591

De» Herren Pflegern und Capitalisten empfehle ich mich zum Ein- und Der- kauf von

Migatwnen, Lotteriellwsen etc.

jeder Art und sichere möglichst billige und pünktliche Besorgung zu.

Auch ertheile ich gerne Auskunft über stattgefundene Loos- und Gewinn- zi'ehungen und nehme Lotterieloose gegen billige Entschädigung zur Vormerkung

an- L)»ZlLS

Branntwein Empfehlung.

Guten Fruchtbranntwein verkauft bei Abnahme von 1 Jmi per Eichmaaß zu 22 und 24 kr., sowie noch andere Sorten billigst Mart. Dreiß.

Ein Kinderkaufladen,

ein Schattenspiel,

ferner: ein schöner Weißzeugkasten, eine ! Kommode und 1 einschläfriges Bett ist zu verkaufen; wo? ist bei der Exped. d. Bl. Gultlmgen. . erfragen

Einen gut erhaltenen erfragen.

L i Everspiel.

Bienenstand 150 fl. Psie.Mw

(Dierzon'sche Zehn-Beute mit ausziehbaren! sind gegen gesetzliche Sicherheit sogleich aus- Kästchen, wovon 7 bevölkert) setzt dem! zuleihen ^i

Verkaufe aus !' Mich. Schanz.

Ulrich G-ck°°h-i»-r. ^ HO«» GuldeN

^ werden gegen gute 2fache Pfandsicherheit verkauft, das Simri zu 28 kr. isogleich aufzunehmen gesucht; von wem?

Konrad Köhler, sagt die Exped. d. Bl.

Zum Druck von

in allen Formaten, mit oder ohne Querlinien, sowie aller im Geschäfts- und Pri­vatleben vorkommenden Buch- und Steindruck-Arbeiten empfiehlt sich un­ter Zusicherung schöner und geschmackvoller Ausführung und billiger Preise bestens die A. Oelschläger'sche Buch- und Steindruckcrei.

Die heftigsten Zahnschmerzen

beseitigen augenblicklich un­fehlbar die berühmten

lOOtllUlk Ül'Os 18 .

Verkauf in Originalgläsern zu 18 kr. bei Emil Gcorgii.

4V1» Gulden

sind gegen gesetzliche Sicherheit oder gute ! Bürgschaft sogleich auszuleihen bei § Mich. Schanz

' in Eberspiel.

Hiesiges.

(Eingesciidet.)

Jeder, der Nachts die Straßen Calw'S passirt, wird schon die Bemerkung gemacht haben, daß solche und ist dieß besonders in der Ledergasse der Fall theilweise durch Wägen blockirt sind. Ein wahres Wunder ist es zu nennen, daß bei der mangelhaften Straßen­beleuchtung bis jetzt ein Unglück noch nicht passirt ist. Einsender dS. erlaubt sich, die betreffende Behörde auf diesen Mißstand aufmerksam zu machen und derselben zugleich die in andern Städten bestehende Vorschrift zu empfehlen, die ausgestellten Wägen durch eine ange­hängte Laterne sichtbar zu machen.

TageSneuigkeiten.

Stuttgart, 12. Dez. (4. Sitzung der Kammer der Abgeordneten. Schluß.) Ueber die Legitimation der beiden Posthalter Völmle von Leutkirch und Heß von Waiblingen, die als Staatsbe­amte nicht in den Bezirken wählbar sein sollen, in denen sie einen Theil der Staatsgewalt ansüben, erhebt sich keine eigentliche Debatte. Nach juristisch-technischen Begriffen, sagt Prof. Dr. Römer, sind sie nicht wählbar; nach juristisch-technischen Begriffen, sagt Prof. Dr. Fricker, kann ihre Wahl nicht angefochten werden. Die beiden Ab­geordneten werden in namentlicher Abstimmung mit 70 gegen 6 Stim­men für legitimirt erklärt. Die JustizgesetzgebungS-Commission hat den Abg. Becher zu ihrem Vorstand gewählt.

