v<u> »lllser Vsqru- ÄSUerscheinl wsÄent» 'ich dreimal, nämlich Dienstag, Donnerstag ». Aamstag Aboune- menttvrci« halbjährl. ttz« durch die PoK bk» ,oaea im Bezirk 1 >. S kr.» sonst in ganz Württemberg 1 st.15kr.

Calwer Wochenblatt.

Amts- und Inteüigenzblatt für den Bezirk.

Zu tza!» adernirt man bei der Redakti on vuewäli« bei den Bo» len ooer dem nächst- gelegenen Bokami. Die Linrülknnqtae. bübr beträgt 3 kr. für die dreispaltige Zel'e oder deren 8tanm.

Rrn. 148. Montag, den 24. Dezember. 1866.

Einladung zum Abonnement.

Mit dem 1. Jannar 1867 beginnt wieder ein neues Abonnement auf vas wöchentlich dreimal, am Dienstag, Don­nerstag und Samstag erscheinendeCalwer Wochenblatt^, für welches der halbjährliche Abvnnewentspreis in der Stadt (ohne Trägerlvhn) 1 fl,, im Bezirk sammk Lieferungsgebühr 1 fl, 8 kr,, sonst in ganz Württemberg 1 fl, IS kr. beträgt. Auswärtige abonniren bei den Postboten, oder bei dem nächstgelegenen Postamt oder Postexpedition,

Die seitherigen verehelichen Abonnenten bittend, ihre Bestellungen noch vor Ablauf dieses Monats zn erneuern, damit im Bezug keine Unterbrechung eintritt, lade ich zu zahlreichem weirerem Eintritt in das Abonnement freundlichst ein.

Inserate sind bei dem ausgedehnten Leserkreis des Blattes in der Regel vom besten Erfolg, und werden mit 2 kr. die Zeile oder deren Raum berechnet. Bei mehrmaligem Einrücken wird entsprechender Rabatt gewährt. Inserate, deren

unzweifelhafte Aufnahme in die nächst erscheinende Nummer gewünscht wird, müssen am Tag vor dem Erscheinen deS Blattes bis spätestens Bormittags 16 Uhr übergeben werden.

Galw, den 17. Dezember 1867. A Oelsch läger. _

Amtliche Dekauntmachungen.

C g lw An die K. Pfarrämter.

Auf den Wunsch der Ständeversammlung hat das K. Ministerium des Kirchen- und Schulwesens in Uebereinstimmung mit dem K. KciegSministeriuin die Einleitung getroffen, daß die auf die Anatomieen kommenden Leichen an den Anatomieorten in gleicher Weise wie die Leichen anderer Personen auf dem gewöhnlichen Kirchhofe beerdigt werden, und daß für solche Leichen am Heimatbort derselben, beziehungsweise am Ablieferungsort ein gottesdienstlicher Akt vorgenommen wirb, wosür den betreffenden Geistlichen eine Stolgebühr nach der ortsüblichen Taxe auf Rechnung des betreffenden anatomischen Instituts zu reichen ist.

Dabei wurde vorgeschrieben, daß die Vornahme des kirchlichen Akts von Seite der Geistlichen, unter Angabe ihrer Ge- bührenfvrderung. auf dem Begleitschein der Leichen zu beurkunden sei.

In Folge Erlasses der K. Kreisregierung vom 10. d. M. werden die K. Pfarrämter hievon zur Nachachtung unter dem Ersuchen in Kenntniß gesetzt, dem Oberamte, welches nach § 6 der Ministerialversügung vom 4. Juni 1862 (Reg.Bl. S. 160) die Ablieferung von Leichnamen auf die Anatomieen zu veranstalten hat, rechtzeitig die erforderliche Beurkundung zugehen zu lassen.

Wenn und soweit es irgend thunlich ist, wird den König!. Pfarrämtern der Leichenbegleitschein selbst zugestellt werden, um denselben diese Beurkundung beizufügen.

Den 14. Dezember 1866. K. Oberamt. Thhm.

Forstamt Wildberg.

Revier Stammheim.

Brennholz-Verkauf.

Samstag, den 29. d. M., werden im mittleren Wald 9600 St. buchene und

113 sahlene Wellen zum Verkauf gebracht.

Zusammenkunft Morgens 10 Uhr bei der Saaischule.

Wildberg, 20. Dezember 1866.

K Forstamt.

Ass. Graf eck. A.-D.

Fuhr-Akkord

Das Verführen und Auspoltern des auf der Bahnstrecke zwischen Kenni- heim und der sogenannten Herrschaftsbrücke gelagerten Stammholzes an die Lager-v Plätze auf der früher Georg i i'schen Wiese bei der Herrschaftsbrücke und beim sog. Kengel unterhalb Wildberg, sowie der Sägklötze aus die Sägmühle unterhalb Wildberg, soll hö­

herem Auftrag gemäß im Akkord vergeben werden.

Die Akkordsbedingungen liegen bei den Bauämtern Calw und Wildberg zur Ein­sicht bereit.

Hierauf bezügliche Offerte wollen bis Montag, den 31. Dezember, Mittags 2 Uhr.

schriftlich und versiegelt bei dem Bauamt Wildberg eingereicht werden, an welchem Termin deren Eröffnung in Gegenwart der Subuiittenten, welche derselben anwohnen wollen, Statt findet

Wildberg, 17. Dezember 1866.

K. Eisenbahnbauamt.

Außeramlliche Gegenstände. Neben meinem bekannten hiesigen guten Bier empfehle ich auch

Erlanger Wolfschlucht.

G. Thudium.

100 fl. Pfleggeld

hat gegen gesetzliche Sicherheit auszuleihcn ' Friedr. Wochele.

Calw.

Kock-Mer

wird am Stepha nS- und folgenden Feiertag ausge­schenkt in der

G Haydtsschen Bierbrauerei.

Calw.

Am Stephansfeiertag findet die übliche Versammlung der Mitglieder mit ihren Angehörigen imBadischen Hof statt, wozu freundlich eingeladen wird. An­fang Abends 7 Uhr. Die Mitglieder können auch Nichtmitgliedcr cinführen und zwar Fremde ohne, Hiesige gegen ein Ein- rrittsgcld von 12 kr.

Der Ausschuß.

Wegen der Christfeiertage erscheint n ichften Donnerstag kein Blatt.