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Calwer Wochenblatt.
Amts- und Intelligenzblatt für den Pezirk.
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oder
utanm.
Nro. 1L8
Donnerstag, den 5. November.
1868 .
Amtliche Detrannrmachungen.
Calw.
Gläubigeraufruf wegen Auswanderung.
Der ledige Michael Kirchherr von Oberkollbach will nach Baden auswandern, ohne wegen Tilgung etwaiger Schulden die vorgeschriebene Bürgschaft zu stellen. Ansprüche an ihn sind binnen 15 Tagen beim Schultheißenamt Oberkollbach geltend zu machen, widrigenfalls Jeder die aus der Unterlassung entspringenden Nachtheile sich selbst zuznschreiben hätte.
Den 3. November 1868.
K. Oberamt.
Act. Walz, St.-V.
Neuenbürg.
Brückenfp erre.
Die Brücke über die kleine Enz im Orte Calmbach wird am Mittwoch, den 11. d. M., von Morgens 8 Uhr an bis Abends 4'/- Uhr gesperrt sein.
Den 2. November 1868.
K. Oberamt.
Lutz.
Forstamt Altenstaig.
Revier Enzklösterle.
Wiederholter Klotzholz-Verkauf.
Das Klotzholz in Wanne 11. und Lan- genhardt 7., bestehend in 868 Nummern mit 26,600 C/, kommt
Samstag, den 14. d. M.,
Morgens 11 Uhr,
in Enzklösterle wiederholt zum Verkauf.
Altenstaig, 2. November 1868.
K. Forstamt.
Holland.
Revier Hofstett.
Akkorde in Wegsachen.
Aus verschiedenen diesseitigen Vizinal- wegstrecken sollen circa 1500 Roßlasten ge- schlagener Kalk- und Sandsteine in Bälde eingeworfen, Seitenwege und Gräben rc. verbessert werden, auch soll der vordere Sommerbergweg durchaus ein neues Stein- geschläg erhalten.
Diese Arbeiten werden Freitag, den 6. Novbr. d. I.,
Vormittags 9 Uhr,
in verschiedene Akkorde vergeben, wozu tüchtige Akkordsliebhaber nach Hofstett eingeladen werden.
K. Revieramt.
Gottschick.
Revier Hofstett.
Am kommenden
Freitag, den 6. d. M., Vormittags 10 Uhr, wird über die Beifuhr von
circa 100 Wagen Compost-Erde
vom Staatswald obere Schindelhardt in die nahe gelegenen neuerkaufteu Baufelder ein Abstreichs-Akkord vorgenommen, wozu Akkordsliebhaber eingeladen werden.
K. Revieramt.
G o t t s ch i ck.
Calw.
Wahl von 3 Mitgliedern in die Ortsschulbehörde.
In Gemäßheit des Art. 15. des Gese- setzes vom 25. Mai 1865, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen des Volksschulgesetzes, ist die Ortsschulbehörde — dermal aus den Mitgliedern des Kir- chen-Convents und 3 Schulmeistern bestehend — durch 3 Mitglieder zu verstärken, welche aus der Mitte der Gemeinde zu wählen sind. Die Wahl geschieht auf die Dauer von 3 Jahren. Außerdem ist eine - gleich große Zahl von Ersatzmännern zu wählen.
Berechtigt zu dieser Wahl sind die Väter und Vormünder der die Volksschule besuchenden Kinder, soferne sie nicht nach Art. 2. des Gesetzes vom 6. Juli 1849 von dem gemeindebürgerlichen Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählbar sind, mit Ausschluß der im Dienst befindlichen Lehrer der Volksschulen und der Mitglieder des Kirchen-Convents, alle in der Schulgemeinde wohnenden volljährigen oder für volljährig erklärten Männer, welche die gemeindebürgerlichen Wählbarkeits-Rechte besitzen. (Art. 1. 2. 3., Absatz 1. des Gesetzes vom 6. Juli 1849.)
Die Abstimmung geschieht geheim. Jeder Wähler hat persönlich einen Stimmzettel in die Wahlurne niederzulegen, auf welchem die Gewählten deutlich mit Vor- und Zunamen, Stand oder Gewerbe zu bezeichnen sind. Gleichzeitig sind auf demselben Stimmzettel 3 Ersatzmänner zu wählen und solche genau zu bezeichnen.
Zur Giltigkeit der Wahl ist erforderlich , daß mindestens ein Dritttheil der Wahlberechtigten abgestimmt hat. Kommt hienach eine Wahl nicht zu Stande, so besteht die Ortsschulbehörde für die Periode vom November 1868 bisdahin 1871 nur aus den übrigen in Art. 15. des Gesetzes von 1865 genannten Personen.
Für die Wahlhandlung ist Montag, der 16. November d. I., bestimmt, an welchem Tage,
Vormittags von 8 —11 Uhr. die Wahlberechtigten ihre Stimmzettel persönlich im Wahlzimmer auf dem Rathhause abzugeben haben.
Man glaubt die Erwartung aussprechen zu dürfen, daß eine giltige Wahl durch zahlreiche Betheiligung der betheiligten Väter zu Stande kommen werde.
Die Wählerliste ist auf dem Rathhause zu öffentlicher Einsicht aufgelegt. Einsprachen gegen dieselbe können bis zum 13. November, Abends 6 Uhr, bei der Ortsschulbehörde vorgebracht werden. Die Versäumniß dieser Frist zieht für den in die Wählerliste nicht Aufgenommenen den Verlust des Wahlrechts für die gegenwärtige Wahlhandlung nach sich, es wäre denn, daß der Wahlberechtigte aus offenbarem Versehen in die Liste nicht ausgenommen worden wäre.
Calw, 31. Oktober 1868.
Wahlkommission:
Lechler. Schuldt. Acker.
Calw.
Papier-Verkauf.
Am Freitag Vormittag 11 Uhr wird auf dem Rathhause eine Parthie ausgeschiedener Akten und Zeitnngspapier verkauft.
Stadtpflege.
Prioat-A »zeigen.
Nächsten Sonntag, sowie die ganze Woche über backt Laugenbrezeln
Bäcker Enz.
« Calw. W
A Einladung. A
H Unsere Freunde und Bekannte A
V erlauben wir uns auf ^
V Donnerstag, den 5. November, ^ H zu Hrn. Restaurateur Schumacher A
freundlichst einzuladen. itz Carl Buhl. V
ltzp Louise Schäfer. ^
Ein Logis,
bestehend in zwei Zimmern, Küche, Holz- piatz u. s. w. ist sogleich oder später zu vermiethen; wo? ist bei der Exped. d. Bl. zu erfragen.