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Von heute an baue ich das Pfund
Kalbfleisch
zu 12 kr. aus. Fnedr Essig
in der Vorstadt.
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feinst gereinigtes, per Schoppen 7 kr., empfiehlt I. F Oesterlen.
Nächsten sind , Stelle; wo? ist zu erfragen bei der Expe-
reme Mtlchschweme
zu haben. Gottlob Haydt, j Ein kräftiger junger Mensch von 16
Ledergaffe. i bis jg Jahren findet eine Stelle als
Ein solides Mädchen,! Knecht.
wUchts gut kochen kann, findet sogleich eine ! Wo? sagt die Cxped. d. Bl.
.^agesncuigkeiterr. > und Beruf vielleicht weniger Aristokrat sei, als Mancher, der für
— In Herrenberg haben die bürg klicken Kollegien, um dem! Schöffen auch bei Strafkammern stimme. Die Schöffen, die als Hansbettel von Reisenden zu begegnen, beschlossen, jedem durch- ^aien in juristischen Dingen ein- für allemal nicht mitsprechen können, redenden Arbei'er aff Verlangen ein Zebrg'ld von 6 kc, ans der erhalten in den Strafkammern nicht bloß Einfluß auf die Thatfrage,
Sladtkasse zu veradrei den. (Es ist gewiß anerkennenSwerth, wenn auf diese Weise dem Hausbckte! abzuhelfen g sucht wird und wir möchwn diese Frage auck den hiesigen Colleg-en zur Beachtung empsihlen, nur mir dem Un erschiete, daß der Untenstütznngsbeitrag wesentlich bö er gestellt wud, west sonst der Medrertraz einer Hausirbette ei viel v rlvckender ist und das Eine mitgenommen, das Andere aber nickt zmückg.l.ffsen wird, während im andern Fall auch die strengsten M ßregeln aerechtjertigt, auch die Einwohner zu weileeer Piivatunieistützrng nicht geneigt sein würde». Eine Belastung der Stadstaffe türfie durck freiwillige Beiträge, zu denen die Einwohnerschaf, gewiß gerne bereit wäre, vermieden Werden können D. Red )
— Stuttgart, 17. Dez. (43. Sitzung d. Kammer d. Abgeordn.)
sondern auch auf die Rechtsfrage und die Prozeßleitung. Staatsrath v. Mittnacht: Die Regierung habe wenigstens guten Willen zngcn mollen, wenn sie Leute ans dem Volke einführcn wolle, wo istaatsai,gehörige angeklagt werden sollen. Die Kammer könne übrigens beschließen, was ihr gut dünke. Er, der Departementschef, werde als Abg. für die Schöffen stimmen, einen Versuch wenigstens seien sie werth. ^ Seine Erfahrungen im niederen Justizdienst, insbesondere aber als Lckaatsanwalt haben ihm gezeigt, daß sich die Anssprüche der^ Geschwornen mit. den Anssprüchen der rechtsgelehrten Richter messen können. Die Volksrichter legen den gelehrten Richtern eine bestimm« Rücksicht auf, bringen ein Stück Oeffentlichkeit in die ge- schlosscnen Berathungözimmer und nehmen dafür ein Stück juristischen Kasiengeisies mir. Wenn es sich um Ehre, Leben und Freiheit der
Schott stellt die Interpellation an das Kr>egsministcrium wie weit Mitbürger handle, sei keine Vorsicht zu groß. Dein Laicn-Elemente die Umw.mdlung unserer Gewehre in Hinterlader schon erfolgt sei äehoee die Zukunft; es handle sich nur darum, ob Württemberg die
und welche Resultate sich hiebei namentlich in Hinsicht auf Treffsicherheit und Flngkrast ergeben haben. Tagesordnung. Fortsetzung der Berathnng des Gerichtsorganisationöentwnrfs. Art. 9. (Competenz der Oberamtsgerichte). In Gantsachen weist der Regierungsentwurf die Verhandlung und Entscheidung den Oberamtsgerichten ohne alle Unterscheidung zu. Die Commissionsmehrheit beantragt Annahme, nachdem in ihrem Schooße mehrere Verbesserungsanträge nicht dnrch- gegangen waren. Es wird jedoch von verschiedenen Seiten geltend gemacht, eS sei inconseqnent, wenn den Oberamtsgerichten alle Gantsachen überlassen weroen sollen, während man denselben die Entscheidung aller schmierigen sonstigen Civilrechtssachen entziehen wolle. Es werden verschiedene Verbesserungsanträge gestellt. Probst sieht nicht
Ehre des Anfangs verdienen wolle. Becher: Gerade v. Schad's Rede habe gezeigt, wie sehr der exclusive Richter die Virtuosität der Technik den Vordergrund zu stellen geneigt sei. Jetzt sei er, Becher, erst recht von der Vortrefflichkeit des Laien-Elements überzeugt. In den Anklagekammern handle es sich um die Schuldfrage; diese zu ermitteln bedürfe es keiner gelehrten Kenntniß, sondern mir eines festen Charakters, des gesunden Menschenverstandes, der unbefangenen Prüfung. N ömer gegen jede Betheiligung von Laien, deim^es kommen Unterscheidungen vor, die nur Juristen zu machen im Stande seien, z. B. zwischen Betrug und Fälschung. — Bei der Abstimmung werden die Schöffen für die Strafkammern mit 64 gegen 22 Stimmen anfgeno m m e n. — 18. Dez. (44. Sitzung.)
