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Calwer Wochenblatt.
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Nro. 6
Ztiiiistüg, den 16 . Januar.
Amtliche DekannimaĻunger>.
Calw 2ln die Ortsvorsteher.
Ueber den Umfang der Waiderechte in den einzelnen Gemeinden haben im Jahr 1854 statistische Erhebungen stattgesunden, zu welchem Zwecke am 30. August 1854 den Ortsvorstehern gedruckte Frageplane zur Beantwortung hiuausgegeben wurden. Allein nicht nur sind seit jener Zeit mehr als 14 Jahre verflossen, während welcher sich Manches geändert haben wird, sondern es ist auch zu beklagen, daß die damals eingekommenen' Notizen manchfach mangelhaft sind. Das K. Ministerium des Innern hat deßhalb angeordnet, es Wen die früheren Frageplane den Schnltheißenämtern nochmals mit dem Aufträge zngesendet werden, dieselben nach dem jetzigen Stand der Sache zu beantworten, und wo es nöthig ist, möglichst zu vervollständigen, sowohl in Beziehung auf die privatrechtlichen Waiderechte, als auch rücksichtlich der etwaigen ans privatrechtliche Titel gegründeten Culturbe- schränknngen. Es werden daher die Frageplane den Schnltheißenämtern zur Ergänzung und möglichsten Vervollständigung zugesendet. Zur Uebersichtlichkeit ist jedoch nothwendig, daß sämmtliche in dem Frageplane enthaltene Fragen in einem Nachtrags von Neuem beantwortet werden, wobei jeder Antwort die Ziffer der Frage, ans welche sich die Antwort bezieht, beigefügt werden muß. (Z. B. „zu Ziff. 1 re.") . ,
Die so ergänzten und vervollständigten Frageplane sind unfehlbar binnen 12 Tagen wieder an das Oberamt einzusenden. Im Weiteren wird bemerkt, daß bei Aufführung der privatrechtlichen Waidcrechte auch die Namen der Berechtigten speziell anzugeben sind, und ebenso bei den aus privatrechtlichen Titel sich stützenden Cultur-Beschränkungen, von welch' letzteren noch besonders die ungefähre Morgenzahl des denselben unterliegenden Feldes anzugeben'wäre. Bezüglich dieser Culturbe- schränkungen wird zur Aufklärung angeführt, daß als privatrechtlicher Titel hiezu der bloße factische Zustand herkömmlicher Ausübung des Waiderechts auf dem dienenden Grundstück in seiner bisherigen Culturweise und Beschaffenheit nicht geltend gemacht werden kann, daß vielmehr der Nachweis besonderer Erwerbung der Kulturbeschränkungsbefugniß durch Vertrag, letztwillige Verfügung, rechtskräftiges Erkenntniß oder verjährten Besitz des früher bereits geltend gemachten Rechts erforderlich ist, um dem Eigenthümer des dienenden Grundstücks die von diesem verlangte oder versuchte freie Benützung und Umgestaltung desselben zu verbieten. Ebenso kann es nicht als privatrechtlicher Titel gelten, wenn die Culturbe chränkungsbefugniß etwa auf örtlichen Flur- und Waideordnungen, Dorf-Recessen oder irgend einem hergebrachten Feldwirthschafts-C fitem beruht.
_ Den 15. Januar 1869. _ ^ ' K. Oberamt. Thpm.
Calw.
Schuldeli-Äqmdation.
In der Concurssache des Christian K noll von Rietenau, Oberamts Backnang, gewesenen Eisenbahnbau-Akkordanten dahier, werden zu Folge Anordnung des K. Oberamtsgerichts Backnang die hier und in der Umgegend sich aufhaltenden Gläubiger, namentlich die Eisenbahnarbeiter, aufgefordert, Behufs der Abrechnung und Richtigstellung hrer zum Theil beanstandeten Forderungen, ,owie der Aufstellung von Bevollmächtigten zu dereinstiger Empfangnahme der Verweiszettel und der Zahlungen, und zu Vertretung bei den Verhandlungen vor dem Gant-Gerichte in Backnang, an einem der hienach genannten 2 Tage auf dem hiesigen Rathhause in Person zu erscheinen. Diejenigen, welche nicht erscheinen, und insbesondere diejenigen, welche keinen ständigen Wohnsitz im Lande haben, und deren Adresse nicht bekannt ist, haben die ihnen aus dem Ausbleiben erwachsenden Nachtheile sich selbst zuzuschreiben.
Zur obengenannten Verhandlung sind bestimmt:
Mittwoch, der 20. und Donnerstag, der 21. dich, je Vormittags 9—12 Uhr, und Nachmittags 2—4 Uhr.
Den 12. Januar 1869.
K. Gerichtsnotariat.
M a j e r.
Schwarzlval-bahir.
Berakkordirimg v. Eisenbahllbauarbeiteil.
Hohem Aufträge gemäß werden die Arbeiten des' II. Looses 2. ^ d-SU Abthlg. der Sektion Nagold, Strecke Calw-Nagold, zur Submission ausgeboten.
Diese Loos-Abtheilung beginnt bei Nro. 122 der 1. Stunde aus der Markung Wildberg und endigt bei Nro. 33 der 2. Stunde auf derselben Markung.
Dieselbe ist 4,100 Fuß lang.
Die Arbeiten sind nach dem Voranschlag folgendermaßen berechnet, u. zw.:
1) Erdarbeiten, incl. allgemeine Zubereitung der Baustelle 28,845 fl.
2) Tunnel ..... 148,000 fl.
3) Brücken und Durchlässe . . . 20,679 fl.
4) Straßenbauten ...
5) Fluß- und Uferbauten
6) Verschiedene und außerordentliche Ausgaben
7) Bettung ....
460 fl. 5000 fl. 5266 fl. 3500 fl.
kr.
kr.
kr.
kr.
kr.
kr.
kr.
211,750 fl. — kr.
Liebhaber zu Uebernahme dieser Arbeiten haben ihre Angebote, welche den Abstreich an den Voranschlagspreisen in Prozenten ausgedrückt enthalten müssen, unter Anschluß von Vermögens- und Fähigkeitszeugnissen (erstere aus neuester Zeit) schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift:
„Angebot zu den Bauarbeiten im II. Arbeitsloos der Bausektion Nagold" versehen, spätestens bis
Montag, den 25. Januar 1869, Mittags 12 Uhr, bei der Unterzeichneten Stelle einzureichen, wo auch die Plane, Voranschläge rc. zur Einsicht aufliegen.
An demselben Tage, Nachmittags 2 Uhr, findet die urkundliche Eröffnung der eingelaufenen Offerte statt, welcher die Submittenten anwohnen können.
Nagold, 8. Januar 1869. K. Eisenbahnbauamt.
Herrmann.