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WO. Stuttgart, 15. März. In der 17. Sitzung der evang. LandcS- synodc wurde der Bericht der kirchenrechtlichen Kommission über die religiösen Dissirentcnvereine erstattet; die Kommission gelangt zu dem Anträge:die Synode wolle sich mit dem dem Gesetzesentwurf, betr. die religiösen Dissiden- lenvereine, zu Grunde,liegenden Prinzirc der Religionsfreiheit einverstanden erklären, zugleich aber einerseits der vertrauensvollen Erwartung Ausdruck ge­ben, es werde die K- Staatsregierung der evangcl. Landeskirche den ihr ver­fassungsmäßig zugesicherten Rechtsschutz jederzeit angedeihen lassen, andererseits insbesondere gegenüber den Geistlichen und den kirchlichen Behörden dic Ueber- zcugung auSsprechen, es sei vor Allem Aufgabe der evangelischen Kirche selbst, durch ernste und einmüthige Benützung der ihr eigenthümlichen Mittel ihre Ordnungen aufrecht zu erhalten. Diese Anträge werden, unter Ablehnung aller anderen Anträge, pure angenommen. Gegenüber den Befürchtungen, die sich in der Debatte bemcrklich machen, als ob es in der evangelischen Landes­kirche an hinlänglichem Schutz gegen die Separatisten fehlen könnte, bezeichnet Cnltminister v. r«olther die Mittel, die den Aufsichtsbehörden zu Gebot stehen und die von der Behörde bisher auch ausreichend in Anwendung gebracht worden. Aber gerade dadurch, daß man die Separatisten nicht zu Märtyrern gemacht habe, habe man erreicht, daß sie eine fast verschwindende Minorität im kirchlichen Leben bilden. Nach amtlichen Erhebungen durch die Oberämter be­trage die wahrscheinlich etwas zu hoch gegriffene Zahl der Dissidenten 4739 und zwar Baptisten 1470, Deutsch-Katholiken 298, Neu-Nazarener 366, Jr- vingianer 106, Jcrusalcmsfrcunde 1599, Methodisten (die aus der Kirche aus­getreten) 728, Mennonisten 172; bei den Methodisten ist das weibliche Ge­schlecht fast dreifach vorherrschend. Auf den Antrag des Prälaten v. Kapsf werden Bibelstunden den Geistlichen dringend empfohlen; von der Kommission werden auch die Betstunden empfohlen, oie jedoch nur eine halbe Stunde dauern und zu welchen in der Sommerzeit die Morgen- und nur im Winter die Abendstunden gewählt werden sollen. 16. März. (18. Sitzung.) Der Antrag v. Kapss'S, die Gottesdienste mit etwas mehr ltthurgischen Formen auSzustatten, findet in der Kommission für Lehre und Cultus Anklang und soll dem Kirchenrcgimcnt empfehlend vorgelegt werden. Dr. v.Palmer will eine Erweiterung wenigstens für die Hauptgottesdienste; Prälat v. Kapsf führt aus, daß der Gottesdienst der cvang. Kirche Schwabens der dürftigste sei, da­gegen weist Prälat v. Dettinger nach, daß alle wesentlichen Elemente, die zu einem evang. Gottesdienste gehören, vertreten, seien. Die Verkündigung des Wortes Gottes bleibe das A und das O. Der Commissionsantrag wird bei der Abstimmung mit großer Mehrheit angenommen, jedoch mit dem Beisätze, daß ein Druck auf die Gemeinden nicht auSgeübt werden solle. Die zwischen dem Kirchenregiment und der Staatsverwaltung in Bezug auf Gewährung und Verwanoiung von Naturalbesoldungsthcilen geschlossene Uebereinkunft findet die Zustimmung der Synodc; ebenso werden die Etatspositionen genehmigt. Das nahende Ende der Synode veranlaßt mehrere Antragsteller, ihre Anträge (Er­richtung eines evangel. Prcdigerseminars, Kirchcnvisitation, Textwahl rc.) zu- rückzuznhcn. Die kirchcnrcchtliche Kommission stellt betreffs der Organisation der Kirwcngemeinde, Vertretung derselben und Verwaltung des Vermögen« den Antrag:die Landessynodc wolle an die Oberkirchenbehörde die Bitte richten, sie möge durch geeignete Anträge dahin wirken, daß unter Abänderung der bestehenden Slaatsgesetzgcbung und unter Abänderung und Ergänzung der kirchlichen Gesetzgebung 1) die rechtliche Vertretung der evangelischen Kirchen­gemeinden in ihrem ganzen Umfang den kirchlichen Organen derselben über­tragen werde; 2) daß die Verwaltung des Vermögens der OrtSkirchengrmein- den einschließlich der in der Gemeinde vorhandenen Stiftungen für kirchliche Zwecke, sowie die Verwaltung und Verwendung der sonstigen kirchlichen Ein­künfte den Organen der OrtSkirchengcmeinden übertragen werde; 3) daß den Organen der evangelischen Kirchengemeinden, wenn das Kirchenvcrmögcn zu Bestreitung der gesetzlich der Kirchengemeinde obliegenden Ausgaben nicht zu­reicht, verpflichtete Dritte nicht vorhanden sind und auch die politische Ge­meinde zu Uebernahme des Abmangels weder verpflichtet noch geneigt ist, das Recht zu Umlage des Abmangels ans die Genossen der Kirchengemeindc ein- gcräumt und die allgemeinen Normen in Beziehung auf die Umlage von Kir- Eenkostcn auf die Kirchcngenosscn durch ein kirchliches Gesetz scstgcstcllt wer- ßs!n; 4) daß den Organen der evang. Kirchengemeinden ein Mitwirkungsrecht

