Mb können wir nur u; das sei auch das re Wehrpflicht, und einer Nation hervor­prinzipiell richtig in s, daß die lange Prä- Gesetze, das für die stelle finden dürfen, ch und bringt damit in Zusammenhang, weil sie nicht einen von welchen: andere Präsenz und kritisirt :lche derselben immer esagte 2jährige Prä- : Jahre Präsenz die werden könne, als nere Soldaten gebe, Sedürfniß des Volks müsse schon in der >er'schen System den ' durch das neue Ge- 3,700,00) fl. ans ill. steigen werde. Die un lebhaftes Bildsent- ede. Außerdem wer- ahren wirksam werde, and des Uebergangs Reglements sei im­preußische einführeu ret und nur um eine >e. Das Zündnadel- : bewaffnete Männer Zudem seien die um- u. Schließlich sagt Wenn die Regierung 2 Jahrgängen Land­ser eingeübt zu sehen ege, das 5800 Mann sniß nachzewiesen sei, das in einen Ueber- >en sein, daher bitte sentwnrf nicht beizu- der Einberufung von lehr Berufsstörnngen :ee. Dieser Gedanke nd keinen seiner Bor­sten. Es wird über t: ans die Berathnng n Antrag stimmen 41 ', er ist also verworfen, mSt. A." unterm Feuer" erscholl gegen Nontag und die vom 'auenerregendes Flam- I angefüllten Scheuer as Feuer aus und n ganzen unteren am eachtet aller Anstren- st und der rasch her- Murrhardt und Hall u. Gebäude sind 43 e neue Gräflich Pück- ue Kanfmannshäuser.

ang der Delegationen ng der Aufgabe aus, l Ergebniß ihrer Be­ierreichs zu den neuen -in neue Bürgschaften

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!git erscheint wLitzent. l ch dreimal. nämlich KitN»Lg,-«nnerSas Ismstas Ädonne. -n-attvr«« halbjährc Ich. durch die Dost de» jdgtv im Bezirl 1 8 . < kr.. sonst in qarz Württemberg: g. IStr

Calwer Wochenblatt.

Amts- und Intelligenzblatt für den Pezirk.

Zn 8 »Iw abo»»!rt man bei dir Redaktion »udwärt« de> °>n < o > ten oder dem nachü- gelegenen Postamt Die ÄinrückumSz». buhr beträgt r kr. füi dir dreispattig« Zeit oder deren Rau«.

Nro. 1«

Dienstag, den 28 . Januar.

1868 .

Amtliche Dekanntmachungen.

Calw An die Ortsvorstcher

In Folge sich häufender Anfragen einzelner Oberämter über die Bedeutung des Wortes .Wohnsitz" in: Punkt V. des Circular- Erlasscs vom 10 d. M-, betreffend die Anfertigung der Wählerlisten für die Wahl der Abgeordneten zum Zollparlamente, hat das K. Ministerium des Innern dem Oberamte eröffnet, daß unter dem Worte Wohnsitz das Domicil im juristischen Sinne, nicht aber der bloße Aufenthaltsort zu verstehen ist, auch daß eine als unselbstständig geltende Stellung nach Punkt II. des Er­lasses vom Wahlrecht nicht ausschließt, dieses dagegen stets nur da ausgeübt werden kann, wo der an sich Wahlberechtigte sein Domicil hat.

Hienach haben sich die Ortsvorsteher zu achten.

Den 27. Januar 1868. K. Oberamt. T h Y m.

Calw An die Gemeinderitthe.

Die Gemeinderüthe, welche den durch Erlaß vom 5. Novbr. v. I. angeordneten Bericht über die zur Vertilgung der Maikäfer zu nehmenden Maßregeln noch nicht erstattet haben, werden an dessen Vorlegung erinnert.

Den 25. Januar 1868. K. Oberamt. ThYm.

Wildbad Aufnahme in das Armenbad

Die Gesuche um Aufnahme in das Armenbad (Katharinenstisk) in Wildbad sind spätestens bis 10. März d. I. durch Vermittlung einer zur Portofreiheit berechtigten Behörde mit der Bezeichnung alsDienstsache" an die K. Badaufsichtsbehörde in Wildbad einzureichen.

