edigt. Pfeiffer ' eine Versassunzs-- Nonate, nachdem msvotum gegeben, cksleben übersetzen, ich der Regierung nn die Regierung :chte; aber gerade mid von Ehingen düdbundeS, er er- 1 Südbundes. — ch gesinnte Regie- ltischer Aktenstücke jener Frage Zeuz- migstens Anfragen der Regierung an- inmal am Platze, nlung versprochene affen. Vollmer: mit leerem Porte- r Portefeuille. — I e n erwartet nicht, ! e bringen werde, cauensvotum gegen dieselben mit der e Seite, nm der , etigen Vertrauens- citz Mohl miß- ! a, die Selbststän- > m nur die Absicht s an seine Stelle z von 10 Köpfen; Nachdem noch Karl rachdem sich Höl- ^ und anderweitige Der Antrag auf > Mehrheit angenom- jalten Stimmen: l65, Fricker 63, )annecker, Waith Zimmerte je 43 e, Elben, Vahr ! 10 Uhr: Tages-,
Landesherren hat Grafen v. Rech- auf die Thronrede erhielten Fürst v..- a Langenbnrg 28
ic Nachricht, daß > i angefallen, geben Wuthverdacht
Zerienziehung der > Stück Loose ge- 15, 2324, 2300, 111,2601, 1817,
m in Folge eines Besuchenden bc- graben, 10 Per-
Kammer stimmte- r Todesstrafe.
Pforte soll be- Griechenland abberufen und dem zujustcllen; der echischen Untertha-
^as Latwrr Mo»en- lalt erschcintwLchent- lich dreimal, nämlich Dienstag, Donnerstag u. Kamstag. Abonne- mentöpreis halbjährl.
1 fl., durch die Post de-
T.ÄI.S Amts- und InteltigcnMaU für den Kczirk.
Calwer Wochenblatt.
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Nro. 144
Samstag, den 12. Dezember.
1888.
Amtliche DeLanntWuchungik.
Calw. Bekanntmachung in Betreff des einjährigen freiwilligen Diensts im aktiven Heere.
Die militärpflichtigen Jünglinge der Altersklaffe 1848/69, welche zum einjährigen freiwilligen Dienst zugelaffen werden wollen, werden aufgefordert, ihre dießfallsigen Gesuche sobald als möglich, jedenfalls aber noch vor dem Schluffe des Monats Dezember, mit den erforderlichen Zeugnissen belegt, bei dem Oberamte einzureichen. Spätere Eingaben der Angehörigen dieser Altersklasse können nicht berücksichtigt werden.
Den Gesuchen sind folgende Urkunden beizulegen:
1. ein Taufschein, -
2. die schriftliche oder vor dem Ortsvorsteher zu Protokoll erklärte Einwilligung der Eltern, oder jder verwittweten Mutter, oder nach deren Tode des Vormunds,
3. ein gemeinderäthliches Prädikatszeugniß unter Anführung der etwa erstandenen Strafen, und wenn der Bittsteller eine Universität, ,ein Gymnasium oder eine höhere.Lehranstalt besucht hat, unter Anschluß eines Zeugnisses vom Vorstand dieser Anstalt über sein Verhalten in derselben;
4. den Nachweis über den Besitz eines Heimathrechts.
Sodann haben die Bittsteller
5. den Nachweis der nach 1 der K. Verordnung vom 12. März d. I. erforderlichen wissenschaftlichen oder künstlerischen Bildung in der dorr vorgeschriebenen Weise zu liefern, und sich über den Besitz der nach Art. 25 des Kriegsdienstgesetzes erforderlichen Mittel auszuweisen, oder falls sie auf Grund des Art. 26 um kostenfreie Bekleidung und Verpflegung nachsuchen wollen, ihre besondere Bedürftigkeit und Würdigkeit durch entsprechende Zeugnisse darzuthun.
Den 10. Dezember 1868. K. Oberamt. Thym.
Lieferung von Oberbauwürseln
(Schienenunterlagsteinen.)
Offerte aus die Lieferung solcher an die Bahn (ein passendes Wintergeschäft für auf harte Steine eingeübte Steinhauer rc.) werden, jedoch nur für Parthieen von nicht weniger als 100 Stück bei Unterzeichneter Stelle angenommen, wo auch die Lieferungsbedingungen eingesehen werden können.
Nagold im Dezember 1868. K. Eisenbahnbauamt.
H errmann.
Am
Revier Hofstett.
Calw.
Schuldenliquidation.
In der Gantsache des Johann Jakob Bissinger, Bauern in Althengstett, hat man zur Schuldenliquidation, sowie den gesetzlich damit verbundenen weitern Verhandlungen Tagfahrt auf Donnerstag, den 14. Januar 1869, Vormittags 9 Uhr,
anberaumt, wozu man die Gläubiger und Bürgen hiemit vorladet, damit sie entweder persönlich, oder durch gehörig Bevollmächtigte hiebei auf dem Rathszimmer zu Althengstett erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens, vor oder an dem genannten Tage ihre Forderungen durch schriftlichen Receß, in dem einen wie in dem andern Falle unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte, anmelden.
Die nicht liquidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Ansprüche nicht aus Gerichtsakten bekannt sind, am Schluffe der Liquidation durch Bescheid von 8er Masse ausgeschlossen.
Im Falle eines Vergleichs, sowie, in
Hinsicht auf die Bestätigung des Güterpflegers, wird von den Gläubigern, welche sich hierüber weder schriftlich noch mündlich erklären, angenommen, daß sie der Mehrheit der Gläubiger ihrer Classe beitreten.
Das Ergebniß des Liegenschafts-Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers, in dem Fall, wenn der Liegenschafts-Verkauf vor der Liquidations- Tagfahrt stattgefunden hat, vom Tag der Liquidation an, und wenn der Verkauf erst nach der Liquidations-Tagfahrt vor sich geht, vön dem Verkaufstag an.
Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Calw, den 9. Dezember 1868.
K. Oberamts-Gericht.
Hartmeyer.
Mittwoch, den 16. Dezember 1868, Vormittags 10 Uhr, werden im Staatswald Eitele ausgenutzte
800 — 100 V Stück rothtannene Christväumchen
zur Verwerthung gebracht, wozu Kaufsliebhaber nach Hofstett eingeladen werden. K. Revieramt.
Gottschick.
Gültlingen,
Oberamts Nagold.
Pferde-, Pferde-Gesch irr-, Wägen-, Ketten-, Pflug- rc.-Verkauf.
Aus dem Nachlaß des verstorbenen alt Michael Fischer, Fuhrmanns hier, werden am
Donnerstag, den 17. d. M., Vormittags 10 Uhr,
2 sehr gute Zugpferde, Pferdegeschirr,
2 aufgerichtete,
Leiterwagen mit Ketten, 1 Wagenwende, 1 Pflug, Egge und Schlitten
verkauft, wozu Liebhaber eingeladen wer' den.
Den 9. D^ember 1866.
WaisengeriK.