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Calwer Wochenblatt.

Amts- und Intelligenzblatt für, -eu Wezirk.

In Calw abonnirt manbeider Redaktion, auswärts bei den Lo­ten oder dem nächst­gelegenen Postamte, Die Einrückungsg bnhr beträgt 2 kr. für die dreispaltige Zeile oder deren Raum.

Nro. 107.

Donnerstag, den 17. September.

1888.

Amtliche Dekanntmachungen.

Calw.

Bekanntmachung.

Nach einer Mittheilung des K. Oberamts Neuenbürg ist Schulmeister Oßwald in Jgelsloch als Agent der leipziger Feuerver­sicherungs-Anstalt auch für den Oberamtsbe­zirk Calw bestätigt worden.

Den 14. September 1868.

K. Oberamt.

Act. Walz, St.^V.

Holzlieferung.

Die Unterzeichnete Stelle bedarf zu Her­stellung des Transportgerüsts -über den sog. Ziegeldach in der Stadt Calw ca. 5700 jlff 2zöllige Dielen.

Die Bedingungen über die Lieferung dieser Dielen liegen beim Banamt zur Einsicht offen.

Hierauf bezügliche, schriftliche und versie­gelte Offerte wollen bis

Samstag, den 19. September 1868, Abends 5 Uhr, dahier eingereicht werden.

Calw, den 12. Sept. 1868.

K. Eisenbahnbau-Amt.

Sapper.

Dennjächt.

Gläubiger-Aufruf.

Nachdem das K. Oberamtsgericht Calw die Unterzeichnete Stelle mit der außergericht­lichen Erledigung des Schuldenwesens des Johann Georg Funk, Mühlsteinhauers in Dennjächt, beauftragt hat, werden unbe­kannte Gläubiger desselben aufgefordert, ihre Ansprüche, bei Gefahr der Nichtberücksichti­gung, binnen 10 Tagen hier entweder mündlich oder schriftlich anzumelden und zu beweisen.

Liebenzell, dev 14. Sept. 1868.

K. Amtönvtariat.

Haager.

Neubulach.

Gläubiger-Aufruf.

Ansprüche an die Verlassenschaftsmaffe des verstorbenen Johann Martin Seeger, Bauern von hier, auch diejenigen, für welche derselbe Bürgschaft geleistet , sind binnen 10 Tagen anzuzeigen und zu erweisen, widri­genfalls dieselben nicht mehr berücksichtigt wer­den könnten.

Den 15. September 1868.

Stadtschultheißenamt.

Hermann.

Tübingen.

Aufruf an die Wahlberechtigten Angehörigen, des Kaufmannsstandes in Betreff der Wahl der Schöffen bei den Civilkammern der Gerichtshöfe 'des Schwarzwaldkreises.

Nach Art. 54 uud 48 Abs. 3 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 13. März d. I. ist zur Wahl der Schöffen für die Civilkammern der Krcisgerichtshöfe als Angehöriger des Kaufmannsstandes berechtigt:

wer ein Handelsgewerbe mit der Befugniß, eiste Handelsfirma, sei es in eigenem Namen, oder als persönlich haftendes Mitglied einer Handelsgesell­schaft, oder als Vorsteher einer Aktiengesellschaft, »der als Vertreter einer juri­stischen Person, welche Inhaberin eines Handelsgewerbs ist, zu zeichnen, betreibt, oder in der angegebenen Weise früher betrieben hat, begleichen wer Prokurist nn Sinne des Handelsgesetzbuchs war und jetzt in keinem Dienstverhältniß zu einem Kaufmann steht.

In Gemäßheit des ß. 18, Abs. 3 der Bekanntmachung des K. Justiz-Ministeriums vom 20. Juli d. I. in Betreff der Bildung der Dienstlisteu der Schöffen bei den Civil­kammern der Kreisgerichtshöfe lReg.-Bl. S. 426) werden nur diejenigen in den beiden Ge­richtshofs-Sprengel» des Schwarzwaldkreises wohnenden Wahlberechtigten, welche im Handelsregi­ster nicht eingetragen sind, ausgefordert, bis zum 30. d. Mts. , an welchem die Liste der Wahlberechtigten abznschließen ist, ihre Wahlberechtigung auf der Kanzlei des Gerichtshofs in Tübingen schriftlich oder mündlich anzumelden und erforderlichen Falls nachzuweisen.

Hiebei wird bemerkt, daß nach Art. 54 und Art. 37 Nr. 1 des angeführten Gesetzes nicht wahlberechtigt sind:

1) Solche, denen die bürgerlichen Ehren- und die Dienstrechte, wenn auch nur zeitlich entzogen, oder welche durch einen Verweisungs- oder Anklage-Beschluß an der Aus­übung oder dem Genuß der staats- und gemeindebürgerlichen Wahl- und Wählbar­keits-Rechte verhindert sind, desgleichen die unter polizeiliche Aufsicht Gestellten;

2) Diejenigen, gegen welche das Gantverfahren eingeleitet ist, während desselben.

Tübingen, den 15. September 1868.

Der Direktor des Gerichtshofs:

Schäfer.

Herstellung von Einfriedigungen.

Die Herstellung von Einfriedigungen aus tannenen Stangen hinter der Stadt Calw wird in Akkord gegeben.

' Zeichnung, Überschlag und Bedingungen liegen beim Bauamt zur Einsicht offen.

Hierauf bezügliche, schriftliche und mit entsprechender Aufschrift versehene ^ Offerte, welche den Abstreich an den Voranschlagspreisen in Prozenten aus­gedrückt enthalten müssen, wollen bis

Samstag, den 19. September 1868, Abends 5 Uhr, dahier eingereicht werden.

Calw, den 14. September 1868.

K. Eisenbahnbau-Amt. Sapper.

Möttlingen.

Der hiesige Gemeindehopfenacker,

welcher Heuer im zweiten Betriebsjahr steht, hat einen Ertrag von ca. 12 Ctr. sehr schö­ner gesunder Waare geliefert. Der Hopfen ist getrocknet und wird hiemit zum Verkauf angeboten.

Auch Privaten können ca. 40 Centner gleichfalls schöne Waare abgeben.

Den 15. Sept. 1868.

Schultheiß Lauxmann.

Breitenberg,

Gerichtsbezirks Calw.

Liegenschafts-Verkauf.

Die hienach beschriebene Liegenschaft des jung Jakob Seeger, Taglöhners hier, kommt am

Dienstag, den 22. d. Mts., Nachmittags 1 Uhr,

im Exekutionswege auf dem RathhauS dahier im öffentlichen Aufstreich zum Verkauf: