ff meinen Knieen l meines Vaters er nur verlange, :inst mir anheim

bekommen, wen« Sei ruhig. Nun eher wieder fort, bis Alles aus­schützen vermag md nimmer lasse

ihlte sich wirklich

flüsterte sie. Niemand, der mir

scht haben I" rief

mar ein glücklich immer der alten wei Herzen, die lich zu fühlen, ren zuvor sich so e hatte ihn ver- h den bewölkten drohen und sich iückchen Himmel- lleu Seiten hin.

verzehren, und > weiten blauen wenn daS Herz

)ie Einwilligung -ringen Marie wllte er Gerecke s ihm fest zuge­reist. Sein Herz ch mußte er sich an einen harten llles gefaßt und trat er ihm jetzt , daß zu der- Hoffnungen und daß er ihn aus Niger geeilt sein.

. Seine Ungr- eigenthümlicheS wohl bekannten jahrelang geär­gert hatte. Wie l Hause geschie-

ause. Von der ,ar leer. WaS e Störung Her­nie an einem erschreckte ihn trat auS dem l Meister.

>en Ohren nicht

Schlag hat ih» Forts, folgt.)

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«tt erschein! wocpcnl, l 4 dreimal, nämlich Dienstag, >au««cha, ,. -amstog Abonne, «enllvreit balbjäbri. 1 l.. durch die Post be- ,ogeu im Bezirk t S- st kr., sank m ganz Württemberg 1g.lbir.

Calwer Wochenblatt.

Amts- und InteüigenzblaU für den Bezirk.

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Nro. 4

Dienstag, den 14. Januar.

1868 .

Amtliche Drkanntmachungen.

Calw.

Gläubiger-Aufruf wegen Auswanderung.

Der ledige Steinhauer Christian Lutz von Deckenpfronu will nach Nordamerika aus- wandern. Da er wegen Tilgung etwa nach­kommender Schulden keine Sicherheit leistet, so werden etwaige Gläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche binnen 15 Tagen beim Schnlt- heißenamt Deckenpsronn geltend zu machen, widrigenfalls Jeder die ans der Unterlassung entspringenden Nachtheile sich selber znzuschrei- ben hätte.

Den 1l. Januar l868.

K. Oberamt.

Thy m.

Oberreichenbach.

Warnung vor Borgen.

Der Dielenhändler Matthäus Lutz von Siehdichfür contrahirt mittelst seines in Be­trieb befindlichen Dielen - und Schnnhandels so viel Schulden, daß zu deren Tilgung keine Hoffnung vorhanden ist. Bemerkter Lutz wurde schon früher zweimal vergantet, und hat bis jetzt noch nicht das geringste Vermögen erworben, auch steht seiner Zeit nichts in Aussicht.

Es werden deßhalb alle diejenigen Perso­nen, welche von Lutz znm Borgen veranlaßt werden sollten, ernstcns gewarnt, weil ihnen von Amtswegen zu keiner Bezahlung verholfen werden kann. !

Die Schultheißenümter werden ersucht, Vorstehendes in ihren Gemeinden bekannt ma­chen zu lassen.

Schultheißenamt.

Lutz.

Schönaich.

Marktberichtigung.

Der im Laufe dieses Monats dahier statlfin- dende Viehmarkt ist in den verschiedenen Kalen­dern das eine mal auf 23., das andere mal auf 30. Januar l. I. angegeben.

Es wird daher bekannt gemacht, daß die­ser Biehmarkt am

Donnerstag, den 23. Januar 1868, dahier abgehalten wird. Verkäufer und Käu­fer werden zu dessen Besuch eingeladen. Stand­geld wird keines erhoben.

Den 8. Januar 1868.

Schultheißenamt.

Lauxmann.

Privak-A »zeigen.

Calw.

Danksagung.

Wir fühlen uns gedrungen, für die vielen Beweise von Liebe und TheLnabme, welche uns bei dem herben Verlust unserer lieben, in dem Herrn entschlafenen Gat­tin, Mutter, Schw-ster und Schwägerin, während ihrer kurzen Krankbeit zu Theil wurden, für den tröstenden Gesang vor dem Hause, den Herren Ehrenträgern und für die zahlreiche Begleitung zu ihrer Ruhe­stätte unfern herzlichsten Dank zu sagen.

