Das Calwer Wochenblatt erscheintwöchnil- lich dreimal, nämlich Pienstas, Donnerstag '. Samstag: Akoime- menlspreis balbjährl.
st., durch die Vochbe- jügen im Bezirk 1 st. 8-si., sonst in qariz Württemberg 1fl.i5kr,
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N o. 32.
Amrs-^ÄMM'itLPDMLW für -en Pezirk.
Dlnmerstag, den IS. März.
In Calw adonnir manbeiderRedaktion auswärts bei den Bo- ten oder dem nächst ^ gelegenen Postamt. Die Einrückungsgebühr beträgt 2 kr. für die dreiivaltige Zeile oder deren stiaum.
^Amlliche LeKpnnthlMnngen.
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welche die in Nro. 27 d. Bl. verlangten Berichte Mr,,.die BMnderMgen,in den Steuerobjecten noch nicht erstattet haben, werden hieran mit dem Bemerken erinnert, däß h'idrmlEZicht die auf ffen'lK. März en erstattenden Berichte bezüglich der Erhaltung und Fortführung der Flurtarten und PrimärkatästÄ, bei Mesi ewaüch ferner sein Verbleiben hat (dl. Verordnung vom 22. April 1865, Zisf. 1. Abs. 4., Mg.-Bl. S. 96) gemeint sind, es sich vielmehr um die auf die Steuerfreiheit oder Steuerbarkeit einzelner Grundstücke Bezug habenden Veränderungen handelt, wie solche im Amtsblatt v. 1838 Nr. 39 S. 159 aufgeführt sind.
Hienach gehören hierunter: -
») Veräußerungen des Staats an vchcinaligen .sisüeLsteuen. Objekten, welche in den Händen ihrer neuen Besitzer steuerpflichtig worden: Ablauf vost Zehenten uvd anderen Reallasten, wodurch der Reinertrag des Grundkatasters sich erhöht. ?
k) Erwerbungen des Staats von PrivaMn und steuerbaren Instituten, Benützung bürgerlicher Gebäude zu öffentlichen Zwecken, Bestimmung, von Gefallen zu. Besoldungen der Geistlichen oder Lehrer (wohin auch die Radi- cirung von derlei Besoldungen auf die Gefälle überhaupt gehört), da diese Gegenstände, soweit sie der Staats- tzeuer unterworfen waren, nach §. 3 des Gesetzes vom 15. Juli 1821 davon befreit werden; Verwendung v.yn Gütern zu Straßen. . .....
e) Äbgelaufene periodische Steucnreiheit, wodurch eine Aufrechnung im Kataster stattsindet.
<!) Veränderungen in den Ortstatastern in Folge neuer Markungsgrenzen von der Zeit an, wo sie aus die Be- sleurung Einfluß haben.
v) Entdeckte Rekalkulations- und Einschätzungssshler, welche sich ursprünglich in die Kataster eingeschlichen haben.
Die Berichte, welche im Laufe dieser Woche nicht einkommen,-müssen durch Wartboten abgeholt werden.
Den 17. Mürz 1869. K. Oberamt. . Thym.
Calw.
SchuldenliquidaLion.
In der Gantsache des Dr. August Friedrich Köhler in Hirschau, Inhaber der Firma Dr. August Köhler daselbst, Fabrikation chemischer Produkte, wird die Schul- -enliquidation am
Freitag, den 23. April 1869, Vormittags 8 Uhr,
auf dem Rathhause in Calw, kleiner Saal, vorgeuommen werden, wozu die Gläubiger hierdurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch statt dessen vor oder an dem Tage der Liquidationstagfahrt durch schriftliche Recefse ihre Forderungen und etwaigen Vorzugsrechte anzunrelden urid 'in dem einen oder andern Falle zugleich spätestens an der Liquidationstagsahrt die Beweismittel für ihre Forderungen und etwaigen Vorzugsrechte, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, zu Gerichtshanden zu bringen.
: Gläubiger, welche weder an der LiqR-
dationstagsahrt noch vor derselben ihre Forderungen anmelden, die Unterpfandsgkäu- biger ausgenommen, trifft der Ausschluß von der Masse mit dem Schluß der Liqui- dationstagfahrt.
Die an der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger oder Gantanwalt,
j der. Wahl und Bevollmächtigung des Gläu ! bigerausfchusses, unbeschadet der Bestim- !mungen des Art. 27 des Exekutionsgese- jtz^ vom 13. November 1855, der Verwaltung und Veräußerung der Masse und Hier etwaigen Activprozessc gebunden; auch j weiden'dieselben hinsichtlich des Anschlusses ! eines Borg- oder Nachlaßvergleichs als der ! Mehrheit der Gläubiger .ihrer Categorie > beitretend angenommen werden,, soweil sie ! nicht schön, vor der Tagfahrt ihre dießfäl- s lige Eiüwilligung int Voraus verweigert schaben.
: Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs,
^ welch«: arg
! Donnerstag, den 22. April.1869, :
! 'VoMittags 8 Uhr,
! auf dem Rathhaus zu Hirschau.vorgenom- i nien werden wird, wird nur denjenigen bei der Zsisuidalton nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand, versichert find, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist, zu Beibringung einös bessern Käufers vom Tage'der Liquidation an. Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Calw, den 1. März 1869.
K. Oberamtsgericht.
Hartmeyer.
Calw.
Haus-Verkauf.
Die Erben der Christian Wid- mann, Schneiders Wittwe von hier, beabsichtigen am Montag, den 22. März 1869, Vormittags 11 Uhr,
hienach beschriebenes Gebäude im- öffentlichen Aüsstreich auf dem hiesigen Rathhaus zu versteigern.
. .Die Hälfte an:
8,4 Rthn. einem zweistvüigten Wohnhaus^ 0,9 „ Hofraum südöstlich,
0,8 „ Hofraum nördlich, mit Nr. 488 gemeinschaftlich.
10,1 Rthn. in der Bischoffsstraße, neben Daniel Rüffle und Gottfr. Roller. Brandvers.-Anschlag 1200 fl. Nathsschreiberei.
Haffner.
Calw. -
Wiestn-Berkauf.
Auf den Antrag der Erben des Bäckers Christian Ulrich Pfrommer von hier kommen am
Montag, den 22. März 1869, Vormittags 11 Uhr,.
auf dem hiesigen Rathhaus nachbeschriebene Grundstücke im öffentlichen Aufstreich zur Versteigerung:
°/s Mrgn. 8,7 Rthn. Wiesen in der Eisel- stätt, neben Hirschwirth Schöning und den Anstößern;