ein, warum man bei Gauen nicht auch wie bei andern Prozessen die Mapdent v. Väeber theilt mit: Es sei ein Gcsetzesentwnrf, be- Competenz nach Summen festsetzen wolle und beantragt daher, den ^reffend me Wahlen zum Zollparlament, eingelanfen. Der Entwurf Oberamtsgerichten nur diejenigen Gantsachen znzuweisen, bei welchen ^sieht aus 13 Armem. Auf 100,000 Einwohner kommt ein Ab- die Masse bei der Vermögensnntersuchung nicht mehr als 5000 sl. geordneter, —re Wagt ist geheim, die Wahlzettel tragen keine Unterbetrage. Streich und v. Gemmingen beantragen 10,000 fl. Der Entwurf wird der staatsrechtlichen Kommission zur
Nach Ablehnung sämmtlicher entgegenstehender Anträge wird der Ne- Begutachtung überwiesen, lieber den Gegenstand der Tagesordnung:
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gierungsentwnif angenommen. In der Strafrechtspflege weist ^ Berathung der neuen Gerichtsorganisation einigermaßen im Z Regiernngsentwurf den Oberamtsgerichten die Führung aller Vor- berichten, ist sehr schwierig,^ da die Kammer von 9 bis 1
Untersuchungen und die Abnrtheilung der in der Strafprozeßordnnng Art. 11 bezeichnten Fälle zu, mit einer Strafgewalt bis zu 3 Monat Gcfängniß und 100 fl. Geldbuße. Ohne Debatte angenommen. — In Ehesachen und der nicht streitigen Gerichtsbarkeit verbleibt den O.A.-Gcrichtm 'hre bisherige Geschäftsaufgabe. Hopf bedauert, daß nicht gleichzeitig mit der vorliegenden Organisation das Verfahren in Ehesachen und die M litärgerichtsbarkeit geändert worden sei. Departementschef Mittnacht anerkennt ein dießfallsiges Nesorm- bednrfniß. Art. 10 ermächtigt die Negierung bei größerer Geschäftslast in einem Bezirke für bestimmte Geschäftszweige getrennte Gerichts- abtheilnngen zu errichten. Wird ohne Debatte angenommen. Art. 11—18 handeln von den Kreisgerichtshöfen. Es werden 8 Krcis- gerichtshöfe gebildet. Dieselben theilen sich in 1) Civilkammer. 2) Ehegericht. 3) Anklagekammer. 4) Strafkammer. Außerdem wird die Regierung ermächtigt, höchstens 4 weitere Kreisstrafgerichte außerhalb der Gerichtshüfsitze zu errichten. Wird angenommen. Art. 12 und 13 setzt die Art und Weise der Besetzung der Krcisgerichtshöfe fest; neben den Vorständen und rechtsgelehrten Richtern sollen denselben Schöffen beigegeben werden, und wird Art. 14 vorgeschlagen: „Schöffen wirken mit in den Strafkammern nnd in Handelssachen." Eine Minderheit der Kommi'sion will Schöffen nur bei Handelssachen zulasten, v. Sch ad ist gegen Laienrichter, obgleich er nach Stand
mehr als Vö des Gesetzes sozusagen im Sturmschritt berathet; die meisten Artikel werden ohne Debatte angenommen. Es wird Vorsorge erbeten und vom Minister zugesagt, daß die entfernter wohnenden GerichtSzengcn und Schöffen berücksichtigt oder gebührend entschädigt werden. Um 2 Uhr ist das Gesetz, mit Ausnahme der vorbehaltenen Punkte, zu Ende berathen, es kommen ans die heutige Sitzung 50 Artikel.
—, ^lin, 20. Dez. In Folge Allerhöchster Genehmigung Sr. Maj. des Königs wird für die Münsterrestauration nun auch eine Lotterie zur Ausführung gebracht werden, wie Gieß für den Kölner Dam schon zweimal mit gutem Erfolg geschah. (St. A.)
— Berlin, 18. Dez. Dem „Nürnb. Korresp." wird von hier geschrieben , daß ncbcn dem veröffentlichten Bccesstonevertrag mit Waldeck auch noch ein nicht veröffentlichter bestehe, worin der Fürst von Waldeck sich bereit erklä e, auf seine Souveränität zu Gunsten Preußens gänstich zu verzichten, wenn ihm die Domänen als Familienfibeikommiß vollständig überlassen würden.
— Wien Die „Debatte" meldet: Der russische Gesandte. Budberg, überreichte in Paris eine Note, in welcher über die im Biaubuche veröffentlichte Depesche Moustiers an den Gesandten in Konstartivopel Beschwerde geführt wird. Die russische Note krilifirt bitter die durch diese Depesche konstatirte Inkonsequenz rer französischen Politik in der o ienialischen Frage.
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