Im Namen der Hinterbliebenen:

der trauernde Gatte Christian Linken heil, Metzger.

I. Anzeige über eingegangene Liebes­gaben für die Hungernden in Ostpreußen.

Sch 1 fl, I Sk. t fl. 45 kr., C. W. 3fl 30 kr., vr. M. 1 fl. 45 kc, Mor. S. 1 fl. 45 kr., L. D. 1 fl . N. sen. 1 fl.. N V. 30 kr., - G. F. W. 1 fl., C. St l fl. 45 kr., t Bau-! ausseher bei Bölz u Joos 1 fl. 30 kr. 1 j Eisenbahnarbeiter 6 kc., Sipfc. Sch. 2 fl., l Vikar S. 1 fl, Dec L. 1 fl. 45 kr , ano­nym 33 kr.. E. S. 3 Pfd. Gerste, 3 Pjd. Reis, zus 21 fl 54 kr.

Innigsten Dank für diese Liebesgaben, welche heute an Herrn Carl Ziegler in Stuttgart zu deren Weiterbeförderung von hier abgeschickt worden sind.

Um weitere Geldbeiträge und Victualien /bittet für die Schwerbedrängten Calw, 13. Januar 1868

Postmeister Assenheimer.

Medicinisch-chirurgische Zu­sammenkunft

Donnerstag, den 16. Januar.

Oberkollwangen.

Haus- und Mter-Verkauf.

Der Unterzeichnete bringt seine im vorigen Jahr in Nro. 129 und 130 dieses Blattes näher beschrie­benen Gebäude und Güter am

Donnerstag, den 23. Januar, Morgens 9 Uhr,

auf dem hiesigen Rathhaus zum zweiten­mal zum Verkauf, und ladet Kaussliebha der höflich ein.

Philipp Reinhardt.

Gechingen.

Geschäfts-Empfehlung.

Dem verehrlichen Publikum mache ich die ergebene Anzeige, daß ich wich hier als Buchbinder niedergelassen babe, und empfehle mich bestens zur Uebernahme aller in mein Geschäft einschlagenden Arbeiten, und sichere solide und billige Ausführung derselben zu. Ferv. B r eitl ing, Buchb.

Die in der letzten Landesversammlung be­schlossene

Adresse der Lolkspartei an die Abgeordnetenkammer

mit der Bitte um Verwerfung des eingebrach- ten Wehrgesetzentwurfs ist bei mir zur Un­terzeichnung aufgelegt und lade ich Jedermann, ob er der Partei angehört oder nicht, zur Unterzeichnung ein.

Emil Georgii.

Die Adresse lautet:

Hohe Ständeversammlung!

Unter Bezugnahme auf die der zweiten Kammer im Lauf des vorigen Jahres aus den verschiedensten Kreisen des Volks zugegan­genen Bitten um Einführung eines dem schweizerischen nach gebildeten Miliz­systems und im Anschlüsse an die Resolution der württembergischen Landesversammlnng svom 6. Januar erlauben wir uns, an Hochdieselbe die Bitte zu richten:

daßsie aufdieGefahr hin, das bisherige Gesetz zu behalten, den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Verpflichtung zum Kriegsdienst als unannehm- b ar verwerfe,

einmal, weil derselbe ein weiteres Glied der Kette bildet, durch welche Württemberg zum Verderben seiner Selbstständigkeit und Freiheit an Preußen gefesselt werden soll,

sodann weil derselbe eine mit allgemeiner Wehrpflicht unvereinbar lange Präsenz festsetzt, welche den Einzelnen mit einem unerträglichen Opfer, das Land mit unerschwinglichen Kosten bedroht,

weil derselbe in Widerspruch mit der allge­meinen Wehrpflicht die ungerechte und unsitt­liche Loosziehung beibehält, endlich

weil derselbe in dem Institut der Freiwil­ligen mit einjähriger Dienstzeit ein Privile­gium für den Reichen einführt, welches die bürgerliche Gleichheit verletzt, und weil er zu­dem die Zulassung der Freiwilligen an Be­dingungen knüpft, welche der Begünstigung und Bedrückung durch die Behörden Thür und Thor öffnen.