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Stuttgart, 3. Ja». (50. Sitzung der Kammer d. Abgeordn.) Mohl iirterpellirt den Kriegsmiuister, ob es gegründet sei, daß Württemberg keine Einrichtung für Fertigung von Zünduadetpatronen besitze und sie von Preußen beziehen müsse, und ob Maßregeln zur Beseitigung dieses Mißstandes getroffen seien? . Der anwesende Kriegs­minister schweigt vorerst und beantwortet die Interpellation Schotts wegen Umänderung unserer Gewehre in Zündnadelgewehre dahin, daß dieselbe bis znm Frühjahr vollständig durchgeführt sein werde, daß die angestellten sorgfältigen Proben die vollständige Haltbarkeit und Trefffähigkeit der uingeänderten Gewehre ergeben haben und nur etwa 5 Prozent (!) zu Grund gegangen seien. Schott bedanerr die Um^ ändcrnng hauptsächlich wegen der Unzukömmlichkeiten des preußischen Kalibers, das zur Folge habe, daß unsere so trefflichen Oberndorfer Gewehre bald znm alten Eisen geworfen werden dürften und behält sich Weiteres für eine spätere Gelegenheit voi. Die Gesetze wegen Kraftlvserlläruug der Inhaber- und Wechselpapicrc werden sofort in' namentlicher Abstimmung angenommen. Der Bericht der Juslizgesetz- l gcbungscommission über den Ant.ag ans on dloe-A»nähme konnte im ^ Drucke nicht vollendet werden, daher derselbe ans die Tagesordnung' der nächsten Sitzung, Dienstag dm 7. Ja». Nachmittags 4 Uhr,- gesetzt wird. Schließlich beantworten die erschienenen Minister des! Auswärtigen und Kriegswesens tue Interpellation -A m m e r m üllc r' s ! wegen des Vorgehens mit dem preußischen Exerzier-Ncglement und der Zündnadelbüchsen dahin, daß die Bercdnngen der Minister in Mün-! chen alsfim Einklang mit den Consermzbeschlüssen stehend, von den Regie-' rnngen anerkannt worden seien, und letztere der Zustimmung der Stände nichts in deren Competcnz Liegendes entziehen wollen. A m m e r m üller fürchtet, die Negierung habe mit ihrem einseitigen Vorgehen ein luit.

aocompli schaffen wollen. 8. Jan. Die 51. Sitzung der Kam­mer d. Abgeordn. vom Abend des 7. Jan. war der Berathung des Entwurfs einer neuen Civil-Prozeßordnnng gewidmet. Wir theilen aus der wichtigen Sitzung mit, daß selbst Römer und Holder für den Entwurf waren, so großen Werth sie auch auf das Zustande­kommen einer allgemeinen deutschen Gesetzgebung legen zu müssen glaubien. Röme r stellte sogar den Antrag, nach einer bestimmten Frist das Gesetz einer Revision zu unterziehen, zog seinen Antrag aber zurück, nachdem der Justizdepartcmcntschef Staatörath v. Mitt- nacht eine viel weiter gehende Erklärung abgegeben, dahin gehend, daß von Gcrichtsvorständen, von Richtern und Advokaten periodische Berichte eingescndet werden sollen, durch welche etwaige Schwächen des neuen Gesetzes auch zur Kmntniß der Kammer gelangen werden, der es durchaus unbenommen bleiben soll, Anträge zu stellen, die zu einer gemeinsamen deutschen Gesetzgebung führen könnten. Zu der Vorbcrathiuig einer Prozeßordnung für Norddentschland sei Württem­berg nicht eingeladen worden. R ö m c r: Man hätte mir darum nachsnchen sollen. Bei der Endabstimmung über die Civilprozeßord- nung wird der Entwurf mit 79 gegen die 2 Stimmen von v. Meh­ring und Hopf angenommen. Die Abschaffung der körperlichen Züchtigung in den Strafanstalten wird auf Antrag der Regierung zum Beschluß erhoben; derStrafstuhl", der sich in Baden seit 1831, wenn auch nieist nur als Drohmittel, erprobt, nicht angenommen, obgleich ihn StaatSrath v. Mittnacht für nothwendig erklärt, so lange es Leute gebe, denen schmale Kost immer noch gut genug und Dunkel- Arrest willkommen sei, weil sie da nicht zu arbeiten brauchten.

Tübingen. (Schwurgerichts-Verhandlungen.) Die letzte Ver­handlung am 7. Januar betraf die Anklage gegen den suspendirten Schultheißen Fid. Weipert von Ergcnzingen, O.-A. Nottenburg, ge­wesenen Abgeordneten für den Bezirk Rottenburg, wegen betrügerischen Bankerott». Der Angeklagte erschien ohne Vertheidiger und verzich-