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Calwcr Wochenblatt.
Amts- und Intelligenzblatt für den Bezirk.
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Nro. 41.
Donnerstag, den 9. April.
1868.
Amtliche Dekanntmachungen.
Calw An die Ortsvoesteher.
In Gemäßheit des ß. 59. u. f. der Instruktion zu dem Gesetze vom 12. März d. I. über di- Verpflichtung zum Kriegsdienste wird der Vezirksrekrutirungsrath am Montag, den 20. d. M., Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhause in Calw seine erste Sitzung halten, und hiebei theils die angemeldeten Befreiungs- und Zurnckstellnngsansprüche prüfen, theils über die Tauglichkeit oder Untanglichkeit
solcher Militärpflichtigen erkennen, welche an den in ß. 60 der Instruktion aufgesührten Gebrechen leiden.
Was die Berücksichtignngsansprüche betrifft, so gestattet zwar das Gesetz, daß solche noch am Tage der Loosziehung oder spätestens
binnen 3 Tagen nach derselben angebracht werden. Da jedoch einzelne Betheiligte öfters die erforderlichen Beweisurkunden entweder gar
nicht oder nicht vollständig vorlegen, so liegt es im eigenen Interesse derselben, daß sie mit der Anmeldung nicht bis zu bei oben genannten Frist zuwarten. Sie sind daher aufzufordern, soweit es nicht bereits geschehen ist, ihre Ansprüche ohne Zeitverlust geltend 'zu machen, und mit den erforderlichen Beweisurkunden zu belegen.
Betreffend die Gebrechen, so hat der Bezircsrekrntirungsrath über die in §. 60 Ziff. 1—4 der Instruktion anfgesnhrten in der Regel auf eigene Wahrnehmung hin zu erkennen. Es hab.n deßhalb alle Militärpflichtige, die an einem oder mehreren dieser Gebrechen leiden, zu der oben bezeichneten Zeit persönlich vor dem Bezirksrekrutirungsrathe zu erscheinen. Ueber die in H. 60 unter Ziffer 5—11 bezeichneten Gebrechen dagegen wird auf de» Grund von Zeugnissen entschieden. Um so mehr mnß erwartet werden, daß der Hierwegen in Nro. 38 des Amtsblatts den Ortsoorstehern ertheilte Auftrag ohne Verzug vollzogen werde.
Ebenso ist dem Oberamte, wenn einzelne Militärpflichtige in Untersuchungs- oder Strafhaft sich befinden sollten, hievon sogleich Anzeige zu machen.
Bei der Musterung haben die Pflichtigen reingewaschen und mit reiner Wäsche zu erscheinen. Die Ortsvorsteher, in deren Gemeinden sich Pflichtige befinden, haben der Musterung und resp. Loosziehung anzuwohnen. Diejenigen Mitglieder des Bezirksrekrutirungs- raths, welche an persönlichem Erscheinen zu der oben bezeichneten Zeit verhindert sein sollten, hätten rechtzeitig hievon Anzeige zu machen, damit ihre Stellvertreter berufen werden können.
Den 7. April 1868. ' K. Oberamt. Thym.
Calw A» die Gemeinderäthe.
Nach einem Erlasse des K. Ministeriums des Innern kann die bei stärkeren Feuerungen nicht zulässige Verwendung hohler Backsteine und Mucker zum Bau von Fenerwandungen oder Kaininen, welche zu Ableitung des Rauches von Feuerungen für häusliche Zwecke und von kleinen Feuern in Werkstätten der Metallarbeiter, als: Flaschner, -Miller, Gold- und Silberarbeiter, Zinn- und Schriftgieß«- und dergleichen dienen, unter folgenden Bedingungen gestattet werden:
1) Die äußeren und inneren Wandungen der Steine müssen mindestens eine Stärke von V- Zoll besitzen;
2) im einzelnen Steine müssen sich mindestens 2 Kanäle befinden, deren Querschnitt je nicht über 1 lH" groß sein darf;
3) die Kaminwandungcn sollen mindestens 1' vom Holz entfernt bleiben, und letzteres muß noch feuersicher verwahrt werden;
4) endlich sind die Feuer- und Kaminwandungen sowohl von innen als von außen vollkommen dicht zu bestechen.
Ueberdieß ist strenge darauf zu sehen, daß nur gut gebrannte Steine zur Verwendung kommen.
Die Gemeinderäthe werden sich in den in ihre Zuständigkeit fallenden Fällen nicht nur selbst hienach achten, sondern auch die örtliche Bau- und Feuerschau entsprechend instruiren.
Den 6. April 1868. K. Obcramt. Thym.
Calw.
Zurücknahme eines Steckbriefs.
Der am 27. August 1866 gegen den Metzger Ernst Ludwig Giebenrath von Calw erlassene Steckbrief wird, unter gleichzeitiger Wiederaufhebung der verfügten Vermögens- beschlagnahmc, hicmit zurückgenommen.
Den 7. April 1868.
K. Oberamt.
Thym.
Calw.
Bekanntmachung.
Die Gemeinde Aichhalden beabsichtigt, ir die kleine Enz bei dem sogenannten Kohlstaigle einen Einbindkenter zu errichten. Dieß wird mit dem Anfügcn bekannt gemacht, daß wer
; Einwendungen dagegen zu machen haben sollte, > -dieselben binnen 15 Tagen bei dem Oberamt ! schriftlich vorzubringen hat, widrigenfalls er !es sich selbst zuzuschreiben hätte, wenn spätere Einwendungen keine Beachtung finden.
Die Plane können ans der Oberamts- Canzlei «»gesehen werden. .
Den 7. April 1868.
K. Oberamt.
^ Thym.
: Revier Hirschau.
'Brennholz- und Reisstreu Verkauf.
Am Samstag, den II. ds., aus dem Staatswald Miß:
, 35 Klafter Nadelholz-Scheiter und Prügel,
I sowie 120 Haufen ditto Reisstreu.
Zusammenkunft Morgens 9 Uhr im Schlag. Wildberg, den 6. April 1868.
K. Forftamt.
Nietham mer.
K. Forstamt Wildbcrg.
K. Revier Stammheim.
Verkauf von Nadelreisstreu.
Am Samstag, den 1l. d. M., kommen zur Versteigerung:
1) Im Staatswald Dickemer Schlößle
34 Haufen.
Zusammenkunft Morgens 9 Uhr an der Waldgrenze beim sog. Zieglers Acker.
2) Im Staatswald Weil erstich
circa 40 Haufen.
Wegen der Feiertage wird die nächste Nummer Dienstag Mittag anSgegeben.