»a« «alw»r«oq-r>- dlallerscheint wäcüent- ! dreimal, nämlich AienSag, PonnerSaz a. -amlla- Adonnc- memtpre:- halbjüliri. !tz., durw die Poii bk- ivaen im Bezirk l A. 8 lr., sonS in ganz WniNemberg iik.Ibkr.

Calwer Wochenblatt.

Amts- und InteÜigenzblaU für den Dezirk.

Zn <!al>» avnnnirt man bei der Redaknvn aunwärk« bei den Bo­ten oder dem nächü» gelegenen Pokaml. Di« Äinrülkungda«. b nhr beträgt L kr. für die dreisvaitige Zei> oder deren Raum.

Rro. 148

Samstag, den 29. Dezember.

1866.

Einladung znm Abonnement.

Mit dem 1. Januar 18l»7 beg'nnt wieder ein neues Abonnement auf daS wöchentlich dreimal, am Dienstag, Don­nerstag und Samstag erscheinendeCalwer Wochenblatts sür welches der halbjährliche Abonnementspreis in der Stadt (ohne Trägerlvhn) 1 fl., im Bezirk samml Lieferungsgebühr 1 fl. 8 kr., sonst in ganz Württemberg 1 fl. 13 kr. beträgt. Auswärtige abonniren bei den Postboten, oder bei dem nächstgeleaenen Postamt oder Postexpedition.

Die seitherigen verehrlichen Abonnenten bittend, ihre Bestellungen sofort zn erneuern, damit im Bezug keine Unterbre­chung eintritt, lade ich zu zahlreichem weiterem Eintritt in das Abonnement freundlichst ein.

Inserate sind bei dem ausgedehnten Leserkreis des Blattes in der Regel vom besten Erfolg, und werden mit 2 kr. die Zeile oder deren Raum berechnet. Bei mehrmaligem Einrückcn wird entsprechender Rabatt gewährt. WM Inserate, deren unzweifelhafte Aufnahme in die nächst erscheinende Nummer gewünscht wird, müssen am Tag vor dem Erscheinen des Blattes bis spätest-ns Vormittags 10 Uhr übergeben werden.

Calw, den 17. Dezember 1867. A LZelschläger.

Amtliche Dekannimachungcn.

Calw An die gemeinschaftlichen Aemter.

Nachstehender Erlaß der Centralleilung des Wohlihätigkeitsvereins wird hiemit zur Kenntniß der gemeinschaftlichen Aemter gebracht, und werden dieselben aufgefordert, die Bestellungen auf dieBlätter für das Armenwesen* binnen 8 Tagen bei dem Ober­amte einzureichen.

Den 26. Dezember 1866 K. Oberamt. Thym.

- -- Die Centralleitnng des Wohlthktigkeits-Berrins an die sämmtlichen gemeinschaftlichen Oberämter.

In wenigen Tagen werden dieBlätter sür das Armenwesen" in den 20. Jahrgang eintreten und ihr bekanntes Wirken zu Belebung und Einigung aller Bestrebungen und Kräfte auf dem Gebiete der Armenpflege fortsetzen.

Tendenz und Leistung des sür die Wohlfahrt der ärmeren Volksklassen ohne Unterschied der Confessio» wirrenden Blatte» find so bekannt, daß wir uns der abermaligen Veröffentlichung eines Prospektes enthoben glauben.

Daß das Blatt einem wirklichen Bedürfniß dient, dafür bürgt uns nicht nur die bisherige Äbnehmerzahl, sondern auch der manchfache sich der Besprechung nahe legende Stoff, der von Jahr zu Jahr sich vermehrt.

Ein Blick auf die gesteigerten Anforderungen der Armenpflege, wie namentlich der Armenerziehung und Beschäftigung, der Krankenpflege, der Fürsorge für Arbeitsunfähige, sowie auf alle die Anstalten, welche diesem Zwecke sich widmen, wird dieß bestä­tigen, auch abgesehen davon, daß die Nachwirkungen des beklagenswerthen Kriegs und einer in vielen Beziehungen ungünstigen Ernte die Thatigkeit der Armenfreunde wenigstens für die nächste Zeit in erhöhtem Maße in Anspruch nehmen werden Darum empfehlen wir die Blätter sür das Armenwesen ans's Neue zu freundlicher Aufnahme und reger Verbreitung, zugleich aber auch zu thalkräftiger Unterstützung aller derjenigen, welche durch Liebe zur Sache oder durch ihre Stellung berufen sind, an dem gemeinsa­men so überaus wichtigen Werke mitzuhelsen.

Da das K. Ministerium des Innern die Anschaffung des Blattes sür sämmtliche Gemeinden empfohlen hat, so dürfen wir wohl die gemeinschaftlichen Oberämter aus diese hohe Verfügung wiederhrlt aufmerksam machen mit dem Beisügen, die Bestellungen baldigst an die zuständigen Postämter zu vermitteln, um damit die Druckerei in den Stand zu setzen, die Größe der Auflage recht­zeitig bemessen zu können

Sammlern von mindestens lH Abonnenten sind wir bereit auf Verlangen ein Freiexemplar zu bewilligen (mittelst Ersätze» der Baarauslagen von 1 fl. 4 kr.)

Sollte, was wir uns übrigens kaum denken können, der Verbreitung des Blattes vielleicht da oder dort ein besonderer Anstand entgegenstehen, so wäre uns im Interesse geeigneter Verständigung gleichbaldige Anzeige sehr wünschenswerth.

Stuttgart, 20. Dezember 1866. Gärttner.

2)1. Calw.

Bekanntmachung.

Die Eintragungen im Handelsregister werden neben dem allgemeinen Handelsge richtsblatt (Slaatsanzeigcr vom Jahr 1865 S. 2771s) im Schwäbischen Merkur und im Amts und Jntelligenzbtatt für den Oberamtsbezirk Calw veröffentlicht werden. (H. G.-B. Art 14.)

Den 22. Dezember 1866.

K. Oberamtsgericht.

Hartmeyer. ^

Fuhr-Akkord.

! herein Auftrag gemäß im Akkord vergeben werden.

Das Verführen und Aufpoltern des auf der Bahnstrecke zwischen Kenn.' heim und der sogenannten Herrschaftsbrücke gelagerten Stammholzes an die Lager­plätze auf der früher Georgi i'schen Wiese bei der Herrschastsbrücke und beim sog. Kengel unterhalb Wildberg, sowie der Sägklötze auf die Sägmühle unterhalb Wildberg, soll-

Die Akkordsbedingungen liegen bei den Bauämtern Calw und MlLberg zur Ein­sicht bereit.

Hierauf bezügliche Offerte wollen bis Montag, den 3l. Dezember, Mittags 2 Uhr,

schriftlich und versiegelt bei dem Bauamt Wildberg eingereicht werden, an welchem Termin deren Eröffnung in Gegenwart der