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Mg.

der Liebesgaben für zigkcit (Nro. 138) inde Leckenpsronn, npfroun.)

kauf.

er Damen-Paletots, ich, um damit zu meisen.

G. F. Würz, bacb.

- Verkauf.

Lutz hier verkauft an icn Liegenschaft am , den 30- Novbr.

>. I.:

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November 1870. z Lutz, Bauer.

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>en 30. November, Interzeichnete wegen s Geschäfts tige und eine, wo-

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d. Bl.

Annonce.

Mit diesem zeige ergebenst an, daß Herr Fr. Ga cken heim er hier von meinem b e kann­ten Prima-Wag enfelt noch eine größere Parthie auf Lager Hai, und solches zuäußcr st billigem Preis jeder Zeit bei demselben zu haben ist.

Zach. Koch.

Röthenbach.

Der Kundgebung von Althengstett in der letzten Nummer dieses Blattes in Folge der Abgeordnetenwahl schließen sich die biirgerl. Collegien zu Röthenbach in seinem ganzen Umfange an, und erbeten sich, jeder Beeinflussung der Wahlagitation der hiesigen Gemeinde ferne zu bleiben.

Im Auftrag der bürgerl. Collegien:

Schultheiß Schwämmle.

Entgegnung

auf den in Nr. 137 dieses Blattes enthaltenen Artikel:

Von einem Wähler an feinen Freund."

Der Artikel enthält eine unverblümte Aufforderung eines Mitgliedes der deutschen Partei an die Lehrer des Bezirks, in die Wahlagitation einzuireten. Seltsamer Weise geht diese Auf­forderung von einem Mitgliede derjenigen Partei aus, welche in demselben Blatte und in derselben Nummer sich die Wahlagita­tionen auf deisi Lande allen Ernstes verbittet.Leider" aber wirft der Verfasser des famosen Briefes aus dem Schlupfwinkel feiner Anonymität hervor mit Behauptungen um sich, welche den Unterzeichneten veranlassen, im Interesse der Ehre seines Standes der allgemeinen Entrüstung hiemit öffentlichen Ausdruck zu geben.

Der Verfasser des fragl. Artikels sagt, es gäbe unter unserem Stande Leute, welche eine Befreiung von Aufsicht in Schulange­legenheiten uud die Verbannung der Religion aus der Schule anstreben. Eine krassere Lüge, eine schändlichere Verdrehung der Emancipationsbestrebungen des Volksschullehrerstandos ist wohl bis dato noch nicht in die Welt geschleudert worden. Um nicht zu weitschweifig zu werden, erinnere ich den Hrn. Einsender bloß daran, daß das Verlangen nach der Befreiung von der Aussicht durch die Geistlichkeit als solcher noch lange kein Streben nach der Befreiung von Aufsicht überhaupt ist, daß im Gegentheile die Forderungen der sogenannten Emancipationspartei eine stram­mere Aufsicht der Schulangelegenheiten involviren. Und die Geistlichkeit ist nicht die Kirche, und noch weniger ist eine einzelne Kirche die Generalpächterin der Religion. Aus allen Schriften der Männer, welche die Emancipation befürworten, wird der Hr. Einsender auch nicht einen Satz herausfinden können, aus welchem sich beweisen ließe, daß die Verbannung der Religion aus der Schule angestrebt wird.

Aus dem klassischen Briefstrfle des Hrn. Wählers, welcher in unerhörter Weise dasLinsengericht" feiner confusen Aufstellungen dem Publikum vorsetzt, läßt sich indessen zur Genüge ersehen, weß Geistes Kind er ist. Vielleicht würde es ihm nicht schaden, wenn er ein wenig bei den geschmähten Schulmeistern in die Schule ginge, uni bei denselben den Anfangsgrund der christl. Religion, nämlich die Duldung gegen Andersdenkende, zu lernen. Aus jeder Zeile seines Machwerks sieht ja ein infallibles Päpstchen heraus, das mit aufgehobenem Finger droht: wer aber anders lehret und redet, denn ich: ^nattism» sit!

Oberreichenbach. Zeit er, Schulmeister,

im Namen mehrerer Collegen.

Möttlingen.

Da Herr Generalconsul v. Georgii die Annahme einer Wahl zum Abgeordneten entschieden abgelehnt hat, so wenden wir unser Vertrauen Herrn Stadtschultheiß Schuldt in Calw zu, indem seine Grundsätze in der deutschen Sache auch die unsrigen sind. Zugleich bemerken wir, daß wir auf Wahlbesuche verzichten.

