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Amts- und IntelligenzblaU für den Pezirk.

Calwer Wochenblatt

Nro. ISO

Samstag, den 28 . Dezember.

18 « 7 .

Amtliche Dekanntmachungen.

Calw. An die Ortsvorsteher.

Nach einer Mittheilung des Commando's des K. 2. Infanterie-Regiments bat die zur Einübung im preußischen Reglement auf den 3. Januar k. I. einberufene Mannschaft erst am 7. Januar kommenden Jahres einzurücken.

Die Schultheißenämter haben dicß den einberufencn Soldaten alsbald zu eröffnen.

Den 26. Dezember 1867. K. Oberamt. T h y m.

Hauser-Verkauf

auf den Abbruch.

Auf den Abbruch werden verkauft:

t) Das früher dem Oeconom Rühle gehörige Haus Nr. 444 sammt Hintergebäude.

2) Das Zimmennann Bühler ' sche Haus Nr. 412, beide am sogenannten Hengstetter Gäßle gelegen.

Die näheren Bestimmungen können bei der Unterzeichneten Stelle eingesehen werden und wollen die darauf bezüglichen, schriftlichen, versiegelten, mit der entsprechenden Aufschrift versehenen Offerte längstens bis 28. Dezember d. Js., Abends 6 Uhr, auf dem diesseitigen Bauamtsbureau eingereicht werden.

Calw, den 23 Dezember 1867. K. Eisenbahnbau-Amt.

Sapprr.

Polizeiliche Verordnung.

Nachdem das K. Ministerium des In­nern die Aufhebung der Polizeistunde für die Stadt Calw vorläufig auf ein Jahr, übrigens in stets widerruflicher Weise im Wege der Dispensation gestattet hat. wird die Handhabung der Ruhe und Ordnung in den Wuthshäusern, solange die Nachbar­schaft in ihrer Ruhe nicht gestört wird, voll­ständig dem Wirthe selbst überlassen, welchem aber sreigestelll ist, zur Geltendmachung seines Hausrechts die Hilfe der Polizei an- zurufen.

Zur Sicherung der Nachtruhe und Hand­habung der Ordnung werden folgende Be­stimmungen getroffen:

1) Das Singen und Lärmen jeder Art in den Wirthschafts-Lokalen nach 10 Uhr Nachts ist bei Strafe verboten; in Beziehung aus das Singen, Lär­men und Jauchzen auf den Straßen hat es bei dem bisherigen Verbot sein Verbleiben,

2) Geordnete musikalische Produktionen von Gesangvereinen und andern Ge­sellschaften in den Wirlhshäusern kön­nen ausnahmsweise bis 12 Uhr ge­stattet werden, es ist aber beson­dere Erlaubniß hiezu einzu­holen

3) Die Dauer der Tanzunterhaltungen wird bei Ertheilung der Erlaubniß zu denselben besonders bestimmt werden.

4) Im Falle der Uebertretung dieser

Bestimmungen in einer Wirthschaft hat die Polizei einzuschreiten und die Uebertretcr zur Anzeige zu bringen. Sollten die Namen der Uebertreter auf Befragen nicht angegeben werden oder sonst nicht sogleich ermittelt wer­den kennen, oder im Falle in der gleichen Nacht eine wiederholte Siö rung in derselben Wirthschaft eintreten sollte , so hat die Polizei die Leerung dieser Wirthschaft zu verlangen, sie hat dieß ordnungsmäßig zu verkündi­gen. nach einer Viertelstunde zu vifi- tiren, und die noch Anwesenden zur Anzeige zu bringen.

5 ) Der Ungehorsam gegen diese Anord­nungen wird nach Art. 1 deS Poli- zeistraf-Gesetzrs geahndet.

6) Die Wirthe werden für die Aufrecht­haltung dec Ruhe und Ordnung in ihren Lokalen in der Weise verant­wortlich gemacht, daß ihnen im Falle Vorkommens wiederholter Excesse in ihren Wirthschasten nach vorheriger Verwarnung die Dispensation von der Aufhebung der Polizeistunde für ihre Lokale auf den Antrag der Orispoli- zeibehörde durch das Oberamt ent­zogen und erforderlichen Falles die Polizeistunde auf die durch die Ver­fügung vom 15. April 1846 festge­setzte Zeit herabgesetzt wird.

Calw, den 7. Dezember 1867.

Eemeinderath.

Calw.

Steckbriefzurücknahme

gegen Johannes Gutekunst, Bergmann von Mindersbach, ausgeschrieben am2l.d.M. Den 23. Dezember 1867

K. Oberamtsgericht.

Krhn. Akt.

ttorflamt Aiitdverg Revier Hirschau.

H ° l z - V

erkauf

Montag und Dienstag, den 30. und 31. ds-, !m Hohriß Abtb. 1, Zellerkopf:

16 Klafter buchene Scheiter und Prügel,

1 Klafter birkene Scheiter und Prügel, 10 aspene .

3 Nadelholz- ,

12400 Stück buchene Wellen,

600 aspene Wellen,

1300 Nadelholzwellen.

Zusammenkunft Morgens 9 Uhr auf der Bruderstaige beim Wegzeiger.

Wilsberg. 2l. Dezember 1867.

K. Forstamt. Niethammer.

Revier Hirschau.

Verkauf von Nadelholzstaugen

laus dem Staatswald Reichertsmad, am j Montag, den 30. d. M.:

200 Stück, 16-20' lang. Zusammenkunft Morgens 9 Uhr auf der Bruderstaige beim Wegzeiger.

Hirschau, 23. Dezember 1867.

K. Revieramt.

Reuß.

wuroen zwischen Calw u Heng­stelt 2 Päckchen beinerne Kämme ü 6 Stück; der rechtmäßige Eigenthümer kann solche gegen Entrichtung der Einrückungsgrbühr abhv-

len bei dem

Schultheißenamt Neuhengstett.