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Calwcr Wochenblatt.

AM?S- And IRtelligeuzdiarr für den Bezirk.

Zn Catw adsnntr man beider Redaktrcn auswärts bei den Bo­ten ooer dem nächst. Aeiegenen Postamt. Die EinrnckuntzSg». b nbr beträgt L kr. fv» die dreispaltig« Zeü« oder deren Äaam.

Uro. 47.

Amtliche Dedauntmachungen.

Calw.

Schulven-Liquidation.

In der Gantsache des Ludwig Friedrich Sch laich, Schubmachers >n Calw, hat man zur Schulden-Liquidation, sowie den ge­setzlich damit verbundenen weiteren Ver­handlungen Tagfahrr aus

Donnerstag, den 9 Mai !867, Vormittags 8 Uhr,

anberaumt, wozu man die Gläubiger und Bürgen hiermit vorladet, damit sie entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte hiebei aus dem Rathszimmer zu Calw erscheinen, oder auch, wenn voraussicht­lich kein Anstand obwaltet, stakt des Er­scheinens, vor oder an dem genannren Tage ihre Forderungen durch schriftlichen Receß, in dem einen wie in dem andern Fall unter Vorlegung der Beweismittel sür die Forde­rungen selbst sowohl als sür deren etwaige Vorzugsrechte, anmelden.

Die nicht liquidirenden Gläubiger wer- den, soweit ihre Ansprüche nicht ausGerichts- akten bekannt sind, am Schluß der Verhand­lung durch Bescheid von der Masse aus­geschloffen.

Im Falle eines Vergleichs, sowie in Hinsicht aus die Bestätigung des Güterpfle­gers wird von den Gläubigern, welche sich hierüber wevec schriftlich noch mündlich er-^ klären, angenommen, daß sie 'der Mehr-! heit der Gläubiger ihrer Klasse beitreten.

Das Ergebniß des Liegenschastsverkauss wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übri­gen Gläubigern lauft die gesetzliche fünfzehn­tägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers, in dem Fall, wenn der Liegen­schafts-Verkauf vorder Liquidations-Tagfahrt stattgefunden hat, vom Tag der Liquidation an, und wenn der Verkauf erst nach der Liquidations-Tagfahrt vor sich geht, von dem Verkausstage an.

Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres An­bot sogleich verbindlich erklärt, und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

llalw, 31. März 1867.

K. Oberamtsgericht.

Mittwoch, den 24. April.

1887.

Ha rtmeye r.

R-vier Hirschau. i

Reisstml-Verkauf

/von de» Staaiswalvungen Ottenbronner- berg und Welzberg am

Donnerstag, den 25 d M. :

33 Hausen

Zusammenkunft Abends 5 Uhr auf der Althengststtsr Staige.

Hirschau, 22. April 1867.

K. Revieramt.

R eu ß.

2)l. Calw.

Haus- und Garten-Verkauf.

Ja der Concurssache des Schuhmachers Ludwig Friedrich Schlaich von Calw kommt nachbeschriebene Liegenschaft am

Freitag, den 3. Mai 1867, Vormittags 11 Uhr,

im öffentlichen Aufstreich auf dem Rathhaus zum Verkauf:

Gebäude Nro. 275 Dis Hälfte an

16.6 Rthn einem zweistockigten Wohn­haus mit ungewölbtem Kel­lerte,

1,5 Rthn Winkel,

'ganz 1,4 Rthn. Holzdütte (Schweinstall),

!an der Altburger Straße, neben dem Gar­sten Rro 182 und Schwanenwirth Gutruff, l Steuer-Anschlag Claffe Vll.b. 710sl. Brand- versicherunqsanschlag 900 fl.

Garten Parc.-Nro. 182.

13,8 Rthn. Gemüsegarten sammt Weg, 0,6 Rthn. Mauer.

14,4 Rthn hinter der Altburger Straße, zwischen dem eigenen Haus und Christian Valentin Wo­che l e's Haus. Dec. Z. St. 2 kr. Gemeinderäthlicher Anschlag von Haus und Gar­ten 900fl Den 9. April 1867.

Rathsschreiberei.

Haffner.

Althengstett,

Oberamts Calw

! IZnter Bezugnahme des Inserates im Amtsblatt Nro. 12 von 1867, be­treffend den Aufruf um einen Wundarzt ! unv Geburrshelfer für die hiesige Gemeinde !wird solches dahin abgeändert, daß das I Wartgeld auf 175 fl. erhöht ist und daß

alle Bedingungen, die die Gemeinde hin­sichtlich der Gebührenanrechnunzen gestellt hat, nach nsu-stem Beschlüsse Wegfällen, und nur die Bestimmung gegenseitiger halb­jähriger Aufkündigung festgehalten, was ins­besondere den seitherigen Bewerbern be­merkt wird.

Den 20. April 1867

Schullheiß N a s ch o l d.

Ottenbronn.

Warnung.

Der geistesschwache Jakob Funk von hier ist mit seinem Vermögen einem Drit­ten in lebenslänglich- Verpflegung gegeben; er darf keinerlei Schulden mehr machen, und könnten dergleichen jedenfalls nicht mehr bezahlt werden.

Den 23. April 1867.

Gemeinderath.

Schultheiß Holzäpfel.

Holzbronn.

H o 1 z - N e r k a u f.

Am Donnerstag, den 25. d. M., werden von Morgens 9 Uhr an

5,600 schöne gemischte Laubholzwellen im Nagvldthal un­terhalb der Thalmühle verkauft. Die Lieb­haber wollen um die bestimmte Zeit an Ort und Stelle erscheinen.

Holzbronn, 17. April 1667,

Schultheiß Wacker.

2)1. Altbulach.

Stangen- und Sägklötzeverkauf.

! Die hiesige Gemeinde verkauft am ! Montag, den 29. April d. I.,

! 170 Stück rothrannene Stangen. 35

bis 55' lang, zu Telegraphen­stangen und Hopfenanlagen ge- j eignet,

' 100 Stück birkene Stangen, zu Wagner-

! holz geeignet,

! 38 Stück rothrannene Sägklötze mit ca.

j 400 Cubikfuß

! Zusammenkunft Morgens 9 Uhr auf >der alten Straße am Schlvßberg. s Den 22. April 1867.

! Schultheißcnamt.

Blai ch.

Die nächste Nummer erscheint am Samstag.