Im Namen mehrerer Wähler:

Pfarrer Benignus. Schultheiß Lauxmann.

Erwiederung.

Der in Nro. 139 d. Bl. von L-errn Julius Stälin einge­sandte Artikel ist an meine Adresse gerichtet.

Im Interesse des Friedens verzichte ich auf dessen nähere Beleuchtung, da ich aunehme, daß ich meinen Mitbürgern hin­reichend bekannt bin uud dieselben das Richtige vom Unrichtigen wohl zu unterscheiden wissen werden. Ihrem Urtheil stelle ich es ruhig anheim, ob mein Privat- und öffentliches Wirken zum Wohl oder Wehe unserer Gemeinde beigeiragen hat.

Ich für meine Person bin mir bewußt, stets so gehandelt zu haben, daß ich gegenüber Herrn Julius Stälin und dessen Freun­den nicht nöthig habe, meine Augen niederzuschlagen.

In den Wählerversammlungen auf dem Lande, wo der Sach­verhalt weniger bekannt ist, werde ich persönlich den Artikel be­leuchten, damit Waizen und Spreu sich sondert.

Gust. F. Wazner.

Zur Abgeordnetenwahl.

Die Programme.

II.

Nachdem ich im vorigen Blatte darauf hingewiesen habe, daß die durch den unbedingten Eintritt in den Nordbuud für uns unvermeidliche dreijährige Dienstzeit allein schon genügen würde, um uns zu kräftigem Widerstaude gegen diesen unbeding­ten Eintritt zu bestimmen, will ich auch noch von dein Einflüsse sprechen, den derselbe auf unsere freiheitlichen Institu­tionen haben würde.

Bekanntlich ist uns durch unsere Verfassung die Denk- Freih eit in ihrem vollen Umfange garantirt, und es ist darun­ter nicht bloß das Recht verstanden, seine Gedanken unbehindert öffentlich in Versammlungen auszusprechen, sondern auch dieselben durch den Druck Andern mitzutheilen, es ist dieß das Versamm­lungsrecht und die Preßfreiheit. Es sind dieß zwei kost­bare Güter, die zwar viele Jahre unter dem Drucke der alten Bundesgesetzgebung uns verkümmert worden, deren letzte Be­schränkungen aber König Karl bei seinem Regierungsantritt zur Freude des ganzen Schwäbischen Volkes hinweggeräumt hat. Preßfreiheit zwar ist nun auch im norddeutschen Bunde in kaum geringerem Maße, als bei uns zu finden, das Versammlungsrecht aber, dieses für den L-chutz der bürgerlichen Freiheiten so hoch­wichtige Recht, das die Wähler wie seither, so auch zur Bespre­chung der bevorstehenden Abgeordnetenwahl, unbekümmert um die Proteste einzelner Schultheißen, ausüben werden, dieses Recht unterliegt im norddeutschen Bunde einer Beschränkung, die dem schwäbischen Volksgeiste gänzlich unerträglich wäre, indem dort alle Versammlungen nicht nur der Behörde angezeigt werden müssen, sondern auch von dieser überwacht werden und jeden Au­genblick, bei jedem unangenehmen Worte von derselben aufgelöst werden können. Diese eines freien Bürgers unwürdige polizei­liche Ueberwachung bei Ausübung eines der wichtigsten politischen Rechte macht aber dieses Recht geradezu illusorisch und wir wür­den uns schmerzlich berührt fühlen, wenn das große deutsche Ei­nigungswerk durch diese schlimme Dreingabe von Polizeihe.rschaft uns verbittert würde.

Herr Schuldt fühlt diesen und manche andere Mängel, die er freilich nicht genannt hat, woh. heraus und hält es für die Aufgabe des vereinigten Reichstags Gesammtdeutschlands, auf Entfernung derselben hinzuwirken. Allein gerade hierin liegt der Trennungspunkt zwischen ihm und Hrn. Wagner, indem dieser die Beseitigung dieser Mängel, die er in seinem Programme namentlich aufführt, zur Bedingung des Eintritts gemacht, also vor dem Eintritt, gleichsam als Preis des Eintritts, voll­zogen wissen will. Und dieß ist gewiß für unsere, durch ein langjähriges Verfassungsleben constitutionell abgerundeten Ver­hältnisse das Nichtigere. Denn wenn auch an dem guten Willen unserer künftigen Reichstagsabgeordneten zur Verbesserung der deutschen Verfassung nicht gezweifelt werden darf, und unsere