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Calwer Wochenblatt.
Amts- und IMeLigEMM für der? Bezirk.
Zn Eal» «>»rniirt man bei der Redaktion, «udwarts bei den Boten oder dem nächst- gelegene» Postamt.— Die Einrückungtge- buhr beträgt L kr. fü» di« dreispaltige Zei e oder deren Raum.
Nro. 43
Donnerstag, den 11. April.
Amtliche Dekaurrtmachungen.
Calw. An die Gemeindebehörden.
In Folge höheren Auftrags werben die Gemeindebehörden aufgesordert, in Fällen, in welchen Wundärzten Wartgelder aasgesetzt werden, die Einleitung dazu zu treffen, daß um diese Wartgetder auch solche Arme, welch- der Gemeinde, in der sie sich aufhälten, nicht mit Heimathrecht angehören, behandelt werden, und demnach in die Uebereinkommen mit den Wundärzten eine geeignete Bestimmung aufznnehmen.
Den 10. April 1867. K. Oberamt. Thym.
Calw. An die Ortsvorsteher.
In Gemäßheit der Vorschrift des § 192 der Vollziehungsinstruktion zum Kciegsdieustgesetze hReg.-Bl. von 1844 S. 117) werden den Ortsvorstehern die Listen der Landwehrpflichtigen, soweit sie bis jetzt von den Militärbehörden mitgetheilt wurden, mit dem Aufträge zngefertiqt, die Aenderungen in den persönlichen Verhältnissen unfehlbar binnen 3 Tagen anher anzuzeigen. In der Liste sind zu löschen:
1) die inzwischen Gestorbenen und Ausgewanderten;
2) diejenigen, welche als verheirathet oder Wittwer mit Kindern in das dritte Aufgebot übergegangen und
3) diejenigen, welche nach Art. 60, Ziff. 1 —3 des KriegsSieustgcsetzes vor dem Austritt aus dem gesetzlichen Alter von der Landwehrpflicht entbunden sind, nämlich:
us) Hoff, Staats-, Kirchen- und Schuldienec mit Inbegriff der Unterlshrer an Volksschulen, Körperschafts- und Gemeindebeamte, durchaus mit Ausschluß der nieder» Offizianten und Diener; d) diejenigen, weiche nach vollendeten Universitätsstudien zum Behuf eines Küchendienstes eine Dienstprüfung bereits erstanden haben, vorausgesetzt, daß sie ihrem Berufs bis zum Aufruf in den Landwehrdienst treu geblieben sind; o) diejenigen, welche nach erfüllter Militärpflicht mit Königlicher Erlaubniß in Civil- oder Militärdienste eines andern Bundesstaates getreten sind.
Den 10. April 1867. K. Oberamt. Thym.
Calw.
Schulden-Liqmdation.
In der Gantsache des Ludwig Friedrich Schlatch, Schuhmachers in Calw, hat man zur Schulden-Liquidation, sowie den gesetzlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen Tagfahrt auf
Donnerstag, den 9 Mai 1867, Vormittags 8 Uhr,
anberaumt, wozu man die Gläubiger und Bürgen hiermit vorladet, damit sie entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte hiebei aus dem Rathszimmer zu Calw erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens, vor oder an dem genannten Tage ihre Forderungen durch schriftlichen Receß, in dem einen wie in dem andern Fall unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl als sür deren etwaige Vorzugsrechte, anmeldcn.
Die nicht liquidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Ansprüche nichr ausGerichts- akten bekannt find, in nächster Gerichtssitzung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen.
Im Falle eines Vergleichs, sowie in Hinsicht auf die Bestätigung des Güterpflegers wird von den Gläubigern, welche sich hierüber weder schriftlich noch mündlich erklären, angenommen, daß sie der Mehrheit der Gläubiger ihrer Klasse beitreten.
! Das Ergebniß des Liegeuschaftsverkaufs i wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert find, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers, in dem Fall, wenn der Liegenschafts-Verkauf vor der Liquidations-Tagfahrt stattgefunden hat, vom Tag der Liquidation an, und wenn der Verkauf erst nach der Liquidations-Tagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage an.
Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt, und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Calw, 3. März 1867.
K. Oberamtsgericht.
Ha rtmeye r.
Calw.
Gewerbl-Fortbildungsschule.
Der Schluß des Unterrichts in den wissenschaftlichen Fächern wird am nächsten ^Freitag, A'enr-s 8 Uhr, in der Realschule stattfinden. Sämmtliche Schüler werden zum pünktlichen Erscheinen dabei ausgefordert, andererseits aber auch Väter, Lehrherren und Freunde der Anstalt hiezu
eingeladsn, um so mehr, als auch eine Ausstellung von Zeichnungs-Arbeiten damit verbunven wird, welche auch noch an den 2 folgenden Tagen, am Sonntag je vor und nach dem Vor-und Nachmittags- Gottesdienst besichtigt werden können. Auch sind neue Vorlagen für verschiedene Gewerbe zugleich aufgelegt.
Der Gewerbeschulrath.
Bauplatz-Verkauf.
Die seither als Schuttablagerungsplatz benützte, der hiesigen Stadtgemeinde gehörige Wiese
Vs Mrgn 35,0 Rihn. im Ziegelwasen, an der Teinacherstraße,
ist um 1000 fl angekauft. Dieselbe wird am F reitag, den 12 April 1867,
> Vormittags 11 Uhr.
auf dem Rathbaus im öffentlichen Aufstreich wiederholt dem Verkauf ausgesetzt. Rathsschreibcrei.
Hasfner.
2)1. Calw.
, Haus , Garten- und Fahrniß- Verkauf.
, In der Concurssache des Schuhmachers ! Ludwig Friedrich Schlaich von Calw kommt nachbeschriebene Liegenschaft am
Freitag, den 3. Mai 1867,