Stuttgart, 15. Dez. (5. Sitzung der Kammer der Abgeordneten.) Ministertisch: v. Golthcr, v. Mittnacht. Der Abg. Pfeiffer richtet eine Interpellation an den Hrn. Minister der aus­wärtigen Angelegenheiten bezüglich des Schicksals der Festung Ulm: ob Vereinbarungen zwischen den betheiligten Regierungen getroffen worden und ob für Armirung und Besetzung hinlänglich vorgesorgt sei. Eine andere Anfrage ist an den Herrn Minister des Innern gerichtet; sie bezieht sich auf die Hundesperre und wünscht zu wissen, wie lange diese noch dauern solle. Die Tagesordnung führt auf die Berathung des Berichtes der Legitimationscommission über die Wahl des Abgeordneten Knittel von Riedlingen. Aus den Wahl­akten geht hervor, daß der DistriktS-Wahlcommissär Jehle von Buchau versäumt hatte, den Zeitpunkt des Beginns und des Schlusses der Wahl speciell bekannt zu machen. Damit wird eine wesentliche Be­stimmung des Wahlgesetzes, der Art. 13, verletzt und es treten die Bestimmungen des Art. 21 in Kraft. Die Commission kommt durch ihren Berichterstatter v. Sick zu dem einstimmigen Anträge:die Wahl des Oberamtsbezirks Riedlingm für ungiltig zu erklären und

i die Regierung um die schleunige Einleitung einer neuen Wahl für diesen Bezirk zu ersuchen." Dieser Antrag wird von keiner Seite ernstlich angefochten; die Bemerkungen, die von Probst, Schott und Niethammer gemacht werden, beziehen sich auf die Behandlung der Wahlakten, die nach der Ansicht dieser Herren zu Jedermanns Ein­sicht offen -daliegen sollten und die nicht auf die Oberamteien, sondern ins ständische Archiv gehören. Der Antrag der Legitimationscom- miss'on wird mit großer Mehrheit angenommen. Die Wahl von Becher für Knnzelsau und von Bayha für Leonberg wird auf An­trag der Commission einstimmig und ohne Debatte sanktionirt. In die Landesculturgesetzgebungs-Commission werden gewählt: die Herren v. Horn mit 85, Egelhaaf56, Walther52, Schwandner5l, v.Zep­pelin 47, Haag 46, v. Crailsheim 46, Hörner 46, Eberhardt 46, v. Körner 45, Mörike 45, Sarwey 44, Ruf 43; 41 Stimmen er­halten Becher, Ammermüller und v. Sick; durch das Loos wird Becher ausgeschieden. Cultminister v. Golther legt den GesetzeS- ' Entwurf zur verfassungsmäßigen Verabschiedung vor, der die Ver­hältnisse der religiösen Dissidenten zu regeln bestimmt ist; der ganze Entwurf besteht aus einem einzigen Artikel. Zugleich im Namen des Finanz-Ministers legt Justiz-Minister v. Mittnacht den GesetzeS- Entwurf, betreffend die Gerichtssporteln, vor. Der Entwurf bringt etwas erhöhte und zugleich neue Sporteln in Strafsachen. In die aus 7 Mitgliedern bestehende Commission für innere Verwaltung werden gewählt: v. Sick mit 84, Fricker 47, Landsberg, Fritz und v. GaiSberg mit je 44 Stimmen; Veith, Lempenau u. Hörner je 43, durch das Loos wird Veith ausgeschieden. In die aus 7 Mit­gliedern bestehende volkswirthschaftliche Commission werden gewählt: Mohl 55, Elben 46, Nägele 45, v. Owe 43, Ammermüller 43, Deffner 43, v. Sick 42, Hofacker 42, v. Körner 42 St. Um 12'/, Uhr traten beide Kammern zur Ständeversammlung zusammen, zur Wahl einer gemeinschaftlichen Staatsschuldenverwaltungscommission und eines ständischen Mitglieds für den Staatsgerichtshof; der Na­mensaufruf ergibt die Anwesenheit von 114 Stimmen. Bei der Wahl in die Staatsschuldenverwaltungs-Commission erhalten Stimmen aus der Kammer der Standesherren: v. Sigel 107, aus der Kammer der Abgeordneten v. Hofer 109, Lemppenau 70, Sarwey 67, v. Sick 45 St. Als ständisches Mitglied des Staatsgcrichts-Hofes wird gewählt: Prof. Dr. Brinz mit 66 Stimmen. Die Mitglieder der Kammer der Standesherrcn verlassen hierauf den Sitzungs-Saal, v.Sick zeigt an, daß er Vorstand der Landesculturgesetzgebungs- und der Commission für innere Verwaltung sei; Mohl ist Vorstand der Steuergesetzgebungs - Commission.