bei Verwaltung derjenigen örtlichen Stiftungen cingeräumt werde, bei welchen

eine Ausscheidung des für kirchliche Zwecke bestimmten Vermögens unmöglich ist; 5) daß die Aussicht über die Verwaltung des Kirchenvcrmögens, soweit letz­tere von den Organen der evang. Kirchengemeinden besorgt wird, den Diöce- sansynoden, beziehungsweise deren Ausschüssen, die Oberaufsicht über diese Ver­waltung aber der Obcrkirchcnbehörde übertragen werde." Der Antrag wird bis zu Ziff. 2 berathen und angenommen. Auch die weitern Ziffern wer­den in der 19. Sitzung (am 17. März) fast ohne Debatte angenommen. Bei der Berathung des Antrags von Rieger und Gen., betr. die Wahrung des thcolog. Charakters der Seminare, wird der erste Antrag der Kommisston, welcher eine Geltendmachung des Einflusses der Kirche aus die Einrichtung und Leitung der Seminaricn und die Bestellung der Lehrer bezweckte, abge­lehnt, der zivcitc Antrag aber,die Obcrkirchcnbehörde möge dahin wirken, daß an jedem niederen Seminar wenigstens ein Theologe als Professor oder EphoruS angestellt werde, welcher nicht nothwendig ein Professoratsexamen in seinem vollen Umfange erstanden haben muh," angenommen. (Schluß folgt.)

Am 18. März hielt die eo. Lander-Synode ihre letzte (21.) Sitzung, worauf der Schlußgottcsdienst, welchem auch Sc. Maj. der König anwohnte, stattfand, an welchen sich der feierliche Schluß durch Hm. Cultminister v. Golther anreihte.

> Nach dem kürzlich veröffentlichten Ergebnisse der Rechnung der württ. Staarsschuldenzahlungskaffe vom Etatsjahr 1866/67 beläuft sich der Stand der württembergischen Staatsschuld am 30. Juni 1867 auf 97,720,320 fl. Bon diesen werden 515,920 fl. zu 5'/», 32.352,000 fl. zu 4'/. »/», 20,906.900 fl. zu 4°),. 20,945.500 fl. zu 3V- °/° verzinst. Das unverzinsliche Papiergeld belrägt3,000,000fl. Bei Vergleichung dieses Standes mit dem Passivbestande auf den 30. Juni 1866imBetrage von 82,914,420fl. ergibt sich im Laufe des Etats­jahrs 1866/67 eine Vermehrung der Staatsschuld von 14,805,900 fl.

DieCorresp. Hoffmann* meldet, daß die Bundesliquidations- kommission am 4. April zusammcntrete, und an derselben Preußen in Vertretung des Nordbunds, ferner Baiern, Württemberg, Baden und Hessen Theil nehmen werden.

Aus Spanien lauten die Nachrichten der Ruhe immer ungün­stiger und wir fürchten, daß dort bald der Bürgerkampf in Hellen Flammen auflodern wird. So wird aus Madrid von gestern, 17. (Abends) telegraphirt: Der Minister des Innern zeigte heute in der Abgeordnetenkammer an, daß in Leres und Moron (Andalusien) aus Anlaß der Conscription Unruhen stattgefunden, bei welchen Barrika­den errichtet wordm und es Todte und Verwundete gegeben. Die Ruhe sei zwar wieder hergestellt, es herrsche aber große Aufregung in Andalusien. Die Cortes nahmen einstimmig einen Antrag an, der daraus abzielt, der Exekutivgewalt eine größeremoralische Kraft zu verleihen'

Italien. Vier Baumeister in Rom sind beauftragt, die Pe­terskirche für das Konzilium einzurichten, die Kosten werden auf eine Million Franks berechnet. Der heil. Petrus und die Apostel werden hoffentlich ein Auge zudrücken; ihnen hatte ihr Herr und Meister ver­boten, zwei Röcke, zwei Paar Sohlen und einen Sack mit auf dir Reise zu nehmen, aber ach, wie groß ist der verbotene Sack geworden!

In Griechenland nimmt die alte Plage, das Räuberwesen, wie­der auf eine schreckenerregendc Weise überhand. Es ist nicht räthlich, sich weit von Athen zu entfernen, weil man Gefahr läuft, in die Hände der Räuber zu fallen. Alle Blätter sind voll von Unheilcn, die dieselbe» aussühren. In Ballas erschlugen sie einen Gefangenen, nach- dem er sein Lösegeld schon bezahlt hatte, was einzig in der Räuberchronik

Redätzirt, gedruckt und verlegt von A. Oelschlitz er.