zum deutschen Reichstage, dasjenige bekannt gemacht und angeordnet, was nothwendig erschien, um eine dem Wahlgesetze vom 31. Mai 1869 (Reg.-Blatt 1871, Nr. 1, Gesetze S. 1) und dem Wahlreglement vom 28. Mai 1870 (das. S. 5) entsprechende Anlegung der Wählerlisten, die vorschriftsmäßige, Montag, den 16. d. M., zu beginnende Aus legung derselben, und die vorgängige vo rschrifts mäßige Be« kanntmachung dieser Auslegung (8- 2 des Wahl-Reglements) zu bewirken.
Im Anschlüsse an diese Verfügung hat das Ministerium mit Erlaß vom 9. d. M. weiter Folgendes angeordnet:
I. Zu 8- 2 des Reglements.
Da, wo die Bekanntmachung über die Auslegung der Wählerlisten durch Einrücken in eine Zeitung erfolgt, ist ein Eremplar der Zeitungsnummer, in welcher die Bekanntmachung erfolgt, der Wählerliste, beziehungsweise der Beurkundung hierüber bei» zuschließen.
Die Wählerliste ist nach ihrer Anfertigung von dem Gemeinderathe oder Theilgemeinderathe, beziehungsweise der Ge- meinderathsabtheilnng in der aus dem Formular zum Wahlreglement (Reg.-Blatt S. 13) unten ersichtlichen Weise zu beurkunden.
II. Zu §. 3 des Reglements.
Einsprachen gegen die Wählerlisten sind von dem Gemeinderathe — bei zusammengesetzten Gemeinden von dem Gesammt- gemeinderathe — nach entsprechender sachdienlicher Verhandlung zu entscheiden.
Die Entscheidung hat gemäß 8- 3 des Reglements zu geschehen und ist demselben entsprechend zu eröffnen.
III. Zu K. 4 des Reglements.
Im Falle Streichungen in der Wählerliste sich ergeben, ist der in Spalte 2 der Liste eingetragene Name zu durchstreichen und in Spalte 11 die Beurkundung nach Vorschrift in dem Formular S. 13 zu bemerken.
Ergeben sich Nachträge, so sind solche in der Weise anzufertigen, wie solches in dem Formular S. 14 vorgeschrie» ben ist und es ist der Abschluß in der daselbst vorgezeichneten Weise zu beurkunden.
Wegen der in dem zweiten Absätze des 8- 8 des Wahlreglements zu erlassenden Bekanntmachungen in den öffentlichen Blättern und in den Gemeinden wird später das Erforderliche verfügt werden.
Schon jetzt wird bemerkt, daß von den zu erlassenden öffentlichen Bekanntmachungen je 1 Abdruck zu den Wahlakten zu.
legen ist.
Nach Vornahme der vorgeschriebenen Bekanntmachungen ist in sämmtlichen Wählerlisten die, Seite 14 des Regierungs' blatts formulirte, Schlußbeurkundung einzutragen.
IV. Zu 88- 9—22 des Reglements
ist in dem Formular 6 (Reg.-Blatt S. 15) eine so genaue Anleitung gegeben, daß weitere Bewegungen nicht erforderlich scheinen. Die Formulare zu den Wahlprotokollen werden den Oberämtern von hier aus zugeschickt werden.
V. Zu 88- 23, 24 und ff.
Die Abgrenzung der Wahlkreise und die Namen der Wahlkommiffäre werden später bekannt gemacht werden.
Hienach haben sich die Ortsvorsteher zu achten.
Den 10. Januar 1871. K. Oberamt. Thym.
SchwarzwtüÄ-Vlihn.
Bahnhof Calw.
Verdingung van Eisenbahn-Hochbau-Arbeiten
OE--.
Höherem Aufträge zufolge sind die hienach beschriebenen Hochbauarbeiten des Bahnhofs Calw im Submissionswege zu vergeben. Es werden demgemäß die Accordöliebhaber eingeladen, Pläne und Ueberschläge bei dem Eisenbahnbauamt in Calw einzusehen und daselbst die mit Fähigkeits- und Vermögenszeugnissen belegten und mit der Aufschrift: „Angebot auf Hochbau- arbeiteu des Bahnhofs Calw" versehenen Offerte bis
Samstag, den 12. Januar d I, Vormittags 11V 2 Uhr,
zur Submissionseröffnung, welcher sie beiwohnen können, abzugeben.
Es betragen die Arbeiten:
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K. Elsenbahn-Hochbauamt.
Bahnhof Calw.
Gppser-
Arbeit.
Zimmer-
Arbeit.
Schreiner-
Arbeit.
Glaser-
Arbeit.
Schlosser-
Arbeit.
Schmied-
Arbeit.
Flaichner-
Arbeit.
Anstrich-
Arbeit.
Hafner-
Arbeit.
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1) Verwaltungs-Gebäude.
2342
34
13,816
24
10,466
4
2705
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4154
7
598
29
2083
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848
56
66
24
2) Nebengebäude . . .
48
18
1,778
39
161
16
74
15
247
43
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—
70
48
151
30
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3) Trottoir mit Rampen .
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4) Wasserabzugsdohlen .'
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Zusammen — j-
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