Diese Gesuche sind zu belegen: -

1) mit einem gemeinderäthlichen, oberamtlich beglaubigten Zeugnisse, welches zu enthalten hat:

s) den vollständigen Namen, Wohnort, Alter, Gewerbe des Bittstellers;

d) dessen Prädikat, erstandene Strafen, Vermögens- und Erwerbs-Verhältnisse;

o) eine Nachweisung darüber, daß die Gemeinde- und Stiftungskasten den Bittsteller für den Gebr anch der Badekur nicht vollstän­dig unterstützen können;

6) eine Erklärung, daß der Gemeinderath Sicherheit leiste für die Deckung derjenigen Kosten, welche nicht voin Katharinens! ist bezahlt werden, z. B. für Her- und Heimreise, für längeren Aufenthalt, für Sterbfall u. s. w.

2) mit einem ärztlichen Zeugnisse über die Art »nd Dauer der Krankheit unter Angabe der angewcndeten Mittel.

Die Bittsteller haben die höhere Entschließung und die Einberufung durch die Badaussichtsbehörde abznwarten.

Wer sich früher in Wildbad einfinden würde, könnte nur gegen Bezahlung der Taxe die Bäder gebrauchen und hätte in Ermang­lung der erforderlichen Mittel zum Aufenthalt in Wildbad die Zurücklieferung in die Heimath zu gewärtigen.

Kinder werden in den Monaten April, Mai, September und Oktober unentgeltich in das Katharinenstist ausgenommen; zur Aufnahme in die Kinderheilanstalt Herrenhilfe in den Monaten Juni, Juli und August werden für Kinder angemessene Gratialien mit Freibädern verwilligt.

Von den Gemeindebehörden wird erwartet, daß sie Leuten, welche nicht zu den unbemittelten gehören, oder solchen, von welchen eine Belästigung der Kurgäste zu befürchten wäre, keine Zeugnisse ausstellen und den Aerzten wird die Aufforderung vom 7. März 1853 (Staats- Anzeiger Nro. 60) in Erinnerung gebracht.

Die K. Oberämter werden ersucht, gegenwärtige Bekanntmachung mit dem Anfügen in die Bezirksblätter einrücken zu lassen, daß Gesuche, welche nach dem 10. März d. I. einkommen, auch wenn sie die oben bezeichnten Notizen enthalten, nur in besonders dringenden Fällen ausnahmsweise, solche, welche die oben bezeichnet«: Notizen nicht enthalten, aber überhaupt nicht berücksichtigt werden können.

Den 20. Januar 1868. K. Badaufsichtsbehörde.

Auf d°. Abbruch

werden verkauft:

Die Häuser Nro. 486, 485, 470 und Nro. 469, früher dem Tuchma­cher Ebble, der Eatharine Widmann, dem Conrad Diegele rc. und dem Küfer Kaag rc. dahier gehörig, sämmtlich hinter der Bischoss- straße gelegen.

Die nähern Bestimmungen können bei der Unterzeichneten Stelle An­gesehen werden und wollen die darauf bezüglichen, schriftlichen, versiegelten, mit der entspre­chenden Aufschrift versehenen Offerte längstens bis nächsten

Donnerstag, den 30 Januar, Abends 4 Uhr, auf dem Bauamtsbureau eingereicht werden.

Bemerkt wird, daß zur leichtern Abfuhr der Abbrnchsmaterialien ein Weg von den abznbrechenden Häusern bis in das Hengstetter Gäßle gegenwärtig hergestellt wird. s

Calw, 27. Januar 1868. - - >

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Breitenberg.

Liegenschafts-Verkauf.

In der Verlassenschaftssache des weiland Johannes Braun, Bauers hier, kommt dessen Liegenschaft, bestehend in:

15.5 Rthn. Einer von Holz erbauten zwci- stockigten Behausung mit Ziegeldach und Stockmauer, mitten im vorder:: Weiler.

Vs Mrgn. 21,0 Rthn. Hofraum dabei.

Die Hälfte an

16.5 Rthn. einer von Holz erbauten Scheuer mit Ziegeldach und Fnßmauer beim Haus.

2,2 Rthn. Ein Backofen nebst Hütte mit Ziegeldach dabei.

V» Mrgn. 40,1 Rthn. Gras- und Baum­garten im vorder:: Weiler.

K. Eisenbahnbauamt.